KfZ-Versicherungsprämien zahlt man grundsätzlich anteilsmäßig. Jedoch müsstest du schauen, ob deine Versicherung nicht inzwischen auf ein Versicherungsjahr umgestellt hat, welches nicht zum 1.1. beginnt. Dann kann es sein, dass in Zukunft immer am 21. des Monats der Monatsbeitrag eingezogen wird.

Übrigens zahlt man überall im Voraus. Also musst du eh damit rechnen mehr als einen Monatsbeitrag zu zahlen, da du ja bisher nichts gezahlt hast.

...zur Antwort

Wieso willst du kündigen? Dein Ex will vielleicht kündigen. Das kann er alleine auch nicht. Einfach weiterlaufen lassen. Du und dein Ex haften dabei beide vollständig für Rückstände etc.

...zur Antwort

Klar wird das teuer. Die Sätze sind je nach Land / Gemeinde unterschiedlich. Aber je angefangene halbe Stunde pro Person ca. 40 €, Fahrzeuge natürlich extra.

Die Frage ist, warum sie dich erst schnappen müssen, wenn es doch "ausversehen" war. Solange es nicht grob fahrlässig war, erheben die meisten keine Gebühren. Das wird aber keiner mehr glauben, wenn man sich erstmal aus dem Staub macht...

...zur Antwort

Du darfst immer kündigen und natürlich fällt das darunter.

...zur Antwort

Dir sind 5 Stunden 59 abzurechnen, wenn dir sonst auch immer die Zeit erst ab 25 abgerechnet wird.

...zur Antwort

Man sollte froh sein, dass nicht alles in der Schule gelehrt wird. Selbst mehrere Jahre Studium reichen nicht aus alle Gesetze näher zu bringen...

...zur Antwort

Kein Plan und 100% Ausfallrisiko klingt nach keinem Kredit. Oder wie willst du Geld verdienen?

...zur Antwort

Die Aufnahme allein stellt schon eine Straftat dar. Das müsstest du jedoch Anzeigen.

Gekündigt werden könntest du vermutlich trotzdem, da das Vertrauen geschädigt ist. Dazu fehlt mir jedoch das Fachwissen.

...zur Antwort

Die zwei Wochen gelten nur, wenn kein Lastschriftmandat erteilt wurde. Das passt. Die buchen eher später ab.

...zur Antwort

Na klar kann es als Betrug gewertet werden, wenn die 1. Rate nicht gezahlt werden kann.

...zur Antwort

Wenn du sie bezahlt hast, musst du nicht zahlen. Zahlungsnachweis da hin und gut ist.

...zur Antwort
Schlechte Idee, dann basteln nochmehr Leute selbst

Bringt doch nichts. Diese Verletzungen werden selten bis nie von in Deutschland zugelassenen Böllern verursacht...

Also eh alle illegal. Was will man da mehr besteuern.

...zur Antwort

Nein. Elterngeld gibt es nur für volle Monate Elternzeit. Jeweils der Geburtsttag im Monat. Du kannst also nur vom 17. bis zum 16. des Folgemonats Elterngeld bekommen. Du könntest aber einfach bis zum 16.02. verlängern und könntest dann Elterngeld vom 17.01. bis zum 16.02. beantragen.

...zur Antwort

Also schon vor 15 Jahren waren die Einkaufspreise für Rabattaktionen gesenkt. Je nach Rabatt lag der normale Einkaufspreis über dem rabattierten Verkaufspreis (jeweils netto). Die Marge ist auf jeden Fall für beide (Händler und Produzent) kleiner, beim Händler aber noch vorhanden.

...zur Antwort

Das erlaubt doch nur das teilweise parken auf dem Gehweg. Ich kenne das nur seitlich. Also ein Vorder und ein Hinterreifen. Fahrtrichtung ist immer vorgegeben und macht auch Sinn.

...zur Antwort

Naja du kannst die Erstattung verlangen. Ob das ohne eine Klage klappt, ist die Frage. Ob sich eine Klage lohnt, hängt von der Höhe ab. Ansonsten wird der Vermieter die Erstattung vermutlich mit der Nachzahlung aufrechnen. Falls die Nachzahlung hoher ausfällt, als die Erstattung, würde ich aber nichts zahlen.

...zur Antwort