Die DRV zieht keine Gebühren ein, das machen die an der Überweisung beteiligten Banken.

Vielleicht gibt es die Möglichkeit, auf ein deutsches Konto zu überweisen und Geld per Kreditkarte nur dann abzuheben, wenn es wirklich benötigt wird oder es von dort nach Thailand zu überweisen.

https://www.monito.com/geld-schicken/deutschland/thailand/eur/thb

...zur Antwort

Bei Folgerenten zählt weiterhin das Jahr des erstmaligen Rentenbeginns.

Du kannst die Angaben wie gewohnt eintragen.

...zur Antwort

Wenn du in deiner Nebentätigkeit als freiberuflicher Tanzlehrer nach Abzug der Arbeitskosten mehr als 450 Euro monatlich verdienst, bist du in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/1_Lebenslagen/04_Mitten_im_Leben/02_Wichtig_zu_wissen/05_pflichtvers_trotz_selbstaendigkeit/pflichtvers_trotz_selbstaendigkeit_node.html

Lass dich dazu von der Deutschen Rentenversicherung beraten.

...zur Antwort

Wenn ich kein Geld auf den Konto hätte und auch keins ansparen könnte, würde ich mir kein MacBook kaufen.

Steig nicht über so etwas in das Leben auf Pump ein, sondern versuche, dir erst etwas zu kaufen, wenn du es dir leisten kannst.

Wenn du schon auf Pump kaufen möchtest, erkundige dich, ob eine Ratenzahlung möglich ist.

...zur Antwort

Solange die Krankenkasse dich nicht auffordert, einen Reha-oder Rentenantrag zu stellen, solltest du weiterhin Krankengeld beziehen, denn das ist normalerweise höher als die Rente.

Du kannst auch während der Krankschreibung Altersrente mit Rentenbeginn Dezember 2013 beantragen, ohne gesund geschrieben zu sein.

...zur Antwort

Ein Minijob wird der Deutschen Rentenversicherung immer gemeldet, da ist es egal, ob man den eigenen Beitrag zahlt oder sich von der Versicherungspflicht befreien lässt.

Wenn eine Altersrente gezahlt wird, ist man versicherungsfrei und braucht keinen eigenen Beitrag zu zahlen.

Die Deutsche Rentenversicherung interessiert der Nebenjob nur im Bezug auf die Einkommensanrechnung auf die eigene Rente.

Inwieweit die Rentenversicherung dein Einkommen für das Amtsgericht überwachen kann, weiß ich nicht, ich glaube es eher nicht.

Wenn es so wäre, würden sie die Einkünfte zusammenrechnen und einen Rententeil ans Amtsgericht zahlen.

Es ist deine Aufgabe, deine Einkommen dem entsprechenden Gericht zu melden.

...zur Antwort

Nein, man kann beim gleichen Arbeitgeber keinen Minijob neben seinem normalen Job haben.

http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/04_400_euro_minijob/06_mehrere_beschaeftigungen/node.html

...zur Antwort

Da die Krankenkasse die Reha nur übernimmt, wenn sie von der Deutschen Rentenversicherung abgelehnt wird, solltest du den Antrag bei der Rentenversicherung stellen, wenn eine Reha nötig ist.

Du würdest keine Rente beziehen, wenn deine Erwerbsminderung durch eine Reha zu beheben gewesen wäre. Deshalb wird der Antrag vermutlich von der Rentenversicherung abgelehnt werden und die Reha kann über die Krankenkasse laufen.

...zur Antwort

Neben der Vollrente kann man bis zu 450 Euro monatlich verdienen.

Es gibt auch die Möglichkeit, Teilrenten in Höhe von 1/3, 1/5 oder 2/3 der Vollrente zu beziehen.

Die Hinzuverdienstgrenzen richten sich nach den Einzahlungen der letzten drei Jahre vor dem Rentenbeginn. Es gibt auch Mindesthinzuverdienstgrenzen.

Lass dich dazu am besten bei der Deutschen Rentenversicherung beraten.

...zur Antwort

Das ist so nicht richtig, passiert aber mit der Rente nach dem Sterbemonat, weil die Meldung des Einwohnermeldeamts schneller beim Rentenservice eintrudelt als der Antrag auf Auszahlung des Sterbevierteljahrs. Normalerweise wird der zurückgebuchte Betrag innerhalb von ein paar Tagen wieder auf das Konto überwiesen.

Weitere Informationen gibt es beim Renten Service der Deutschen Post. Kostenpflichtige Telefonnummer: 01803 12 45 78.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.