0,03 mg/l Luftalkoholkonzentration entspricht ca. 0,06 Promille Blutalkoholkonzentration.

Da passiert nichts

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Nein, das Finanzamt wird seinen Teil davon haben wollen.

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Grundsätzlich kann ein Gericht die Aufnahme zulassen. Dabei wird jedoch immer die Verhältnismäßigkeit angesetzt. Und eine Straftat für 20€ ist nicht gerechtfertigt und es wird als Beweismittel auch im Zivilverfahren verworfen und du wirst eine Anzeige erhalten.

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Würde mich wundern, wenn du eine EC-Karte Zahlung möglich ist, da EC-Karten inzwischen auch eher seltener werden. In der Filiale wird bar sicher möglich sein. Beim Ausliefernden könnte es Höchstgrenzen geben.

Einen Beleg erhälst du aus jeden Fall.

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Stelle deinen Antrag. Die Führerscheinstelle wird dann anhand der vorliegenden Unterlagen entscheiden.

Nur den Fahrschulvertrag würde ich erst später unterschreiben, um nicht auf Kosten sitzen zu bleiben.

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Vielleicht sollte man auch wirklich mal mit anderen Ländern vergleichen. Unsere Infrastruktur ist, abgesehen von der digitalen, top.

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Du wirst viele Jahre brauchen um die das gleiche Gehalt zahlen zu können.

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Eigentlich kann man so oder so jedes Jahr mal nach mehr fragen. Ein Personalgespräch sollte jedes Jahr drin sein.

Ich würde mit glatt 2000 ins Gespräch gehen. Wie sind denn die Wechselmöglichkeiten in der Umgebung. Hier fehlt in jeder Praxis Personal.

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Du willst etwas aber demjenigen nicht sagen warum. Wie soll das funktionieren?

Und die Zustimmung zu Einsicht hast du mit der Kontoeröffnung erteilt.

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Die Frage ist: wieso bist du freigestellt? Und wieso kündigst du nicht einfach jetzt oder unterschreibst einen Afhebungsvertrag?
Dein alter AG wird ja kaum was dagegen haben, wenn er dich unbezahlt freistellt.

Und dein neuer AG kann dich als Hauptarbeitsgeber anmelden. Dann wird der alte mit 6 abrechnen müssen.

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Nichts musst du tun.

Was du tun willst, steht auf einem anderen Blatt.

Ich würde mir zumindest mal anhören wollen, ob mein Sohn glaubhaft ist.

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