Umwandlung des Nießbrauchs- oder Wohnrechts in Geldzahlungsanspruch kann drohen! 

"In der Sozialhilfepraxis stellt sich bei vorbehaltenen Nutzungsrechten (Wohnungsrecht, Nießbrauch) immer wieder die Frage, ob und inwieweit beim Umzug des Nießbrauchs- oder Wohnberechtigten in ein Pflegeheim statt des Nießbrauchsrechts oder Wohnrechts eine Geldzahlung als finanzielle Abgeltung vom Beschenkten verlangt werden kann. Mögliche Ansprüche werden regelmäßig vom Sozialhilfeträger geltend gemacht, der für die stationären Heimunterbringungskosten aufkommt. 
In den landesrechtlichen Regelungen zu Altenteilsverträgen (Leibgedinge) befindet sich meist eine Bestimmung (z.B. für NRW: Art. 96 EGBGB i.V.m. Art. 15 § 8 Pr. AGBGB), wonach eine Geldrente zu leisten ist, wenn der Altenteiler das Altenteilsrecht auf dem Grundstück aus unverschuldeten persönlichen Gründen dauernd nicht mehr ausüben kann, was bei Umzug in ein Pflegeheim grundsätzlich der Fall ist."

http://www.verband-wohneigentum.de/sg-haeverstaedt-boelhorst/on60953

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Du bist aufgrund der Hüft - OP krankgeschrieben und damit hat es sich. 

Wo kämen wir denn hin, wenn sich die Krankenkassen Befunde aus Berichten so zusammenstellen könnten wie sie es für richtig halten, um die Zeit der Krankengeldzahlung zu kürzen.

Wenn Dir schon einen Bescheid über die Zeitkürzung zugestellt wurde, solltest Du schnellstens Widerspruch dagegen einlegen, denn die Begründung der KK entbehrt jeder  Grundlage.

Momentan ist es eine Marotte vieler Krankenkassen, ihre Mitglieder mit fadenscheinigen Argumenten zu verunsichern und ans Geld gehen zu wollen.

Also: Ärmel aufkrempeln und wehren.

Viel Glück.

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Über diese Frage streiten sich die Gelehrten;-)

Lies mal:

https://www.ra-poeppel.de/wenn-der-tod-vor-der-abfindungszahlung-kommt-was-bleibt-fuer-die-erben/

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Wie kann ich am besten für eine automatische Gehaltserhöhung nach der Probezeit mehr anfragen?

Ich habe in Januar ein neuen Job angefangen für eine relativ kleine (200 Mitarbeiter weltweit) Firma, ich mag der Job und habe bis jetzt sehr positive Rückmeldung bekommen und gehe davon aus das ich übernommen werde. Leider bin ich sehr unzufrieden mit meinem Gehalt und merke dass mein Angebot nicht angemessen ist zu meine Qualifikation und vor allem, (bitte verzeihen Sie mir meiner Übermut), dass mein Profil quasi perfekt und vor allem selten ist in meinem Feld zB. eine hoch spezialisierte Bildung mit eine Kombination von 4 Sprachen die ich täglich nutze. Diese Job war eine neue Feld für mich und habe ein Berufsanfänger Gehalt akzeptiert weil ich gedacht habe das in in dem Feld wenig Erfahrung habe - jetzt merke ich dass ich sogar überqualifiziert bin. Auf jeden Fall hat mein Vertrag eine automatische Gehaltserhöhung von 40 auf 42 Tausend nach der Probezeit, was für mich letztendlich Monatlich Netto 200€ heißt und ich finde das einfach zu wenig, vor allem jetzt das ich merke wie ungeschickt mein Angebot überhaupt war. Jetzt ist die Frage ob ich direkt in der (vermutliche) Übernahme Mitarbeitergespräch was sagen soll oder ob ich noch ein bisschen warten soll? Ich habe auch eine interessante Stelle gesehen, vermutlich besser bezahlt, wäre es zu empfehlen mich drauf zu bewerben und damit mit mein jetziger Arbeitgeber besser verhandeln zu können? Eigentlich will ich nicht weg und selbst für ein besseres Angebot wurde ich wahrscheinlich nicht gehen, aber vielleicht lohnt es sich?

Wir haben auch ein paar Problemen mit Übersetzungsfirmen, ich möchte mich für meine Sprachkombinationen Zertifizieren lassen und damit Freelance und für mein Arbeitgeber arbeiten - wäre es eine gute Idee dass in der Übernahme Mitarbeitergespräch anzusprechen bzw. ob die mir die Zertifizierung zahlen können? Oder soll ich lieber noch warten?

Vielen Dank, Cris

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Eine Gehaltsnachverhandlung ist immer heikles Terrain und nur in wenigen Fällen wirklich gut und plausibel zu begründen.

