Geldchenkung durch Überweisung - Anerkennung durch Finanzamt

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Da die 50 kEUR deutlich unter dem Freibetrag für Schenkungen an Kinder liegen, solltest Du einfach die Überweisung vornehmen und im Text vermerken "SCHENKUNG".

Das Finanzamt wird nicht von der Bank über die Überweisung informiert und damit besteht auch keine Gefahr irgendwelcher Art der Fehlinterpretation als Einkommen der Tochter. Da Du unter dem Schenkungsfreibetrag von 400 kEUR liegst, besteht auch gar keine Veranlassung, dies dem Finanzamt mitzuteilen.

Also: einfach überweisen und den Überweisungstext entsprechend formulieren. Keine übereifrigen Meldungen irgendwelcher Art, die dann eher den Verdacht wecken, daß hier noch etwas anderes läuft.

PS: Sollte dies allerdings eine zweckgebundene Schenkung sein, so wäre zusätzlich ein Schenkungsvertrag aufzusetzen. Dem Finanzamt gemeldet werden muss dies dennoch nicht.


MoniL 
Beitragsersteller
 20.08.2012, 10:14

Vielen Dank für deine hilfreiche Antwort. Auch wenn die Schenkung unter dem Freibetrag liegt, muss man eine Schenkungsanzeige machen, soweit ich weiß. Ich bin ja auch echt am Hadern, ob ich das melden soll. Allerdings verfügt meine Tochter derzeit über kein Einkommen und , daher könnte das Finanzamt die Frage nach MIttelherkunft stellen, oder? Und dann ist es doch auch blöd, wenn es nicht gemeldet wurde?

pschneidergf  20.08.2012, 10:47
@MoniL

Eine Schenkungsanzeige ist dann notwendig, wenn die Schenkung der Schenkungssteuer unterliegt. Dies ist in diesem Fall nicht gegeben und daher ist eine Anzeige nicht notwendig.

Natürlich kannst du die Schenkung trotzdem anzeigen, wenn es dir so ein sichereres Gefühl gibt. Du kannst aber auch einfach mal bei deinem zuständigen Finanzamt anrufen und dir dort diese Info holen - das ist wohl der schnellste und einfachste Weg!

MoniL 
Beitragsersteller
 20.08.2012, 11:00
@pschneidergf

Vielen Dank. Wenn eine Anzeige nicht nötig ist, werde ich auch keine vornehmen. Und falls doch Rückfragen kommen, habe ich ja den Nachweis in Form der Überweisung mit Verwendungszweck "Schenkung".

gandalf94305  20.08.2012, 11:29
@MoniL

Also: ich habe das nun nochmals nachgelesen: http://dejure.org/gesetze/ErbStG/30.html

Danach ist jede Schenkung meldepflichtig. Wird hier ein Notar involviert, so hat dieser auch eine Meldepflicht. Es gibt in Österreich die Grenze von 50.000 EUR im Jahr, bis zu der keine Meldung erfolgen muss, aber in Deutschland ist prinzipiell jede Schenkung zu melden.

Allerdings sind die Konsequenzen aus einer Nichtmeldung nur dann vorhanden, wenn man die Freibeträge überschreitet. Es wäre daher am einfachsten, in der Tat eine formlose Mitteilung an das Finanzamt zu machen, in der die im oben genannten Link auf das ErbStG geforderten Daten zur Schenkung vermerkt sind. Damit wärst Du komplett sauber und konform zum ErbStG.