Grunderwerbsteuer bei Schenkung?

4 Antworten

Wenn überhaupt, dann Schenkungssteuer.

Hier kommt es auf den Wert und auf die aktuellen Eigentumsverhältnisse an!

Bei Dir gibt es gleich 2 Vorschriften, die die Grundeerwerbsteuer ausschließen.

  1. Zwischen in gerader Linie verwandten Menschen fällt keine Grunderwerbsteuer an. § 3 Nr. 6 Grunderwerbsteuergesetz.
  2. Wenn der Vorgang dem Erbschafts-/Schenkungssteuergesetz unterliegt, entfällt die Grunderwerbsteuer. § 3 Nr. 2 GrEStG

Aber, wie @Alarm67 schon richtig schrieb, es könnte Schenkungssteuer kosten. Aber wir wissen nichts über Werte und Belastungen und können dazu nichts sagen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

Nein. Erstens heißt es GrundERWERBsteuer, nicht GrundSCHENKUNGSsteuer.

Zweitens wäre selbst bei einem Verkauf nach § 3 Nr. 6 GrEStG  der Erwerb eines Grundstücks zwischen Personen, die miteinander in gerader Linie verwandt sind, von der Grunderwerbsteuer befreit.

Eskönnte allerdings je nach Wert und Nutzung des Objekts tatsächlich SCHENKUNGSsteuer anfallen.