Muss ich Strafe zahlen wenn ich erst rückwirkend beim Finanzamt als Freiberufler anmelde?
Ich arbeite unregelmassug seit 1 Jahr als Stadtfuhrer. Ich hab mich aber leider nicht als Freiberufler angemeldet. Ich verdiene ganz wenig also nicht mal 800 pro Jahr. Was soll ich jetzt tun?
2 Antworten
Wenn Du als Stadtführer selbständig bist kommt es weniger auf die Anmeldung an, sondern darauf, dass Du die Einkünfte erklärst.
Ein Strafe wäre, wenn überhaupt, nur zu befürchten, wenn Du für das Jahr schon eine Einkommenssteuererklärung abgegeben hast, ohne die Einkünfte zu erklären.
Wenn nein, ist alles OK. Nur die Einnahmen und die Ausgaben in der Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung zusammen fassen udn über die Anlage "G" in die Einkommensteuererklärung. Alles OK.
Weder musst Du Strafe zahlen noch bist Du Freiberufler.
Da man von 800 Euro nicht leben kann, solltest Du hier nachlegen.
Muss ich mich aber in Finanzamt anmelden?
Danke fur die Hilfe!