Als Arbeitnehmer besteht Deine beste Option meist darin, dass Gehalt zunächst zu akzeptieren und im Job hervorragende Leistung zu zeigen, damit Deine Postion im Unternehmen gefestigt wird.

 So sieht der Arbeitgeber, dass Du nicht nur in der Probezeit gute Leistungen gebracht hast, damit es mit der Übernahme  klappt.

 Auf dieser Basis kannst Du schließlich neue Verhandlungen über eine Gehaltserhöhung beginnen.

Die Erfolgschancen stehen so bedeutend besser und der Arbeitgeber kann den Wunsch auch besser nachvollziehen.

Und vor allem: Erwähne bei den Verhandlungen niemals etwas von Überqualifikation, sondern bleibe bescheiden und frage den Arbeitgeber nach seiner Einschätzung Deiner Leistungen.

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Du solltest Dich einmal an die Online - Beratung der Caritas wenden, die Dir kostenlos Auskünfte erteilt, wie Du Dich gegen Schikanen des Jobcenters wehren kannst.

Den Link habe ich Dir herausgesucht:

https://www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/onlineberatung

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Ich würde folgendermaßen vorgehen:

Erstmal alle Gläubiger auflisten und die offenen Beträge ermitteln. Dann Kopien des Bewilligungsbescheides des Sozialamtes fertigen und mit Anschreiben an die jeweiligen Gläubiger schicken.

 Das Anschreiben sollte in etwa folgenden Inhalt haben:

Veränderte Verhältnisse, der Betroffene bezieht nun Sozialhilfe, lebt in einer Pflegeeinrichtung und erhält lediglich ein Taschengeld  zur persönlichen Verfügung, von dem keine Schulden mehr bezahlt werden können. 

Die Schuld wird grundsätzlich anerkannt, die Raten müssen jedoch entweder ausgesetzt werden oder aber auf eine Minimum (bsp. 5,00 EUR monatlich) reduziert werden. I

n der Regel lassen sich die Gläubiger auf solche Miniraten ein, da sie sonst überhaupt kein Geld mehr sehen. 

Etwaige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen laufen ohnehin ins Leere, da kein Geld vorhanden ist.

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Zum das Pferd einfach nicht von hinten auf. Tritt Deine Vollzeitstelle an, mach dann den Führerschein und lege Dir zum Schluss ein Auto zu.

So ist es eigentlich normal, wenn die finanziellen Möglichkeiten es nicht anders zulassen.

Möchten und können sind zwei Paar verschiedene Schuhe.

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Sie muss den gleichen Weg gehen, den sie schon einmal gegangen ist. 

Antrag ausfüllen, Einkommen und Ausgaben ehrlich  offen legen und den Bewilligungs - oder Ablehnungsbescheid abwarten.

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Man kann bis zu  vier Jahren rückwirkend die zuviel gezahlten Leistungen erstattet bekommen. Allerdings nur mit Original - Quittungen. 

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Solange die zulässigen 450 € nicht überschritten werden, kann er das.

Auch geringfügig Beschäftigte, also Arbeitnehmer mit einem 450€-Minijob oder einem 50-Tage-Job, können ihren Arbeitgeber dazu veranlassen, einen Teil ihres Netto-Gehalts als Vermögenswirksame Leistungen  auf einen entsprechenden VL-Vertrag zu überweisen. 

Der Arbeitgeber eines Minijobbers kann seinem Arbeitnehmer auch  einen Beitrag zu den VL zahlen. Dein Gehalt darf plus VL  die 450€-Grenze nicht überschreiten. 

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Leichte Schäden sind mit dem Reparaturset wunderbar zu beheben) Eigene Erfahrung )

Sonst einfach mal nachsehen, ob die hoffentlich vorhandene Haftpflichtversicherung die Klausel enthält, dass gemietete Teile im Vertrag eingeschlossen sind.

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Die Nachzahlung wird oft erst mit dem Kostenträger verrechnet, den Du eventuell in Anspruch nehmen musstest.

Ist dem so, kann es etwas dauern. Falls nicht, wird auch zwischen zwei Renten gezahlt.

Wie lange das dauert, kann Dir von uns niemand sagen

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Es gibt bei der Rentenversicherung ein Servicetelefon, dass Dir Deine Frage kompetent beantworten wird.

Ruf einfach mal an:

Service-Telefon 0800 1000 4800.

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So wie ich Deine Frage verstehe, möchtest Du wissen, ob jemand anderer, der im Bezug von Grundsicherung steht, im Besitz eines Motorrollers sein darf.

Solltest Du aus welchen Gründen auch immer vorhaben, dieses zu unterbinden, dann vergiss es ganz schnell wieder. Solange die anlaufenden Kosten aus der Grundsicherung gezahlt werden können, darf man!

