Ist denn der Kaufvertrag verlorengegangen, in dem ja drin steht, zu welchem Anteil jeder der Beteiligten der GbR Eigentum am Grundstück erworben hat?

Und wie kommt es, dass die Grundbucheintragung abweichend vom Kaufvertrag vorgenommen wurde?

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Welche Steuerart ist denn gemeint?

Bei der Umsatzsteuer kommt es darauf an, wer der Leistungsempfänger ist.

Bei Gewerbesteuer und Einkommensteuer finde ich hier keine Besonderheit, die irgendwie abgehandelt werden müsste.

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Vorteile einer Ehe aus finanzieller Sicht?

Guten Morgen zusammen,

mein Partner und ich sind seit 5 Jahren glücklich liiert und seit dem Frühjahr 2018 lebe ich in seinem Haus in einer Dachgeschosswohnung mit einem Mietvertrag. Wir arbeiten beide auf StKl 1 und verdienen zusammen mehr als 4 T€ netto. Das Haus muss von meinem Partner wg. eines Erbes noch bis etwa 2025 anteilig an den Bruder ausgezahlt werden. Das ist der Hauptgrund, warum ich Miete zahle, was ich gerne tue.

Nun ist die Frage, welche steuerlichen oder versicherungstechnischen Vorteile sich durch eine Eheschliessung ergeben würden? Wir haben keine Kinder und planen auch keine. Mein Partner ist 15 Jahre älter als ich. Da ich noch nie verheiratet war, habe ich keinen richtigen Durchblick, welche finanz. Verbesserungen sich durch eine Ehe ergeben könnten.

  • Gemeinsame Krankenversicherung bzw. Familienversicherung in der GKV möglich?
  • Welche Steuerklassenwahl ist sinnvoll? Welche Kriterien sind bzgl. der unterschiedlichen Einkommen zu beachten? Wir arbeiten beide in Vollzeit.
  • Welche Ansprüche könnten sich bzgl. des Hauses ergeben? Wie und wo trägt man für sich als pot. Ehefrau oder für den Bruder des Partners ein lebenslanges Wohnrecht ein? Sollte das Haus im vorzeitigen Todesfall des Mannes auf mich überschrieben werden, damit es überhaupt verkäuflich ist oder nicht?
  • Was gibt es bzgl. jeweiliger Direktversicherungen, Riester-Rentenverträge und fondsgebundenen Kapitalanlagen zu beachten, um eine für beide Seiten optimale Begünstigung zu erwirken?
  • Bedeutet es einen großen finanz. Verlust, wenn wir beide uns entscheiden, erst in ca. 10 Jahren oder noch später zu heiraten?
  • Wäre ich meinem Ehemann gegenüber unterhaltspflichtig, wenn er zB in 2 Jahrzehnten in ein Pflegeheim übersiedeln müsste, ich aber noch am arbeiten bin?

Ganz herzlichen Dank für Eure Antworten vorab. :-)

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An deiner Stelle würde ich die Frage aufteilen und die jeweils sich ergebenden Teilfragen separat stellen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier jemand eine Komplettantwort liefern kann.

Die Ehe wird als Modell ja insbesondere von Frauen deutlich überschätzt. Viele denken, dass man dann irgendwie zu einer (!) Doppelperson wird oder so. Wenn dann nach einem gemeinsamen Hauskauf zwei Grunderwerbsteuerbescheide ins Haus flattern, kann man das bestürzt-fragende Gesicht der Eheleute mit

"Hä? Wir sind doch verheiratet! Wieso kriegen wie jeder einen Bescheid?"

übersetzen.

Einzelne Steuerbefreiungen oder -vergünstigungen ergeben sich für Eheleute insbesondere bei der Schenkungsteuer, Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer und ein kleines bisschen vielleicht auch bei der Einkommensteuer.

Bei 15 Jahren Altersunterschied kriegt man das aber auch mit einer Adoption hin :-)

(Nee Scherz, ich hatte auch schon Beziehungen mit deutlich größerem Altersabstand.)

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Du verwechselst da Einnahmen mit Ausgaben. Wenn dir das öfter passiert, hätte ich da einen Geschäftsvorschlag für dich.

Das eine ist das Bahnticket. Das ist nichts anderes als Arbeitslohn und damit Einnahme.

Das andere sind die Fahrtkosten. Das ist die Ausgabe, also Werbungskosten.

Natürlich musst du die Fahrtkosten berechnen und angeben, sonst werden sie ja nicht angerechnet und du versteuerst lediglich die Einnahmen.

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Wie wird diese Einnahme steuerlich gewertet?

Um welche Steuerart geht es denn eigentlich?

Aber eine Einnahme ist umsatzsteuerlich eine Einahme und gewerbesteuerlich und einkommensteuerlich auch.

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Willst du sie abstrafen oder willst du dein Geld zurück?

Was soll dir eine strafrechtliche Verfolgung bringen, deren Ausgang ohnehin ungewiss ist? Ist es nicht sinnvoller, dem Rat von Lobber zu folgen?

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Sicherlich hast du in diesen Zeiten jeweils einen Antrag auf Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags gestellt. (Ist dasselbe Formular wie die Einkommensteuererklärung, nur mit einem weiteren Kreuz auf der ersten Seite des Hauptformulars).

