Grundsätzlich: Sturmschäden sollte man der Gebäudeversicherung umgehend melden, besonders wenn eine Elementarschadenversicherung besteht. Die schickt umgehend einen Gutachter der Fotos macht. Bis dahin nichts unternehmen, wegen der Beweissicherung...

Aber wenn es nur um einen kaputten Dachziegel liegt, der irgendwo auf den Nachbargrundstück herum liegen soll, da empfiehlt sich Eine Eimer, eine Kehrschaufel und ein Besen - das kann der nach bar auch selbst machen, wenn die Entfernung so groß ist. Also iss es denn ????

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Alles. was in dein Depot gebucht wird ist dein Sondervermögen und Bruchstücke von ETF sind bei Sparplänen normal. Du kannst diese also bei deinem Broker verkaufen, allerdings, wenn du nur einen Anteil kleiner 1 ETF handeln willst, kann dein Broker dies ins seinen Geschäftsbedingungen gesondert regeln. Eine Rechtsprechung hierzu ist mir bisher unbekannt.

Das eigentliche Problem ist der Depotwechsel - die neue Depotbank wird nur ganzzahlige ETF Anteile übernehmen, der übriggebliebene Rest wird von der alten Depotbank verkauft und dem Referenzkonto noch gutgeschrieben.

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ETF sind eine Möglichkeit über die Abbildung eines Index in Aktien zu sparen. Langfristig finde ich das eine gute Idee.

Außer Aktien sind die konservativen Sparformen, wie Festgeld auch ein Bausparvertrag nicht zu empfehlen. Keine Rendite solange der Leitzins der EZB bei Null liegt. Die Inflation nimmt dir einiges davon weg.

Es gibt noch spekulative Finanzprodukte wie Derivate, oder Wetten auf Terminkontrakte. FINGER WEG !!!! Du kannst eigentlich nur verlieren.

Bitcoins - vielleicht - gerade hat der Kurs bei 4000 USD ein Tal erreicht, aber man sollte sich mit einer wallet etc. auskennen.

Was kannst du also machen ? Das Geld, das du nicht benötigst für einige Wochen auf dem Konto liegen lassen, bis eine gewisse Summe zum investieren erreicht ist, z. Bsp. 500€. Diese kannst du dann für einen weiteren Zukauf in deinem ETF benutzen. Hier ist der Zeitpunkt wichtig, möglichst wenn der Kurs ein kleines Tal erreicht hat. Wo kann man das erfahren? In der ETF Suche bei justetf dot com die WKN eingeben und sich ganz unten die monatlichen Entwicklungen ansehen.

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Wenn du laut Satzung einen Anspruch auf Auszahlung hast, wäre folgender Weg zu empfehlen:

Schreiben per Einschreiben mit Rückschein an den 1. Vorsitzenden des Vereins - Hier den betrag, den du forderst benennen und eine Frist zur Zahlung setzen. Bankverbindung angeben.

14 Tage sind ausreichend.

Bei Nichteinhaltung der Frist , einmal schriftlich mahnen.

Danach einen gerichtlichen Mahnbescheid erwerben und abschicken.

Sollte der Verein darauf nicht reagieren, kannst du einen Gerichtsvollzieher mit der Eintreibung deiner Forderung beauftragen. Das ist der zivilrechtliche Weg.

Als Alternative kommt eine Klage vor dem Arbeitsgericht in Frage - da ist aber vorher zu klären, ob es überhaupt zuständig ist, da es sich um ein Ehrenamt handelt. Auskunft dazu gibt dir kostenlos ein Rechtspfleger beim zuständigen Arbeitsgericht.

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FAKE NEWS !!!

Eine wirklich nicht glaubwürdige Geschichte - mal eben ein Kind irgendwo im Heim abgeben und dann dort vielleicht einige Zeit parken....

Das kann man der Bild Zeitung vielleicht erzählen, trotzdem ist und bleibt es unseriös.

