Da du mehr als 35 Versicherungsjahre hast, hast du Anspruch auf eine Altersrente für langjährig Versicherte ab 63. Diese ist gekürzt, wird aber auch ins Ausland gezahlt.
Hier kannst du dich informieren: https://schuelerjobs.de/ratgeber/jugendarbeitsschutzgesetz
Wenn man mehr als 175 € monatlich verdient, dann ist es sinnvoll, sich nicht befreien zu lassen.
Durch 3,6% des Gehalts hast du echte Pflicht Beiträge. Sie zählen für alle Wartezeiten und bauen dir eben Anspruch auf Rehabilitationsmaßnahmen auf.
Außerdem könntest du bei einer Riesterrente den Startbonus bekommen.
Ruf beim Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung an und kläre das.
0800 1000 4800
Wenn du nur in den Ferien arbeitest, ist es eine kurzfristige Beschäftigung, in der sowieso keine Beiträge gezahlt werden ( können). Du darfst auch mehr als 520 Euro verdienen. Die 520 Euro gelten nur für einen dauerhaften Minijob.
Weitere Informationen findest du hier: www.minijob-zentrale.de
Das Netto beträgt bei der Einkommensanrechnung immer 60% vom Brutto. Zur Berechnung gehören Freibeträge für die waisenrentenberechtigten Kinder .
Anrechnungsfrei sind also 950,93 Euro plus 2x 201,71 Euro gleich 1354,35 Euro. (Werte für Westdeutschland)
Dies teilt man durch 6 und multipliziert es mit 10 .
Erst bei einem Brutto, das 2257,25 Euro liegt, wird die Witwenrente gekürzt.
Die DRV zieht keine Gebühren ein, das machen die an der Überweisung beteiligten Banken.
Vielleicht gibt es die Möglichkeit, auf ein deutsches Konto zu überweisen und Geld per Kreditkarte nur dann abzuheben, wenn es wirklich benötigt wird oder es von dort nach Thailand zu überweisen.
https://www.monito.com/geld-schicken/deutschland/thailand/eur/thb
Ein kurzer Brief -am besten mit der Abmeldebestätigung- an die Deutsche Rentenversicherung genügt und die Rente wird direkt neu berechnet.
Frag lieber bei deiner Krankenkasse nach, wann der Antrag frühestens gestellt werden kann.
Wenn 4 Monate fehlen, müsstest du den Antrag vielleicht 8 Monate nach deinem ersten Rentenantrag stellen, da sich die Vorversicherungszeit auf die letzte Hälfte seines Arbeitslebens bezieht. Und wenn 4 Monate in einer Hälfte fehlen, braucht man 8 Monate, um zwei Hälften auszugleichen.
Rentenbeginn wäre dann der Monat der Antragstellung.
Neben einem Minijob darfst du eine kurzfristige Beschäftigung ausüben, in der du auch mehr als 450 Euro verdienen darfst. Auf diesen Job musst du dann Steuern zahlen.
Weitere Informationen findest du auf www.minijob-zentrale.de .
Du kannst neben dem dauerhaften Minijob eine kurzfristige Beschäftigung ausüben.
Dadurch, dass der Minijob normalerweise pauschal versteuert wird, wirkt er sich nicht auf die Steuer im kurzfristigen Job aus. Diese kannst du über den Einkommenssteuerjahresausgleich zurückbekommen.
Die Rentenhöhe richtet sich nach dem, was jemand im Vergleich zum Durchschnitt aller Versicherten verdient.
Deshalb ist eine solche Vergleichsfrage nicht zu beantworten.
Für Minijobs gelten die gleichen Regelungen wie für andere Jobs auch.
https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/01_grundlagen/01_was_sind_minijobs/node.html
Es handelte sich vermutlich um eine kurzfristige Beschäftigung und die ist steuerpflichtig.
Die Steuern kann sie sich nächstes Jahr über die Einkommenssteuererklärung erstatten lassen.
Hier findest du den passenden Rechner, um die Steuern auszurechnen: https://www.test.de/Steuerberechnung-fuer-Rentner-Hilfe-fuer-die-Steuerschaetzung-1231254-0/
Für jede Witwenrente gibt es einmal die Möglichkeit, die Abfindung der Witwenrente bei einer neuen Heirat zu beantragen. Das gilt auch für die Witwenrente deines zweiten Mannes.
Nach Ende der 9 Jahre Kindererziehungszeit könntest du dir einen Minijob suchen und durch den Rentenversicherungsbeitrag von 3,6%, den du auf jeden Fall zahlen solltest, hast du Pflichtbeiträge und bist weiter zulagenberechtigt.
Der Hinzuverdienst liegt bei 6300 Euro im Jahr.
In deinem Fall heißt das, dass du im November und Dezember insgesamt 6300 Euro hinzuverdienen darfst, ohne dass deine Rente gekürzt wird.
Ab Januar 2020 (fikt. Regelaltersrentenbeginn) darfst du zur Rente unbegrenzt hinzuverdienen.
Zum Thema Krankenversicherung und Steuern solltest du dich entsprechend erkundigen.
Der Versorgungsausgleich wird auf dein Versicherungskonto übertragen, sobald das Urteil über den Versorgungsausgleich rechtskräftig ist.
In deinem Fall ist der Versorgungsausgleich deshalb vermutlich schon zehn Jahre Bestandteil deines Rentenkontos und schon im Rentenbetrag enthalten.
Wenn deine Eltern vor 2002 geheiratet haben, wird die private Rentenzahlung nicht auf die Witwenrente angerechnet.