Schenkung an meinen Sohn?
Muss eine Schenkung ( 400.000€) an meinen Sohn aus steuerlichen Gründen notariell beglaubigt werden ? Und kann ich Bedingungen zur Verwendung stellen?
Vielen Dank
5 Antworten
Ich würde Ihnen dringend dazu raten, einen gewitzten Notar zurate zu ziehen.
Machen Sie sich auf einem Blatt Gedanken, was Ihnen wichtig bzw unwichtig ist und besprechen Sie das mit dem Notar, damit er entsprechend Klauseln da einarbeiten kann.
Die Kosten sind im Vergleich zur Schenkungssumme minimal.
Wenn meine Mutter nicht damals einige Klauseln sowohl in meinen als auch in den meines Bruders eingearbeitet hätte, wäre mein Elternhaus nicht mehr meines.
Bei meinem Bruder wurde zb neben anderen Klauseln bezl. seiner Frau( meine Mutter mochte sie nicht)ein lapidarer Satz in den Vertrag eingefügt"Die Schenkung wird auf den Pflichtteil angerechnet".
Mein Bruder hat sich damals verändert, auch ihr Sohn kann sich verändern, da sollten sie sich drüber klar sein. Meine Mutter hätte Jahre vorher nie gedacht, das sie mal von einem geschenkten Grundstück verwiesen wird, als sie im Garten beim Laubharken unabsichtlich die Grundstücksgrenze übertrat. Ferner wurde der Kontakt zu den den Enkelkindern..... ich will das nicht ausdehnen, aber meine Mutter hat sehr darunter gelitten.
denkbar wäre auch sie würden ein Pflegefall mit Heimkosten...
Sie sollten Ihren Schenkungsvertrag mit Bedacht anfertigen.
Ich würde Ihnen dringend zu einer notariellen Hilfe raten...
Wenn es sich nicht gerade um die Schenkung einer Immobilie handelt ist kein notarieller Vertrag erforderlich, auch nicht aus steuerlichen Gründen.
Bei Beträgen in dieser Höhe sind Rückfragen von Kreditinstituten zur Mittelherkunft nicht unwahrscheinlich. Daher sollte man auf jeden Fall einen schriftlichen Schenkungsvertrag abschließen. In den kann man dann auch Auflagen zur Mittelverwendung einbauen.
Notarielle Schenkungsverträge haben natürlich den Vorteil, dass sie nie verloren gehen können, denn der Notar verwahrt immer eine Ausfertigung in seinem Archiv. Die Glaubwürdigkeit einer notariellen Urkunde ist größer als die eines privatschriftlichen Vertrags. Außerdem werden Vereinbarungen zur Mittelverwendung rechtlich auf Zulässigkeit überprüft. Ob das die nicht unerheblichen Kosten für eine notarielle Beurkundung rechtfertigt muss jeder selber entscheiden.
Abschließend noch der Hinweis, dass ein Schenkungsvertrag nur bei notarieller Beurkundung sofort wirksam ist. Ohne notarielle Beurkundung wird er erst wirksam mit Erfüllung des Schenkungsversprechens. Wenn man so will ist das aus Sicht des Schenkers ein Nachteil. Ohne notarielle Vereinbarung könnte der nämlich auch noch in der letzten Sekunde seine Absicht ändern.
Das hat @Privatier perfekt beantwortet.
Und kann ich Bedingungen zur Verwendung stellen?
Wenn man das macht, muss es genau defniert werden und da ist notarielle Beurkundung schon zu empfehlen.
Wenn man z. B. rein Privat 400.000,- Euro überwweist mit dem Text: "Schenkung zum Kauf einer Eigentumswohnung," wird es ein Problem, wenn der Beschenkte einen Ferrari kauft.
Was soll denn passieren, wenn der keine ETW kauft? Was passiert, wenn er eine ETW kauft udn die finanziert, aber den Sportwagen kauft. er hat eine Wohnung gekauft, nur die Schenkung nicht dafür verwendet.
Also da muss man sich wegen des richtigen Textes schon beraten lassen.
Als Beispiel:
Die Schenkung von 400.000,- Euro ist für den Erwerb einer ETW. Der Kauf hat innerhlab eines Jahres zu erfolgen und Kaufpreis sowei die Erwerbsnebenkosten dürfen nur 5 % geringer als die Schenkung sein. Andernfalls ist der Betrag zurück zu zahlen.
Ist ein Gebiet was nicht einfach ist und vermutlich ohne Juristen kaum zu lösen.
Genau so ist es.
Aber ein typischer Fehler, auch bei Erbschaften, die mit Bedingungen verbunden sind. Kaum einer denkt dabei daran, wie die Bedingungen zu überprüfen sind udn welche Konsequenzen, dann von wem durchzusetzen sind.
Notarkosten bei einem Geschäftswert von 400.000,-- € = rd. 1.800 ,-- €.
rd. 1.800 ,-- €. Immerhin der Gegenwert von 18 Flaschen Montrachet.
Ergänzend: die Schenkung ist dem für Schenkungsteuer zuständigen Finanzamt zu melden, § 30 ErbStG.
Bedingungen und Notar wurde abgedeckt. Was auf jeden Fall passieren sollte ist eine Meldung an das zuständige Finanzamt. Das ist häufig gebündelt in einem größeren Gebiet eines und nicht zwingend das, welches für die Einkommensteuer zuständig ist.
§30 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
Je nachdem um was für Bedingungen es sich handeln soll wäre notarielle Beurkundung dringend zu empfehlen. Nicht nur wegen der Rechtsberatung, sondern auch um alle Grenzfälle abzusichern. Wenn beispielsweise die Pflicht zum Kauf einer ganz bestimmten Immobilie Auflage sein soll, könnte man daran denken, ob das nicht ohnehin der notariellen Beurkundung bedarf.