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Wenn Du einen guten Kontakt zu Deinem Großvater hattest, wird er Dich wohl auch vermissen und von daher lege ich Dir ans Herz, Dich sofort mit dem Amtsgericht in Verbindung zu setzen.

Dort hast Du die Möglichkeit, einen Antrag auf Kontroll­betreuung zu  stellen, wenn Du eine nahe­stehende Person nicht mehr besuchen darfst.

 Grund: Ein Bevoll­mächtigter oder Betreuer hat ein Besuchs­verbot ausgesprochen. Ohne Gerichts­beschluss ist dann kein Wieder­sehen möglich. 

Auf solche Geschichten reagieren die Richter/innen sehr sensibel, da ein Betreuer nur zum Wohle des zu Betreuenden eingesetzt wird und nicht, um ihm irgendwie zu schaden.

Ich rate Dir das schnell in Angriff zu nehmen und wünsche Dir, dass Du Deinen Opa bald wieder besuchen darfst.

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Wird bei der Überprüfung ein Legionellenbefall festgestellt, können die sich daran anschließenden Kosten für die Ursachenermittlung und für die Beseitigung dem Mieter nicht auferlegt werden.

Denn hier geht es um Kosten aus einem konkreten Schadensfall, die mithin nicht laufend anfallen und daher nicht umlagefähig sind (Langenberg, Betriebskosten- und Heizkostenrecht, 2012, 6. Aufl., Seite 504 ff.).

Auch müssen die Wasser- und Erwärmungskosten für die Durchführung der thermischen Desinfektion bei der jährlichen Abrechnung über die Kalt- und Warmwasserkosten abgezogen werden, notfalls im Wege der Schätzung (vgl. AG Görlitz v. 17.11.1995 – 9 C 0791/95 -, WuM 96, 48: Keine laufenden Verbrauchskosten sind Wasserkosten, die bei vermieterseits oder von anderen Mietern durchgeführten Baumaßnahmen entstanden waren.)

http://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/fl017.htm

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Frag doch mal bei der großen Versicherung nach, die es schon bei den Zähnen möglich machen.

Eventuell sagen sie ja bei Brillenversicherungen auch; Wir tun`s einfach!

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Erweist die Bedürftigkeitsprüfung, dass das Wohneigentum nicht mehr angemessen ist, kann von dem Antragsteller grundsätzlich die wirtschaftliche Verwertung des Grundbesitzes oder Wohneigentums zur Vermeidung der Hilfebedürftigkeit verlangt werden.

Dieser Grundsatz gilt aber nicht ausnahmslos. Eine Verwertung der Immobilie kann immer nur in den Grenzen des wirtschaftlich Möglichen und Zumutbaren gefordert werden. Besteht die Möglichkeit einer Grundstücksteilung, so kann der Sozialleistungsträger den Antragsteller zunächst hierauf verweisen. Eine Bedürftigkeit wird unter solchen Bedingungen ausscheiden, die Bewilligung von ALG II-Leistungen abgelehnt werden.

Kommen solche Möglichkeiten dagegen nicht in Betracht, ist ein Verkauf der Immobilie dem Betroffenen nicht zumutbar. Das Gesetz erkennt das Wohneigentum in grundsätzlicher Weise als schutzbedürftig an. Selbst wenn das Wohneigentum sich im Einzelfall nicht mehr in den von der Rechtsprechung gezogenen Grenzen der Angemessenheit bewegen sollte, nimmt dies dem Wohneigentum nicht seine Schutzbedürftigkeit. Eine völlige Preisgabe seines Eigentums kann von dem Hilfebedürftigen daher nicht verlangt werden.

http://www.ratgeber-geld.de/wissen/268-wohneigentum-bei-hartz-iv.html

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Wenn Sie als Inhaber einer Firma Ihrem Geschäftspartner etwas schenken, dann können Sie die Kosten dafür als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Wichtig ist jedoch, dass Sie das Geschenk aus betrieblichen Gründen machen und keine Gegenleistung damit verbunden ist.

Absetzen können Sie den Kaufpreis aber nur, solange er bei weniger als 35 Euro pro beschenkter Person und Jahr liegt. Sobald der Preis dieses Limit übersteigt, können Sie den Betrag nicht mehr als Betriebsausgabe verbuchen, nicht einmal den Anteil unter 35 Euro. Dann handelt es sich einfach um eine private Ausgabe, die als sogenannte Entnahme aus dem Betriebsvermögen zu behandeln ist. Das bedeutet: Die Ausgaben für das Geschenk müssen Sie als Gewinn versteuern (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG).

http://www.finanztip.de/geschenke-an-geschaeftsfreunde/

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