Die Jugendhilfe und die Elternrechte sind gesetzlich klar definiert und wenn Eltern ihren Erziehungsauftrag nicht mehr erfüllen können oder wollen, gibt es noch die Jugendämter und Familiengerichte

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Auch in diesem Fall greift die gesetzlich Unfallversicherung und zwar nicht die der Agentur, die das verteilen organisiert, sondern die Gemeindeunfallversicherung. Ein Unfall muss von einem Durchgangsarzt festgestellt werden, andere Ärzte sind dazu nicht berechtigt.

Dein Arbeitgeber ist eine andere Sache: Normalerweise muss man jede Nebentätigkeit dem Arbeitgeber mitteilen und auch genehmigen lassen. Ist das nicht erfolgt, und du fällst krankheitsbedingt länger aus besteht das Problem darin, ob dein Arbeitgeber trotz ärztlicher Schweigepflicht die wahre Ursache herausfinden kann. Dann darf er in der Tat fristlos kündigen mit dem Vorwurf einer groben oder vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung deiner geschuldeten Arbeit.

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In den USA gilt US Recht - und es ist Gesetz, dass alle Einreisenden ihre Fingerabdrücke und ein biometrisches Foto an der Grenze bei der Einreise abgeben müssen, ebenso die Anschrift der ersten Übernachtung in den USA.

das ist nicht alles - der Zoll ist noch strenger. Einen Apfel mitbringen kann eine Nacht im Jail bedeuten.....

Außerdem kennt der immigration officer noch deine finanziellen Verhältnisse über die Kreditkarte und könnte bei Verdacht auch auf alle Posts in social media zugreifen.

Über den ESTA Antrag bist du verpflichtet auch über Vorstrafen in Deutschland Auskunft zu geben, d.h. wenn du hier ordentlich verurteilst worden bist.

Aber glücklicherweise interessiert niemanden in den USA, ob du hier ein Parkknöllchen bekommen hast oder in der Schule sitzen geblieben bist - das ist doch etwas, oder?

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Na ja, gegen unberechtigte Forderungen kann man sich wehren, Einschreiben mit Rückschein. Wenn dann doch noch ein sog. gerichtlicher Mahnbescheid kommt Widerspruch einlegen und sich auch einen Anwalt leisten.....

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Es gibt in der EU mehrere Verordnungen zur Produktsicherheit, bekannt ist zum Beispiel das CE Kennzeichen.

Waren, die diesen Sicherheitskriterien nicht genügen sind nicht !!! verkehrsfähig.

Der Unternehmer trägt dabei das Risiko, insbesondere für mögliche Schäden. Das hat ein hohes finanzielles Risiko und evtl. bei Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz strafrechtliche Konsequenzen.

Also, mal eben in China einkaufen und hier verkaufen geht gar nicht. Deshalb ist es üblich, dass Importeure die Konformität ihrer Waren mit den EU Richtlinien von unabhängigen Gutachtern, z.Bsp. der TÜV zertifizieren lassen.

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Nochmals im Klartext: Wenn ein Händler einem Kunden im Einzelhandel etwas verkauft, in Bar oder mit Karte, muss der Kunde !!! (gemäß Verordnung) einen Kassenbon bekommen, soweit die Theorie - de facto macht das kaum ein Einzelhändler und es gibt auch bisher keine Regelung zur Sanktion.

Davon unabhängig ist die Pflicht des Händlers Aufzeichnungen für seine Buchhaltung und zur Erfüllung seiner Umsatzsteuerpflicht zu machen. Üblich ist der dazu der täglichen Kassenabschluss mit Protokoll. Mit Papier und handschriftlich macht das kein Mensch mehr, üblich sind dazu Aufzeichnungen aus der Warenwirtschaft, die im Kassensystem gespeichert werden und von der Finanzbuchhaltung zur Umsatzsteuervoranmeldung benutzt werden. Bei einer Außenprüfung wird der Finanzprüfer diese Daten auslesen und sein Backup mit speziellen Programmen, über die nur die Finanzverwaltung verfügt, auswerten. Mittlerweile sind diese Kontrollprogramme so gut, dass centgenau über 10 Jahre kontrolliert wird.

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Ein Wertpapierdepot bei einer Filialbank kostet viel - lohnt nicht für Kleinanleger, zu teuer !!!

