Kann ich meine freiberufliche Tätigkeit als Tanzlehrer seit 2014 noch beim Finanzamt anmelden oder wäre das eher negativ, weil ich es nicht gleich gemacht habe?

5 Antworten

Dein Sachverhalt/Deine Frage, ist wie ein Bikini, sie zeigt viel, aber alles was wichtig ist, ich verdeckt (verbogen).

1. Hast Du 2014 und 2015 eine Steuererklärung gemacht?

2. Wie hoch sind Denn Einnahmen udn Gewinne?

Wenn Du für 2014/2015 (2015 ja kaum möglich) keine Steuererklärungen eingereicht hast, dann ist noch nichts passiert. Du kannst die Erklärungen abgeben und fertig.

Wäre für 2014 ein Bescheid vorhanden und keine Einkünfte als Tanzlehrer eingetragen, dann wäre es Steuerhinterziehung. Schnell abgeben, um das zu heilen.

Einfach für 2014 udn 2015 Gewinnermittlungen machen, Einkommensteuererklärungen einreichen und fertig.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

EnnoWarMal  22.01.2016, 09:00

Also wenn alles, was wichtig ist, verbogen ist, dann bevorzuge ich doch lieber eine Burka.

Augen zu und durch.

M.E. sofort einen Steuerberater aufsuchen und der hilft dir dann den jetzt optimalen Weg zu beschreiten.

Der Gedanke, ich mache "gar nichts um nicht aufzufliegen" ist sicher der dümmste und die Sache in 2016 "zusammenzufassen" geht völlig am Gesetz vorbei, da die Einnahmen stets im entspr. Zuflußjahr anzusetzen sind.


AlexanderGiu 
Beitragsersteller
 21.01.2016, 18:18

Vielen Dank. Ich meinte nicht alles in 2016 zusammen zu fassen, sondern angeben, dass ich in 2016 erst damit begonnen habe und 14' und 15' eben nichts angeben.

Aber ich würde es gerne angeben, da ich zu Beginn eher Verluste gemacht habe und meine Steuerlast somit gemindert wird.

Deswegen eher die Frage:

Akzeptiert das Finanzamt, wenn man in 2014, 15 eine Tätigkeit aufgenommen hat, die Tätigkeit aber erst jetzt anmeldet?

Broni  24.01.2016, 17:40
@AlexanderGiu

Aber ja, wie schon wfwbinder schreibt, eine "berichtigte" Steuererklärung 2014 einschließlich der Verluste abgeben. Eine andere Frage ist, ob die Tätigkeit beim Ordnungsamt anmeldepflichtig ist; dem Finanzamt ist dies egal.

Die Frage nach drei Stunden wieder neu einzustellen wird Dir nicht viel helfen. Du solltest den Experten schon etwas Zeit für eine Antwort geben, denn die meisten von ihnen sind berufstätig und antworten erst, wenn sie Freizeit haben ;-))


EnnoWarMal  21.01.2016, 21:01

Also ich hab nach drei Antwortanläufen aufgegeben. Man weiß ja gar nicht, wo man anfangen soll mit Richtigstellen.

AlexanderGiu 
Beitragsersteller
 21.01.2016, 18:30

Vielen Dank für den Hinweis. Neu eingestellt? Wenn, dann war das unbeabsichtigt. Dachte ich hätte angeklickt, dass ich noch weitere Antworten zur Frage benötige. Bin seit meiner Frage "neu" hier. :)

Dann warte ich erstmal ab. :)

Primus  21.01.2016, 18:32
@AlexanderGiu

Kann bei Neulingen passieren. Hoffentlich bringt das Warten den gewünschten Erfolg ;-)

Ich würde in diesem Fall auch einen Steuerberater hinzuziehen. Dann kann man das gut lösen. Aber nichts machen wäre Steuerhinterziehung.