Enkel bekommt Haus von Oma überschrieben ; muss er seine zwei Geschwister ausbezahlen?
Mein Bruder bekommt von meiner Oma das Elternhaus überschrieben . Meine Mutter verzichtet auf Ihre Ansprüche. Bekommen mein anderer Bruder und ich unserer Pflichtteile? Bzw haben wir auch Ansprüche
4 Antworten
Mein Bruder bekommt von meiner Oma das Elternhaus überschrieben. Bekommen mein anderer Bruder und ich unserer Pflichtteile?
Nein. Am Nachlass eurer Oma seit ihr garnicht pflichtteilsberechtigt. Und solange sie lebt und 10 Jahre nach der Übertragung steht euch darüber garnichts zu.
Bzw haben wir auch Ansprüche
Nein, soweit Oma die nicht bestimmt, kann sie ohne Ausgleichung verschenken wem und was immer sie will.
Und da ein lebzeitiges Wohnrecht vereinbart werden soll, wird sich eurer Bruder darauf auch garnicht einlassen, da er "sein" Haus weder nutzen, vermieten noch verkaufen kann, um euch zu bezahlen :-O
Er übernimmt nur die Lasten und Reparaturen und darf dafür später das Haus behalten.
G imager761
Deine Oma kann mit ihrem Eigentum machen, was sie möchte, also auch verschenken (ich nehme mal an, dass du das mit "überschreiben" meinst.
Sollte sie nach der Schenkung innerhalb der nächsten 10 Jahre sterben, dann haben die gesetzlichen Erben unter Umständen einen Pflichtteilergänzungsanspruch.
Und zu den pflichtteilsberechtigten Erben wird ja mit Sicherheit nicht der Enkel gehören.
Was soll mit "überschrieben" gemeint sein?
Dann ist wohl entweder das Haus recht klein oder die Oma ist stärker als Pippi Langstrumpf.
Also mal im Ernst jetzt:
Auf welche Arten überträgt man Eigentumsrechte
a) im Allgemeinen
b) bei Grundstücken?
Welche Art soll hier gewählt werden?
Sollten die Enkel der Oma Vertragserben im Sinne eines Berliner Testamentes (sofern der Opa bereits verstorben ist) sein, so können die benachteiligten Erben einen Herausgabeanspruch nach § 2287 BGB gegen den bevorzugten Enkel haben.
Meine Oma will das Elternaushaus meinem Bruder übertragen. Meine Eltern und Oma sollen Wohnrecht auf Lebzeiten erhalten .