Ich verstehe auch nicht, warum das mit dem Geshäftskonto lange dauern soll.

Egal, wenn dann das Konto besteht, dann jede geschäftliche Buchung einzeln vom Privatkonto auf das Geschäftskonto machen, damit die Geschäftsvorfälle korekt nachvollzogen werden können.

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Euer Auftrag lautete :Kostenkalkulation erstellen. Wenn er die jetzt tatsächlich abliefert, wird es schwierig, die Akquise zu beweisen. So wie ich es verstanden habe, hat er die vereinbarte Leistung nicht erbracht. Keine Leistung, kein Geld. Ganz einfach.

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Lass dir von dem RA die von ihm genannte Rückzahlungsvereinbarung in Kopie schicken. Dann siehst du selbst, was du wann zu welchen Bedingungen unterschrieben hast.

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Wenn der Erbfall eingetreten ist, kann man die geleisteten Arbeitsstunden dokumentieren; über deren Bewertung wird dann die Erbengemeinschaft beschließen.

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Einen Anfangsverlust wird das Finanzamt akzeptieren; auf Dauer sollten aber die Einnahmen die Ausgaben übersteigen, sonst wird der Betrieb als Hobby angesehen und die Ausgaben steuerlich nicht anerkannt.

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Grundlage ist natürlich der Mietvertrag und was dort beim Punkt "Kündigung" vereinbart wurde.

Das nächste ist, wie bzw. in welcher Form die Sanierung angekündigt wurde. Da kann es ggf. formale Mängel geben, die man prüfen kann. z.B. wenn man Mitglied in einem Berufsverband ist oder auch die IHK.

Den Kunden kann man ein Angebot machen : Beitragsfreiheit für die Dauer der Schließung, anschließend 4 Monate 80%-Beitrag, wenn eine Vertragsverlängerung um 2 Jahre geschlossen wird.

Auf jeden Fall rate ich - falls das Mietverhältnis beibehalten wird - zu einer wasserdichten vertraglichen Vereinbarung mit dem Vermieter (u.a. Mietfreiheit für die Dauer der Sanierung) über die Dauer der Schließung, die auch dann zu Entschädigungen führt, wenn es Verzögerungen gibt, die der Vermieter nicht zu vertreten hat. Ggf. kann man in diesen Vertrag eine fristlose Kündigung vereinbaren, wenn der vereinbarte Endtermin nicht eingehalten wird.

Wegen eventueller "Fallstricke" Vertrag vom Rechtsanwalt für Mietrecht erstellen lassen.

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Nebenkosten Geldverkehr wäre mein Favorit. Da kommt ja im Laufe des Jahres noch was dazu. Bei AO Aufwand kann sein, dass dieser Cent dann alleine dasteht ;-(

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Und von dem Ganzen auch den Vermieter informieren, dass es ggf. mit der Kaution noch ein wenig dauert.

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Mit wem besteht denn der Untermietvertrag ?

Und er bezahlt weiterhin seine Untermiete ?

Wenn nicht, nach entsprechden formellen Mahnungen fristlos kündigen.

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Perfekte Wohnung gefunden, aber Indexmietvertrag - Nehmen oder nicht?

Hallo zusammen,

ich habe nach langer Suche in diesem anstrengenden Wohnungsmarkt die perfekte Wohnung für mich gefunden: Gross, hell, zentral, gut angebunden, schöne Parks in der Nähe, sehr günstige Miete für diese Toplage.

Nun wird es sich wohl aber um einen Indexmietvertrag handeln. D.h. dass die Wohnung gemäss Verbraucherpreisindex steigen kann (https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt/Preise/Verbraucherpreisindizes/Tabellen_/VerbraucherpreiseKategorien.html?cms_gtp=145114_list%253D2%2526145112_list%253D2%2526145110_slot%253D2).

