Kann ich meine freiberufliche Tätigkeit als Tanzlehrer seit 2014 noch beim Finanzamt anmelden oder wäre das eher negativ, weil ich es nicht gleich gemacht habe?
Ich bin verbeamteter Berufsschullehrer und gebe seit 2014 in meiner "Freizeit" nebenberuflich Tanzkurse. Das Ganze hat sich nach und nach entwickelt und ich habe es noch nicht beim Finanzamt angemeldet. Da ich sehr hohe Ausgaben habe (Fahrtkosten, Übernachtungskosten usw.) wollte ich das alles bei meiner Steuererklärung angeben.
Kann ich mich jetzt anmelden und angeben dass ich seit 2 Jahren freiberufl. unterrichte? Oder sollte ich für 2014 und 2015 lieber nix angeben, da ich evtl. eine Strafe zu erwarten habe und das Finazamt fragt, wie ich unterrichten und Geld verdienen kann ohne es angemeldet zu haben. Und meine Einnahmen und Ausgaben erst bei der St'erklärung für 2016 angeben nachdem ich mich angemeldet habe?
Vielen Dank für die Antworten
5 Antworten
Dein Sachverhalt/Deine Frage, ist wie ein Bikini, sie zeigt viel, aber alles was wichtig ist, ich verdeckt (verbogen).
1. Hast Du 2014 und 2015 eine Steuererklärung gemacht?
2. Wie hoch sind Denn Einnahmen udn Gewinne?
Wenn Du für 2014/2015 (2015 ja kaum möglich) keine Steuererklärungen eingereicht hast, dann ist noch nichts passiert. Du kannst die Erklärungen abgeben und fertig.
Wäre für 2014 ein Bescheid vorhanden und keine Einkünfte als Tanzlehrer eingetragen, dann wäre es Steuerhinterziehung. Schnell abgeben, um das zu heilen.
Einfach für 2014 udn 2015 Gewinnermittlungen machen, Einkommensteuererklärungen einreichen und fertig.
Also wenn alles, was wichtig ist, verbogen ist, dann bevorzuge ich doch lieber eine Burka.
Augen zu und durch.
M.E. sofort einen Steuerberater aufsuchen und der hilft dir dann den jetzt optimalen Weg zu beschreiten.
Der Gedanke, ich mache "gar nichts um nicht aufzufliegen" ist sicher der dümmste und die Sache in 2016 "zusammenzufassen" geht völlig am Gesetz vorbei, da die Einnahmen stets im entspr. Zuflußjahr anzusetzen sind.
Aber ja, wie schon wfwbinder schreibt, eine "berichtigte" Steuererklärung 2014 einschließlich der Verluste abgeben. Eine andere Frage ist, ob die Tätigkeit beim Ordnungsamt anmeldepflichtig ist; dem Finanzamt ist dies egal.
Die Frage nach drei Stunden wieder neu einzustellen wird Dir nicht viel helfen. Du solltest den Experten schon etwas Zeit für eine Antwort geben, denn die meisten von ihnen sind berufstätig und antworten erst, wenn sie Freizeit haben ;-))
Also ich hab nach drei Antwortanläufen aufgegeben. Man weiß ja gar nicht, wo man anfangen soll mit Richtigstellen.
Vielen Dank für den Hinweis. Neu eingestellt? Wenn, dann war das unbeabsichtigt. Dachte ich hätte angeklickt, dass ich noch weitere Antworten zur Frage benötige. Bin seit meiner Frage "neu" hier. :)
Dann warte ich erstmal ab. :)
Kann bei Neulingen passieren. Hoffentlich bringt das Warten den gewünschten Erfolg ;-)
Wenn du in deiner Nebentätigkeit als freiberuflicher Tanzlehrer nach Abzug der Arbeitskosten mehr als 450 Euro monatlich verdienst, bist du in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.
Lass dich dazu von der Deutschen Rentenversicherung beraten.
Ich würde in diesem Fall auch einen Steuerberater hinzuziehen. Dann kann man das gut lösen. Aber nichts machen wäre Steuerhinterziehung.
Vielen Dank. Ich meinte nicht alles in 2016 zusammen zu fassen, sondern angeben, dass ich in 2016 erst damit begonnen habe und 14' und 15' eben nichts angeben.
Aber ich würde es gerne angeben, da ich zu Beginn eher Verluste gemacht habe und meine Steuerlast somit gemindert wird.
Deswegen eher die Frage:
Akzeptiert das Finanzamt, wenn man in 2014, 15 eine Tätigkeit aufgenommen hat, die Tätigkeit aber erst jetzt anmeldet?