Bei einer Onlinebank ist zwar das Depot kostenlos, aber jeder trade kostet Gebühren.

Rechnen und vergleichen ist angesagt, aber es gibt Hilfe im Netz: es gibt nützliche you tube viedeos zum Bsp. bei finanzfluss.

Bei smartbroker kostet das Handeln mit gettex ab 500 € nichts, das Depot ist auch für Null Euro, das ist zurzeit das preisgünstigste Angebot

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Auch wenn Klarna eine schwedische Bank ist, es gilt deutsches Recht.

Und die Angabe eines falschen Geburtsjahres ist strafbar. Auch im Internet. Ganz einfach.

Warum Klarna die Daten nicht verifiziert hat, ist unverständlich. Das hätte Klarna eigentlich merken sollen.

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Tja - ein Depot haben und Wohngeld kassieren. getreu dem Motto, ich habe die Gewinne ja nie realisiert. Funktioniert nicht und ist schräg gedacht.

Allein die Existenz eines Wertpapierdepots ist Vermögen und muss natürlich bei Antragstellung angegeben werden. In jedem Depotauszug werden die Kaufkosten und auch der Kursgewinn angegeben. Die Depotbank meldet jährlich automatisch an das Finanzamt.

Über deine Steuererklärung erhält das Finanzamt Kenntnis von deinem Vermögen und gibt per Kontrollmitteilung diese Daten auch an Sozialversicherungsträger weiter - es ist ziemlich wahrscheinlich das die zuständige Behörde von deinem Depot Kenntnis hat

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Ganz einfach - bei der nächsten Notrufsäule Hilfe holen.

Zuständig ist in Österreich die ASFINAG.

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Du brauchst ein Depot um Aktien zu kaufen, das sollte kostenlos sein - zum Bsp. scalable capital, smartbroker o.ä.

Dann brauchst du ein Referenzkonto, von dort kommt dein Geld zum Depot.

Man kann 1 Aktie von Biontech kaufen, von welcher Börse wie XETRA, tradegate oder gettex etc., wird von deinem Depot angeboten.

Es werden sicherlich noch Gebühren beim Kauf fällig, günstig wäre 1€ bei scalabel capital, die anderen sind zumeist teuer.

Aktienkauf unter ca. 1000€ ist von der Gebührenseite meist zu teuer, ich kenne nur einen Broker, wo ab 500€ Umsatz mit gettex keine Transaktionskosten entstehen.

Bei kleineren Beträgen ist ein ETF Sparplan oder ein Aktiensparplan die erste Wahl.

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Entscheidend ist, dass ca. 3-6 Monate vor dem Rentenbeginn beim Rentenversicherungsträger der Antrag auf Altersrente gestellt wird. Bis zum tatsächlichen Renteneintritt müssen Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer einbezahlt werden.

Wird also vorher nichts mehr einbezahlt gibt es Abzüge und die sind schon erheblich.

Also, es empfiehlt sich bis zum letzten Tag in einem sozialversicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis zu stehen.

Man kann sich alles schon vorher unverbindlich beim Rentenversicherungsträger ausrechnen lassen, einfach Termin machen

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Das kann dir hier niemand beantworten - das weiß nur deine Gemeinde, also dort auf dem Amt nachfragen....

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Es ist rechtens - Thema Anschlusspflicht und Kosten der verbrauchenden Stelle.

Ob die Wasserleitung genutzt wird ist dabei unerheblich.

Lösung: den Vertrag für die Wasserversorgung kündigen, wenn die zuständige Gemeindesatzung das hergibt. Kommt also sehr auf den Einzelfall an.

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Alle Banken nehmen Gebühren für das Einzahlen von Münzgeld, weil es Kosten verursacht, und es ist eigentlich egal ob du Kunde bist oder nicht.

1€ und 2€ Stücke sind beim stationären Handel immer knapp, die zahlen für jede Rolle 0,30 €

Vielleicht wechseln diese dir deine Münzen in Scheine - dazu braucht man eine geeichte Waage

Gewicht/Münzgewicht = Anzahl der Münzen

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