Gilt Unterschrift unter Medikamenten am Sterbebett? Konto und Wohnung leergeräumt
Guten Tag, mein Bruder hat sich kurz vor dem Tod unseres Vaters eine beträchtliche Summe per Überweisungsvorlage, die mein Vater unter starken Schmerzmittel im Krankenhaus unterschrieben hat, auf seinem Konto überweisen lassen. Mir sagte er, wenn Vater stirbt, können wir die Beerdigung bezahlen und der Restbetrag wird später gerecht aufgeteilt. Auch Vaters Wohnung hat er mit all seinen persönlichen Dingen komplett geräumt und entsorgt. Mit dem Argument: Da kommt er doch eh nicht wieder zurück! Ich fand es nicht schön! Mein Bruder gab mir nach dem Tod des Vaters einen Teilbetrag der mir zustehenden Summe und meinte nun, ich könne dankbar sein, dass er mir überhaupt etwas gegeben hat. Vater hätte ihm das Geld im Krankenhaus geschenkt. Auch waren Gegenstände aus der Wohnung vom Vater verschwunden, bevor ich sie noch möbliert besichtigt habe. Mein Bruder hatte einen Schlüssel. Meine Fragen: Zählt eine Unterschrift unter starken Medikamenten? (wo er mehrere Stunden für brauchte, bis er sie bekommen hat, so sagte er es mir). Zählt eine handgeschriebene Vollmacht vom Bruder geschrieben, dass er für Vater alles Geschäftliche erledigen kann? Vater hat es wohl unterschrieben. Es gibt kein Testament und wir beide sind Alleinerben und jetzt zerstritten. Was kann ich tun um an mein Resterbe zu kommen? Ich freue mich über jede hilfreiche Antwort.
2 Antworten
Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort. Als ich erfuhr, dass mein Bruder das Geld auf seinem Kto hat, habe ich sofort bei der Bank angerufen und denen diesen Vorgang geschildert. Erst taten sie ganz entsetzt, dann hiess es, es müsste ein Beweis erbracht werden, dass Vater zum Zeitpunkt der Unterschrift nicht mehr rechtskräftig handeln konnte. Auch beim Amtsgericht habe ich angerufen denen den Vorgang geschildert u gefragt, wie ich schnellstmöglichst einen "Betreuer" bestellen kann. Man sagte mir, dass es mindestens einen Monat dauern würde. Vater ist leider vorher schon verstorben. Mein Bruder und ich hatten über 20 Jahre keinen Kontakt zum Vater nach der Scheidung von der Mutter. Er hatte sogar als Kind ein sehr schlechtes Verhältnis zum Vater. Plötzlich riss er sich förmlich um alles. Ich bat meinem Bruder meine Hilfe an,(obwohl ich über 250 km entfernt wohne) Behördengänge, Briefwechsel usw. Er wollte es nicht. Er sagte sogar, mein Vater wolle mich nicht sehen, ich wäre nicht sein Kind! Ich fand es immer merkwürdiger. Jetzt weiss ich auch warum mein Bruder es gesagt hat. Dann hätte er das Erbe für sich allein. Als ich dann doch meinen Vater am Sterbebett besucht habe, fing er an zu weinen als er mich sah und hielt meine Hand! Ich mochte Vater darauf nicht ansprechen, er war schon viel zu schwach. Von Anfang an hatte ich ein schlechtes Gefühl, was meinem Bruder betrifft. Das Kto von meinem Vater ist noch nicht aufgelöst. Soll ich das Amtsgericht einweihen, dass vorher viel Geld auf dem Kto war? Mein Bruder meinte, ich solle keine Wertsachen beim Amtsgericht angeben. Ich fand es sehr eigenartig. Vaters Wohnung streichen und rennovieren - das durfte ich. Ich bin mehrere Wochenenden hingefahren. Es war ihm nicht mal gut genug. Selber habe ich meinen Bruder nicht einmal mit dem Pinsel in der Hand gesehen. Nur kluge Sprüche hat er geschwungen. Die ganze Sache macht mich sehr traurig. Ich möchte doch nur Gerechtigkeit und keinen Streit. Muß ich wirklich einen Anwalt einschalten oder hat das Nachlassgericht noch Möglichkeiten? Vielen Dank!
Hallo Helge001, vielen Dank erstmal für deine Antwort. Es war ja noch nicht alles... mein Bruder hat sämtliche Verträge und Versicherungen die mein Vater besaß, eigenhändig mit seinem Namen gekündigt, bzw. unterschrieben. (Sie haben beide den gleichen Anfangsbuchstaben) Dieses ist für mich Urkundenfälschung. Ich sagte zu ihm: Das kannst du nicht machen! Sein Argument dazu: sonst müssen "wir" nachher alles zahlen. Ich war noch zu Lebzeiten meines Vaters beim RA, der meinte, ich solle erstmal abwarten, wie es sich entwickelt. Okay fand er das Verhalten vom Bruder auch nicht. Ich bin leider immer so gutmütig und habe daran gedacht meinen Bruder vor die Wahl zu stellen. Entweder bekomme ich mein Resterbe oder ich muß es über einen Anwalt laufen lassen. Da ich nur ein geringes Einkommen habe, hoffe ich, dass mir Prozesskostenhilfe bewilligt wird???
...wenn Du den/die Arzt/Ärzte kennst, die Deinen verstorbenen Vater die letzten beiden Jahre vor seinem Tod behandelt haben, versuche von diesen schriftliche ärztliche Befunde und Auskunft über die Geschäftsfähigkeit zu erhalten. Möglicherweise kostet das eine "Attest-Gebühr" (20 EURO oder so). Wenn Du die Krankenkasse Deines Vaters kennst, kannst Du versuchen, einen Datenauszug über die Erkrankungen / Klinikaufenthalte, evtl. über die Medikationen zu erhalten. Du musst allerdings in allen Fällen Dein berechtigtes Interesse nachweisen (also Erbe, der Sachverhaltsrecherchen durchführen muss, weil keinerlei Infos vorliegen....)
Soweit Du die Versicherungsunternehmen kennst, kannst Du ja nachfragen, wer die Versicherung wann gekündigt hat und auf welches Konto die Leistung in Höhe von XX EUR gegangen ist. Wenn Urkundenfälschung vorliegt, wird die Versicherung entsprechendes unternehmen.....
So wie sich dein Bruder aufführt, ist es an Frechheit nicht zu überbieten. Er hat deine Gutmütigkeit ausgenutzt. Du hast einen Fehler gemacht, du hättest dich etwas eher darum kümmern müssen. Nun wird es schwierig. Das mit dem Geld ist auf jeden Fall nachweisbar. Jedoch wird dir nur ein Anwalt da weiterhelfen können.
Dem Amtsgericht solltest du schon sagen, wie viel Geld auf dem Konto war. So kann man evtl. deinem Bruder belangen, Geld veruntreut zu haben. Da kann er noch jede Menge Ärger bekommen. Jedoch wird es schwierig, den Nachweis zu erbringen, was er aus der Wohnungsauflösung unterschlagen haben könnte. Da ich kein Fachmann auf diesem Gebiet bin, äußere ich mich eher vorsichtig, deshalb der Rat mit dem RA. Ich weiß, das kostet Geld, aber du hast doch auch die Möglichkeit, dich erst einmal beraten zu lassen. Falls du dafür Rechtsschutz hast, bekommst du für die Erstberatung sogar Deckung. Falls keine, ist es auch nicht so teuer. Bei Geschwistern wird das Erbe 50/50 aufgeteilt, sofern kein Testament vorliegt.