Geldchenkung durch Überweisung - Anerkennung durch Finanzamt
Ich möchte meiner Tochter 50000 Euro überweisen, die sie in eine Immobilie investiert. Die Geldschenkung werde ich dem Finanzamt melden, auch wenn sie unter dem Freibetrag liegt. Ich hab mich mal schlau gemacht, wenn ich eine Schenkungsanzeige an das Finanzamt schicke, kann ich zur Abgabe einer Schenkungssteuererklärung aufgefordert werden. In dieser wird verlangt: privatschriftliche Verträge bitte vorlegen. Ich habe bereits mehrfach gelesen, dass ein Nachweis nur in Form der Kopie der Überweisung (Verwendungszweck Schenkung) dem Finanzamt genügt. Bei Überweisung ist die Schenkung bereits erfolgt und es muss keine Beurkundung vorliegen. Was ist nun richtig? Reicht die Kopie der Überweisung der Geldsumme, stellt diese eine privatrechtlichen Schenkungsvertrag dar? Zweite Frage: Reicht es aus in Verwendungszweck und bei Schenkungsanzeige an Finanzamt Schenkung anzugeben und nicht Schenkung für Immobilie? Kann ich so sicherstellen, dass das Finanzamt die Schenkung nicht als Einkommen meiner Tochter rechnet und sie dadurch einkommensteuerpflichtig wird?
Im voraus vielen Dank.
1 Antwort
Da die 50 kEUR deutlich unter dem Freibetrag für Schenkungen an Kinder liegen, solltest Du einfach die Überweisung vornehmen und im Text vermerken "SCHENKUNG".
Das Finanzamt wird nicht von der Bank über die Überweisung informiert und damit besteht auch keine Gefahr irgendwelcher Art der Fehlinterpretation als Einkommen der Tochter. Da Du unter dem Schenkungsfreibetrag von 400 kEUR liegst, besteht auch gar keine Veranlassung, dies dem Finanzamt mitzuteilen.
Also: einfach überweisen und den Überweisungstext entsprechend formulieren. Keine übereifrigen Meldungen irgendwelcher Art, die dann eher den Verdacht wecken, daß hier noch etwas anderes läuft.
PS: Sollte dies allerdings eine zweckgebundene Schenkung sein, so wäre zusätzlich ein Schenkungsvertrag aufzusetzen. Dem Finanzamt gemeldet werden muss dies dennoch nicht.
Eine Schenkungsanzeige ist dann notwendig, wenn die Schenkung der Schenkungssteuer unterliegt. Dies ist in diesem Fall nicht gegeben und daher ist eine Anzeige nicht notwendig.
Natürlich kannst du die Schenkung trotzdem anzeigen, wenn es dir so ein sichereres Gefühl gibt. Du kannst aber auch einfach mal bei deinem zuständigen Finanzamt anrufen und dir dort diese Info holen - das ist wohl der schnellste und einfachste Weg!
Vielen Dank. Wenn eine Anzeige nicht nötig ist, werde ich auch keine vornehmen. Und falls doch Rückfragen kommen, habe ich ja den Nachweis in Form der Überweisung mit Verwendungszweck "Schenkung".
Also: ich habe das nun nochmals nachgelesen: http://dejure.org/gesetze/ErbStG/30.html
Danach ist jede Schenkung meldepflichtig. Wird hier ein Notar involviert, so hat dieser auch eine Meldepflicht. Es gibt in Österreich die Grenze von 50.000 EUR im Jahr, bis zu der keine Meldung erfolgen muss, aber in Deutschland ist prinzipiell jede Schenkung zu melden.
Allerdings sind die Konsequenzen aus einer Nichtmeldung nur dann vorhanden, wenn man die Freibeträge überschreitet. Es wäre daher am einfachsten, in der Tat eine formlose Mitteilung an das Finanzamt zu machen, in der die im oben genannten Link auf das ErbStG geforderten Daten zur Schenkung vermerkt sind. Damit wärst Du komplett sauber und konform zum ErbStG.
Vielen Dank für deine hilfreiche Antwort. Auch wenn die Schenkung unter dem Freibetrag liegt, muss man eine Schenkungsanzeige machen, soweit ich weiß. Ich bin ja auch echt am Hadern, ob ich das melden soll. Allerdings verfügt meine Tochter derzeit über kein Einkommen und , daher könnte das Finanzamt die Frage nach MIttelherkunft stellen, oder? Und dann ist es doch auch blöd, wenn es nicht gemeldet wurde?