Freiberufliche Nebentätigkeit nachträglich anmelden?
Hallo zusammen,
neben meiner Vollzeittätigkeit gebe ich ab und zu Deutschunterricht (in Form von Konversationen) auf einer Onlineplattform. Dies mache ich bereits seit genau einem Jahr. Leider habe ich diese Tätigkeit nicht angemeldet, da ich mich falsch informiert habe. Ich wusste zwar, dass ich dem Finanzamt Bescheid geben muss (also keinen Gewerbeschein, da es freiberuflicher Natur ist), jedoch dachte ich, dass dies in Form der kommenden Steuerklärung erfolgt, die ich natürlich auf jeden Fall machen werde.
Ich will definitiv beim Finanzamt anrufen und das nachträglich anmelden aber ich habe Angst, dass dies bestraft wird. Könnte so eine Konsequenz auftreten? Das war keinerlei Absicht meinerseits. Den Unterricht gebe ich wirklich nur 2-3 Mal in der Woche (stündlich) und habe im letzten Jahr monatlich im Durchschnitt nur 70€ dadurch verdient. Einige Monate habe ich sogar gar keinen Unterricht gegeben. Die Seite nimmt zudem 15% Provision ein. Könnt ihr die Situation einschätzen?
Danke und viele Grüße
1 Antwort
Ich will definitiv beim Finanzamt anrufen und das nachträglich anmelden aber ich habe Angst, dass dies bestraft wird.
Entschuldigung, aber das ist Quatsch und bringt Dir nichts.
Ich wusste zwar, dass ich dem Finanzamt Bescheid geben muss (also keinen Gewerbeschein, da es freiberuflicher Natur ist), jedoch dachte ich, dass dies in Form der kommenden Steuerklärung erfolgt, die ich natürlich auf jeden Fall machen werde.
Und das ist auch genau richtig. Du machst die EÜR (Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung) und bringst das Ergebnis über die Anlage "S" in die Einkommensteuererklärung.
Dann kommt der Steuerbescheid und vermutlich musst Du etwas zahlen (wir wissen wederDeine übrigen Einkünfte noch Deinen Familienstand).
Damit ist gut.
Du bekommst keine Strafe.
Wenn Du seit einem Jahr arbeitest 70 Euro monatlich also ca. 9*70,- = 630,- Euro, dann Deine Kosten runter, kommen eventuell nur 410,- Euro Gewinn raus, die steuerfrei wären. Sind es mehr als 410,- ist es durch den Härteausgleich noch immer ermäßigt.