Dann muss du ja nur auf den Bescheid über die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages gucken und weißt, wieviel Verlust von der Summe der Einkünfte abgezogen wird.

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Steuerbetrug - also Steuerhinterziehung - kann man dir nicht unterstellen, denn das kann man nur vorsätzlich begehen. Und zum Vorsatz gehören Wissen und Wollen. Beides ist bei dir nicht vorhanden gewesen.

Du kannst also dem Finanzamt ganz ruhig die Änderungen mitteilen.

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Lass halt die Gewerbeanmeldung wie sie ist. Ich habe auch einen Kran-Führerschein und führe gar keine Krane. Ich hab auch einen Kfz-Führerschein und habe gar kein Auto. Stört keinen.

Erkläre deine Einkünfte, wie es sich gehört und dann ist auch gut.

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Zuerst muss man verstehen, was diese Geldeinnahmen steuerlich eigentlich darstellen.

Bekommt der Geldgeber dafür eine Gegenleistung? Dann ist es eine gewerbliche Einnahme.

Bekommt der Geldgeber dafür keine Gegenleistung? Dann ist es ein Geschenk.

Wenn man das weiß, dann kann man als nächstes fragen: Um wieviel geht es denn hier? 20 Euro? 200? Oder 2.000? Im Monat meine ich.

Wenn man das weiß, kann man als nächstes schon mal eine Aussage machen, aber es kann auch sein, dass man noch mehr wissen muss.

Aber eins ist es nicht: Es sind keine Spenden.

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gilt für meine 50% ein Zeitraum ab 2011 und für die weiteren 50% meiner Ex-Frau ab 2016

... ist richtig.

Allerdings drängt sich eine weitere Frage auf:

 Kaufpreis 10.000€

War da auch ein Teil Schenkung dabei oder sind die 10.000 realistisch? Das würde die Antwort nämlich verändern.

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ich verzweifele gerade an meiner ersten Steuererklärung, die ich mit dem Programm WISO erstelle und dachte, das wäre danach einfach

Übung macht den Meister.

Mir ging das mal genauso, allerdings mit einer Zahnwurzelbehandlung. Ich hatte mir bei Amazon entsprechende Werkzeuge besorgt (Dremel hatte ich zum Glück schon) und im Internet eine Anleitung runtergeladen und dachte, das wäre danach einfach.

Was soll da schon schiefgehen?

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Warum nicht? Wenn das Gewerbeamt das akzeptiert...

Später interessiert das sowieso niemanden mehr.

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Fortführung GbR in Deutschland trotz Wohnsitz & Beschäftigung im Ausland?

Hallo zusammen, vielleicht kann mir hier jemand helfen: 

Meine Freundin und ich leben bisher in Hamburg gelebt. Wir wollen nun beruflich bedingt nach Irland umziehen und werden dort gemeldet, versichert und beide angestellt sein. In Deutschland wären wir dann nicht mehr gemeldet und nur zu Besuch.

Neben unseren bisherigen Hauptjobs haben wir in Deutschland noch einen Onlinehandel in Nebentätigkeit als GbR geführt. Es handelt sich um ein Dropshipping-Modell: Website, Marketing und Vertrieb durch uns, Fertigung in und Versand innerhalb Deutschlands durch Dritte.

Eigentlich müssten wir dafür nun wohl ein Unternehmen in Irland angemelden, wobei Fertigung und Versand in Deutschland bleiben. Wir wollen jedoch nur 1-1,5 Jahre hier bleiben und müssten dann alles zurück ummelden. Hinzu kommt, dass wir evtl. nochmals das Land wechseln, bevor es nach Deutschland zurück geht, und die gesamte Ummeldung von vorne losginge.

Daher:

1) Ist es unter irgendwelchen Umständen möglich, die GbR trotz Auslandswohnsitz in Deutschland fortzuführen (ohne dt. Wohnsitz)? 

2) Wenn es möglich ist, greift hier vermutlich die beschränkte Steuerpflicht, richtig? Was gibt es hier weiter zu beachten?

3) Weiterführung mit Anmeldung eines Wohnsitzes in Deutschland? Sofern ich richtig informiert bin ist dies nicht möglich, da wir uns dauerhaft dort nicht aufhalten. 

4) Alternativ, gibt es andere Möglichkeiten? Ich habe gesehen, dass Kapitalgesellschaften möglich sind, wobei ich dies wenn möglich umgehen würde. 

5) Habt ihr sonstige Hinweise oder Ideen, wie dies zu lösen wäre?

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z.B. kann unser Logistikanbieter ... keine Rechnung auf ausländische Firmen ausstellen 
  1. Warum nicht?
  2. Rechnungen wofür?

Natürlich kann eine im Inland tätige Gesellschaft auch Gesellschafter haben, die im Ausland ansässig sind, das hat auf die Gesellschaft selbst ja erst mal keinen Einfluss.

Die Frage hier ist jedoch, wo die Gesellschaft überhaupt tätig ist. Ich habe das Geschäftsmodell nicht verstanden (wozu muss man Drops verschiffen?). Gibt es denn in Deutschland eine Betriebsstätte?

Für die Umsatzsteuer ist der Sitz der Gesellschaft erst an zweiter Stelle entscheidend. Zunächst muss geklärt werden, welche Leistungen erbracht werden, damit man den Ort der Leistung und die daraus resultierenden Rechtsfolgen bestimmt werden können.

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