Wenn der Erbfall eingetreten ist, kann man die geleisteten Arbeitsstunden dokumentieren; über deren Bewertung wird dann die Erbengemeinschaft beschließen.
Nun, auf jeden Fall hast du mit einem Indexmietvertrag die Sicherheit, dass die Miete nicht willkürlich steigt. In dem Index ist die allgemeine Steigerung der Gehälter und auch der Lbenshaltungskosten abgebildet.
Wenn der Wohnungseigentümer wechselt, kannst du einen neuen Mietvertrag abschließen.
Ratsam ist auch, bei (örtlichen) Mieterverein nachzufragen, ob die im Vertrag stehenden Indexbedingungen der aktuellen Rechtsprechung entsprechen.
Bei der Pesion gibt (gab) es eine Gegenleistung, nämlich die eigene Arbeitsleistung.
Die Sozialleistung wird vom Staat gewährt ohne Gegenleistung.
Noch eine Variante: Einen Teil des Kaufpreises in bar an den Verkäufer bezahlen, oder in bar auf das Konto des Verkäufers einzahlen (da fallen Gebühren an). Und mit etwas Fantasie kann man eine solche Variante modifizieren.
Das kommt darauf an, was im Vertrag steht. Wir wissen nichts über die Höhe des Kredits und können deshalb keine Aussage über die Verhältnismäßigkeit machen. Klar ist, dass für Santander über 7 Jahre ein Kreditrisiko (Risiko des Totalausfalls) bestanden hat, welches sie wohl auch nicht allein getragen hat sondern zu einem Teil bei einer Rückversicherung ausgelagert hat.
Mit der neuen Zusage im Rücken würde ich die Arbeitsagentur in einem persönlichen Gespräch informieren. Wenn die dann Probleme machen, solltest du den ersten Job annehmen, und die cholerischen Anfälle nicht auf dich beziehen sondern so weit wie möglich übersehen. Wenn es dann gar nicht geht, dann kannst du innerhalb der Probezeit kündigen. Und - wie du siehst - sind Berufskraftfahrer gefragt. Die Arbeitsagentur immer mit einbeziehen ist grundsätzlich besser als auf eigene Faust zu handeln. Und schließlich verdankst du der Arbeitsagentur einen Führerschein, den du auch privat nutzen kannst.
Natürlich sind Arbeitsplatzverhandlungen immer auch ein Lernprozess.
Keine Frage, im Job steckt auch eine Chance. Andererseits ist die Probezeit die Zeit in der man sich auch über den Arbeitgeber klar werden kann. Wenn es seine Art ist, Mitarbeiter "über den Tisch zu ziehen", dann ist die Probezeit richtig, sich nach einem neuen Job umzusehen. Ich würde den Job annehmen und GLEICHZEITIG sagen, dass dir diese Art nicht gefallen hat. Das nennt man Klarheit. Allerdings, das Wort "Jahresgehalt " ist doch eindeutig, oder ?
Das Finanzamt ist sicher die bessere Alternative, da ist man sicher, dass die "richtige" Erklärung kopiert wird. Und beim FA gibt es einen Vorgesetzten der Sachbearbeiterin, wo man vorsprechen kann und bei dieser Gelegenheit kann man seine Bereitschaft, die Kopierkosten zu bezahlen, erklären. Der Vorgesetzte wird dann klären, ob "kein Bock" die Begründung sein kann.
Ich würde das Konto schließen und ein neues Konto mit einer anderen Nummer bei derselben Bank eröffnen; grundsätzlich aber die Kontobewegungen in kürzeren Zeitabständen kontrollieren.
Ich würde das mal ganz praktisch sehen: Als selbständiger Fotograf kommt die erste Steuerprüfung in ca. 8 - 10 Jahren. Bis dahin sind die Steuerbescheide aus der Gründungszeit rechtskräftig. Für die "Vorgründungskosten" ist ein Eigenbeleg zu erstellen und die aktuelle Gebrauchtwaren-Wertliste als Anhang hinzuzufügen. Auf den Vorsteuerabzug muss verzichtet werden.
Wenn er Freiberufler ist, dann soll er - wie bei seinen anderen erhaltenen Aufträgen - eine Rechnung schreiben, je nachdem, mit oder ohne Mehrwertsteuer. Das ist die sauberste Lösung, denn mit der bezahlten Rechnung ( auf der die Berechnungsgrundlage und der Zeitraum eingetragen ist) ist gleichzeitig die Anerkennung des Geschäftsvorfalls damit verbunden.
Da wir in einem bürokratischen Land leben, empfiehlt sich eine gute Dokumentation aller Geschäftsvorfälle. In diesem Fall würde es also ein festes Buch sein (also keine losen Blätter) und da wird dann eingetragen: Datum, Beschreibung der Ware (z.B. grünes Baumwoll-Kleid von Lasagne Gr. 38) von Tante Frieda oder 1 Paar schwarze Lederschuhe Marke Dinkelacker von Onkel Paul. Und in weiteren Spalten wird Datum des Verkaufs und der erzielte Betrag eingetragen. Was insgesamt im Jahr als " geringfügig" gilt, sagt das Finanzamt (kostenlos) oder der Steuerberater (gegen Bares).
Einfach nur warten und das Geld nicht verbrauchen. Für die Schlamperei anderer musst du nicht gerade stehen. Gelegentlich ist es so, dass "Kleinbeträge" - also das, was die Firma unter Kleinbetrag versteht - einfach ausgebucht wird.
Tatsächlich ist der Mieterverein ein kompetenter Ansprechpartner und Berater. Da muss man allerdings Mitglied werden. Wozu ich generell raten würde (ich wurde gerade wegen 25jähriger Mitgliedschaft geehrt ;-) das lohnt sich immer, besonders wenn man es mit einem solchen wie beschriebenen neuen Vermieter zu tun hat - da ist noch mit weiteren Unannehmlichkeiten zu rechnen. Man muss natürlich beim Beitritt erwähnen, dass man einen aktuellen Fall hat. Und zumeist sind solche aktuellen Fälle der Grund, dass man in den Mieterverein eintritt. Das ist für den Mieterverein die beste Werbung. Zusätzlich sollte geprüft werden und man sollte es sich vorlegen lassen, dass der neue Vermieter die Nebenkostenforderungen des vorherigen Vermieters rechtskräftig, d.h. wirksam übernommen hat. Da muss es auch einen Status des Eigentümerwechsels geben (Zählerstände, Forderungen und Verbindlichkeiten etc.)
Ein eigenes Konto macht schon Sinn, sorgt für Transparenz und Übersicht. Und wenn man es als Online-Konto betreibt, sind auch die Kosten hierfür übersichtlich. Auch für spätere Kontrollen oder auch nur für die Steuererklärung ist so ein Kontoi sinnvoll