Leerstehendes Haus verkaufen nicht möglich ohne Anmeldung?
Wir möchten gerne ein altes geerbtes Haus verkaufen, dort hat schon ca. 6 Jahre niemand mehr gewohnt und war auch niemand angemeldet.
Nun meinte jemand zu mir ich muss mich da anmelden in dem Ort damit ich es überhaupt verkaufen kann.
Stimmt das denn?
Reicht es auch wenn ich das ein mein zweoiten Wohnsitz anmelde?
Möchte mich wo ich wohne eigentlich gar nicht abmelden, so gesehen. Oder kann ich wo ich jetzt wohne als zweiten Wohnsitz angeben?
6 Antworten
Natürlich kann man leerstehende Häuser verkaufen. Meist besser als welche die noch bewohnt, oder gar vermietet sind.
Eventuell meinte der "Jemand" dass u. U. Einkommensteuer fällig würde, wenn man das Haus noch keine 10 Jahre hat, ausser es wäre selbst bewohnt worden.
Diese Regelung kommt hier aber nicht zur Anwendung, weil die Eigentumsdauer vom Erblasser mitzählt.
Also das mit dem dort anmelden ist Quatsch und unnötig.
Der Jemand hat Dir einen Bären aufgebunden, oder Du hast ihn nicht richtig verstanden.
Wenn man ein Haus verkaufen möchte, dann ist es sicher hilfreich wenn potentielle Käufer zugang zu dem Objekt haben können und es nicht nur von aussen bestaunen können. Das sollte man auf irgendeine Weise regeln. Auch sollte das Objekt nicht gerade verwahrlost aussehen, das senkt nur den Verkaufspreis. Und Du benötigst einen Energiepaß für das Objekt - ohne geht kein Verkauf mehr. Wenn Bei Deinen Preisvorstellungen die Kunden nicht Schlage stehen, dann solltest Du darüber nachdenken einen Makler mit dem Verkauf des Hauses zu beauftragen.
Es ist so das Häuser welche 10 Jahre verlassen aufgegeben wurden auch keine Baugenehmigung mehr haben wenn niemand Angemeldet war . Das heißt neue Statik Bauantrag beantragen da vereint . Unter Umständen kann das Haus sogar im Außenbereich stehen dann kannst du abreißen und hast ne Wiese . Und noch besser Außenbereich im innenbereich auch ne Wiese
Hntzii:
Dein "Jemand" erzählt Unsinn. Stell dir einmal vor, das hättest in jedem der Bundedsländer ein Grundstück und müsstest vor der Veräusserung zunächst beim jeweiligen Einwohnermeldeamt einen Zweitwohnsitz anmelden!
Wohnst du z.B. in Flensburg und liegt das Grundstück z. B. in Freiburg, der Käufer wohnt z. B. in Dresden, dann kannst du über einen Notar, der z. B. seinen Amtssitz in Frankfurt am Main hat, den Kaufvertrag beurkunden lassen.
Du brauchst den Wohnsitz nicht für den Verkauf eines Hauses wechseln.
Schnellstmöglich anmelden 7 Jahr ist schon kritisch siehe 2 Beiträge vorher mindestens 2 Wohnsitz dann angemeldet verkaufen sonst verwirkst du alles