Ich wohne momentan verhältnismässig zentral und sehr günstig, allerdings gefallen mir sehr viele Sachen an meiner aktuellen Wohnung überhaupt nicht, wie etwa die Gegend und die Tatsache, dass ich in meiner merkwürdigen "Küche" gar nicht kochen kann. Ich fühle mich überhaupt nicht wohl, schon seit meinem Einzug.

In der Neuen stimmt einfach alles. Habe mich sofort in sie verliebt.

Aber ich bin eine Person, die Sachen planen muss und eine gewisse Sicherheit im Leben braucht. Daher ist mir eine günstige Wohnung sehr wichtig, damit ich dort auch langfristig bleiben kann, unabhängig von meinen Einkommensverhältnissen. Da macht mir solch ein Indexmietvertrag etwas Angst, da die Miete potentiell jedes Jahr steigen könnte und ich dann langfristig vielleicht die Wohnung nicht mehr halten kann und auf der Strasse lande.

Hat jemand schon einen Inexmietvertrag abgeschlossen oder Erfahrungen mit Indexmietverträgen gemacht? Sind die Mieterhöhungen durch den Index spürbar? Wie geht ihr damit um, dass die Mietsteigerung wegen der Inflationsrate unvorhersehrbar ist?

Ich bin ganz hin- und her gerissen. Die Wohnung ist so toll, aber dieser Indexmietvertrag macht mir gerade etwas zu schaffen. Habt ihr Ratschläge?

Danke euch.

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Nun, auf jeden Fall hast du mit einem Indexmietvertrag die Sicherheit, dass die Miete nicht willkürlich steigt. In dem Index ist die allgemeine Steigerung der Gehälter und auch der Lbenshaltungskosten abgebildet.

Wenn der Wohnungseigentümer wechselt, kannst du einen neuen Mietvertrag abschließen.

Ratsam ist auch, bei (örtlichen) Mieterverein nachzufragen, ob die im Vertrag stehenden Indexbedingungen der aktuellen Rechtsprechung entsprechen.

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Zusätzlich rate ich, den Geschädigten zu bitten, die Fotos zu machen (da ist ja heute auf elektronischem Wege nicht mehr problematisch)

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Das ist ähnlich wie bei einem Vorschuss, der zu hoch ausgefallen ist. Der Arbeitgeber ist im Recht, wenn er eine neue korrekte Abrechnung vorlegt.

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Hat sich die Erbengemeinschaft vertraglich zusammen geschlossen ? Dann wäre über das Stimmrecht der Mehrheit ein Beschluss möglich; schließlich leiden die anderen Mitglieder der Erbengemeinschaft unter der Nichterfüllung des Mietvertrages.

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Statt Bitcoin geht auch Ethereum, da muss man sich aber einarbeiten. Die Mühe eine Blockchain zu recherchieren, werden sich Ermittlungbehörden vermutlich erst ab 100.000 Euro machen. Dann wäre da noch Name des Freundes/Freundin, um mal das Wort Strohmann/Strohfrau zu vermeiden.

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Falls die Rechtsschutzversicherung einen Mietrechtsschutz beinhaltet, wäre das eine Möglichkeit.

Dann ist noch abzuwägen, wieviel Zeit, Stress, Ärger usw. einerseits und wie aussichtsreich die Weiterverfolgung durch Antwalt etc. ist. Was haben die anderen Mieter gemacht ? Ggf. kann man sich da anhängen. Und eine letzte Nervenprobe: persönlich mit einem (kräftigen !!) Zeugen an der Wohnungtür der Vermieterin klingeln und sich das nochmal anhören, woran die Restzahlung scheitert.

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In der Regel ist die Bundesagentur für Arbeit die dem Jobcenter vorgesetzte Behörde. Könnte aber auch die Kommune sein und dort kann man die Auskunft bekommen, ob sie eine Trägerschaft für das Jobcenter haben.

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Das kannst du zumindest versuchen. In diesem Fall würde ich die Abrechnung nicht einreichen, sondern die Frage beim Sozialamt persönlich stellen; das macht auch einen besseren EIndruck.

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