Depotübertrag - Erbschaft, Schenkung, Gläubigerwechsel, Steuer, Kaptialertragssteuer etc.

3 Antworten

V hat das Depot von M geerbt. Durch seinen Freibetrag (500.000 Euro) wurden keine Steuern fällig. V möchte nun, dass das Depot in den Beitz von S gelangt, und zwar möglichst steuerunschädlich. Als Schenkung deklariert, wäre sicher Schenkungssteuer fällig, falls V vorzeitig ablebt. Als Verkauf an Dritte deklariert, ist die steuerliche Situation abzulären. Die Bank könnte das derzeitige Depot im Besitz von V auch im Rahmen eines Erbengemeinschaftskonto von V und S laufen lassen, falls dies vorteilhaft wäre (kein Gläubigerwechsel bei Übertrag?), da S zu 25% erbberechtigt gegenüber M ist.

Voricht Depotübertrags-Falle!!!!

Kann die abgebende Bank nicht die tatsächlichen Anschaffungskosten der neuen Bank mitteilen, wird bei einem Verkauf die "Ersatzbemessungsgrundlage" angewandt. D. h. beim Verkauf wird dir ein 30%iger Gewinn unterstellt, und die Steuer hierfür wird sofort einbehalten.

Naja, vielleicht könnte der geneigte Leser - bspw. aus dem eigenen Erfahrungsschatz - wenigstens die eine oder andere Frage meines Textes aufgreifen. Keine Angst, ich will keine Rechtsberatung. Gruß, Stegri


EnnoBecker  20.08.2011, 13:33

Es würde helfen, wenn du direkt eine Antwort kommentiertest. Dann wüsste man durch die Benachrichtigungsfunktion, dass das Gespräch noch weitergeht und könnte die Seite ansteuern. Sonst kommt man - so wie ich jetzt - höchstens zufällig noch mal vorbeigeschlendert.