Also wenn Du die Wohnung an die Frau weitervermieten möchtest würde ich die Finger davon lassen. Die Mietkürzungen scheinen zwar berechtigt zu sein, aber wenn die Mieterin sich schnell aufregt und man mit ihr schlecht kommunizieren kann sind das keine guten Voraussetzungen.
Zunächst einmal ist eine solche Zahlung in jedem Fall pfändbar. Du musst den Betrag dort zunächst freistellen. Also ein P-Konto einrichten. Dafür gibt es strenge gesetzliche Regulierungen. Nachzulesen ist das hier: https://www.girokonto-ohne-schufa.de/p-konto-freibetrag/
Am besten erstmal mit der Schwester freundlich reden. Und das wirklich ernsthaft versuchen.
Hilft es nichts kannst Du immer noch einen Anwalt für eine Erstberatung konsultieren. Aber das ist gerade bei solchen Sachen immer unschön.
Im Grunde ist es wie schon gesagt wurde. Man wird die Pflegestufe in Frage stellen und vermutlich aberkennen. Aber das muss ja nicht zwingend negativ sein. Es ist ja auch nicht schlecht im Alter beschäftigt zu sein. ;)
Finanziell würde ich zur Entscheidung beide Szenarien einfach mal durchrechnen und dann alles andere Für und Wieder abwägen.
Eine Steuererklärung wäre in dieser Situation eine gute Idee.
Nimm einen Rechner im Internet. Wie meine Vorredner sagen. Allerdings habe ich schon gemerkt, dass nicht alle einwandfrei funktionieren. Deshalb ergänze ich mal einen Link: http://brutto-netto-umrechner.de/
Diesen habe ich persönlich schon ausprobiert und er funktioniert definitiv.
Du kannst auch bei einem deutschen Institut ein Depot holen. Das ist allerdings etwas umständlicher, deshalb würde ich ein französisches Depot nehmen.
Ich denke nicht. Da würde ich mit einem Steuerberater drüber sprechen. Wenn er dem Finanzamt schreibt macht das mehr Eindruck. Sonst kann es schon mal sein, dass sie einfach versuchen, dass du nichts weiter machst...