Grunderwerbsteuer bei Schenkung?
Ich möchte mein Haus auf meinen Sohn überschreiben. Fällt da nochmals Grunderwerbsteuer an?
4 Antworten
Wenn überhaupt, dann Schenkungssteuer.
Hier kommt es auf den Wert und auf die aktuellen Eigentumsverhältnisse an!
Google ..... Suchbegriff .... z.B.: Grunderwerbsteuer bei Schenkung an Kinder
https://www.erbrechtsinfo.com/steuern-finanzen/grunderwerbsteuer-bei-schenkung/
Bei Dir gibt es gleich 2 Vorschriften, die die Grundeerwerbsteuer ausschließen.
- Zwischen in gerader Linie verwandten Menschen fällt keine Grunderwerbsteuer an. § 3 Nr. 6 Grunderwerbsteuergesetz.
- Wenn der Vorgang dem Erbschafts-/Schenkungssteuergesetz unterliegt, entfällt die Grunderwerbsteuer. § 3 Nr. 2 GrEStG
Aber, wie @Alarm67 schon richtig schrieb, es könnte Schenkungssteuer kosten. Aber wir wissen nichts über Werte und Belastungen und können dazu nichts sagen.
Nein. Erstens heißt es GrundERWERBsteuer, nicht GrundSCHENKUNGSsteuer.
Zweitens wäre selbst bei einem Verkauf nach § 3 Nr. 6 GrEStG der Erwerb eines Grundstücks zwischen Personen, die miteinander in gerader Linie verwandt sind, von der Grunderwerbsteuer befreit.
Eskönnte allerdings je nach Wert und Nutzung des Objekts tatsächlich SCHENKUNGSsteuer anfallen.