Wenn die Abfindung ausgezahlt wird, kann sie nach der Fünftelregelung versteuert werden, wenn eine "Zusammenballung von Einkünften" vorliegt - siehe auch https://www.abfindunginfo.de/abfindung-und-zusammenballung-von-einkunften.html
Das kann 2020 oder auch 2021 sein.
Wenn Du 2021 die Abfindung ausgezahlt bekommst und dann erst auswanderst, bist Du in 2021 insgesamt noch in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Dann prüft das Finanzamt auch, ob die Fünftelregelung angewendet werden kann.
Unbeschränkt steuerpflichtig heißt auch, dass Deine Immobilieneinkünfte aus dem Ausland in Deutschland zu versteuern sind. Wie sie versteuert werden, ist in dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Land festgelegt, in dem sich die Immobilie befindet.