Muss ich Strafe zahlen wenn ich erst rückwirkend beim Finanzamt als Freiberufler anmelde?

2 Antworten

Wenn Du als Stadtführer selbständig bist kommt es weniger auf die Anmeldung an, sondern darauf, dass Du die Einkünfte erklärst.

Ein Strafe wäre, wenn überhaupt, nur zu befürchten, wenn Du für das Jahr schon eine Einkommenssteuererklärung abgegeben hast, ohne die Einkünfte zu erklären.

Wenn nein, ist alles OK. Nur die Einnahmen und die Ausgaben in der Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung zusammen fassen udn über die Anlage "G" in die Einkommensteuererklärung. Alles OK.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

NicoPeAs 
Beitragsersteller
 11.02.2018, 14:53

Muss ich mich aber in Finanzamt anmelden?

Danke fur die Hilfe!

wfwbinder  13.02.2018, 08:48
@NicoPeAs

Du gibst doch Deine Einkommensteuererklärung ab, dann weiß das Finanzamt von deiner Tätigkeit.

Weder musst Du Strafe zahlen noch bist Du Freiberufler.

Da man von 800 Euro nicht leben kann, solltest Du hier nachlegen.