Sollte ich wegen dem Erhalt einer einmaligen Vermittlungsprovision extra ein Gewerbe anmelden?
Hallo, wenn man im Jahr 2014 oder 2013 z.B. Provison erhalten hat für die Vermittlung von Kunden, sonst aber keine weiteren Einkünfte hat und somit unter der Grenze liegt, ab der man überhaupt etwas versteuert, muss man das dann angeben bzw. angegeben haben? Und wäre es allein dafür notwendig gewesen, ein Gewerbe anzumelden?
3 Antworten
Es wäre interessant zu wissen, wovon die Person lebt.
Wäre es ALG I, oder Elterngeld, käme Steuer raus, weil diese Einnahmen dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
Nur für eine einmalige Provision, muss natürlich kein Gewerbe angemeldet werden.
wäre es allein dafür notwendig gewesen, ein Gewerbe anzumelden?
Nein, notwendig ist es nicht, denn du betreibst ja kei n Gewerbe. Aber machen kann man sowas natürlich. Man kann ja auch einen Hebezeugführerpass erwerben und dann nie auf einen Kran steigen.
Meines Wissens bleiben einmalige Provisionen (bzgl. deine Schilderung ) bis zu 256,- Euro/Jahr steuerfrei.
das war ja meine Frage
Leider kam dieser steuerliche Aspekt in der Überschrift nicht zum Ausdruck. Somit wurde überwiegend die Gewerbeanmeldungsfrage beantwortet.
Das kann sein. Meine ich auch so in Erinnerung zu haben. In dem Fall waren es aber mehrere Tausend. Dadurch, dass aber die Gesamtsumme der Einnahmen in dem Jahr unter dem Grundfreibetrag waren, sollte eine Steuererklärung meiner Meinung nach nicht nötig sein (das war ja meine Frage).