Wir sind mit den Rechnungen von den Einkäufen der Baumaterialien usw. zur Lohnsteuerhilfe gegangen und dort wurde die Steuererklärung gemacht.
Wieviel Jahre macht ihr das mit den Baurechnungen denn schon so ?
Wird eine Wohnung für eine später beabsichtigte Vermietung renoviert, kann das Finanzamt die Aufwendungen zunächst "vorläufig" anerkennen. Kommt es nach 2,3,4,...Jahren tatsächlich zur Vermietung, wird "quasi" nachträglich ein Haken dran gesetzt und die Vorläufigkeit beendet.
Findet jedoch anstelle der Vermietung dann eine (mietfreie) Selbstnutzung bspw durch Angehörige/Kinder statt, müssen die zunächst evtl über Jahre gewährten Steuervergünstigungen rückwirkend gestrichen und die Steuern neu berechnet und nacherhoben werden.
Und ist es überhaupt Erhaltungsaufwand (Haus neu gebaut oder Altbau gekauft, ggfls vor wieviel Jahren - Renovierungen in der Anfangszeit sind ggfls nicht sofort vollabsetzbar sondern als anschaffungsnahe Aufwendungen nur per kleiner AfA berücksichtigungsfähig)?
Meine Nachbarin sagt nun, dass wir deswegen Einspruch einlegen sollen
Ich kenne es eher so, dass die Lohnsteuerhilfe selbst die Bescheide zu ihren Erklärungen prüft und auch die Erfolgsaussichten von Einsprüchen realistischer beurteilen kann als Nachbarn.
Außerdem möchten wir auch nicht wirklich die Wohnung vermieten und lieber zum eigen Zweck verwenden, aber dies ist noch nicht klar.
weil selbst wenn wir nicht vermieten wollen, sollten wir doch unsere Steuern zurück erhalten
Ohne Vermietung bzw zumindest der Vermietungsabsicht gibt es keine Steuervergünstigung. Und wenn du selber sagst, es sei noch nicht klar - tja, dann hat das Finanzamt doch völlig recht wenn es argumentiert, eine Einnahmeerzielungsabsicht läge nicht vor bzw. sei nicht erkennbar bzw. glaubhaft gemacht worden.
Wie beurteilt eure LSt-Hilfe das Problem ?
Bist du sicher, dass die Beschäftigung deiner Mutter tats. über "Steuerkarte" abgewickelt wird ? Bei einem Lohn von weniger als 450 € wird doch sicher die Pauschal-Abrechnung nach der "Minijob-Methode" praktiziert ?