Herrausgabe Erbe?
Mein Vater ist vor ein paar Monaten verstorben. Also habe ich (seine Tochter und einziges Kind) das Erbe angetreten. Nun habe ich eine Immobilie geerbt. Jetzt kommt der Mann meiner Oma (also der Stiefvater des Verstorbenen) und behauptet es wäre wohl noch Werkzeug von ihm im Keller des Verstorbenen, welches er dem Verstorbenen wohl verliehen hatte. Er hat auch keine Beweise dafür, dass es wirklich sein Werkzeug ist. Jetzt ist meine Frage, ob ich das Werkzeug herausgeben muss oder nicht ? Zudem läuft jegliche Kommunikation über unsere Anwälte und ich vermute, dass es bald vor Gericht gehen wird, wegen dem Werkzeug. Ich muss dazu sagen, dass sich manches Werkzeug nicht einmal im Haus befindet, was angeblich ihm gehört. Und jetzt ist noch meine Frage, ob meine Oma (also Frau des Mannes, der das Werkzeug haben möchte) als "Beweis" (Zeuge) angesehen werden kann ? Weil eigentlich ist sie ja parteiisch, da es um Ihren Mann geht oder? Und da wäre doch die "Gefahr" größer das sie für ihren Mann lügen würde oder ? Und ist nicht alles, was sich zum Zeitpunkt des Erbantrittes im Haus befunden hatte nicht sowieso Erbe ?
5 Antworten
Ich musste mich letztens belehren lassen, das wenn es kein Ehegatten gibt, aber Kinder, diesen dennoch nur 50% zustehen und 50 % an die Eltern des Verstorbenen gehen(sofern kein Testament besteht). Bin mir aber nicht ganz sicher, ob dem wirklich so ist.
Ergo, sei doch froh, wenn deine Oma als erbberechtigte nur ein wenig Werkzeug zurückverlangt, das scheinbar nichtmal Erbmasse ist.
Warum ist meine Oma erbberechtigt? Kinder der Verstorbenen Person, sind in der Erbfolge an erster Stelle
Korrektur, nochmal nachgelesen, Es geht um den Ehepartner, wenn keine Kinder Vorhanden sind. Dann geht das halbe Erbe an die Eltern.
1. Dann lasse das mal die Anwälte machen!
2. Zeuge kann und darf jede(r) sein, auch Familienmitglieder. Und das man vor Gericht nicht lügen darf, gilt für alle.
3. "Und ist nicht alles, was sich zum Zeitpunkt des Erbantrittes im Haus befunden hatte nicht sowieso Erbe ?"
Blödsinn!!!
Wenn nachweislich irgendwas jemanden anderen gehört, bleibt das auch so.
Oder meinst Du wirklich, wenn sich rein zufällig ein Mietfahrzeug von einer Mietstation in der Garage befunden hätte, dass das dann mit dem Tod den Erben gehört!?! 😂😅🤣😅😂🤣
Natürlich nicht!!!
also ich glaube hier nirgendwo steht in deiner frage, was das denn für Werkzeug sein soll?
Ich meine, ist das was wertvolles im eigentlichen Sinne, und für dich speziell?
Wenn du da eh keinen werkzeuglichen daumen hast, und verkaufen auch nicht willst, dann lass ihm doch das Zeugs.
Nur eines würde ich unbedingt vermeiden...
"ihn in deinem Haus" rumlaufen zu lassen
aber nur deswegen einen Anwalt zu beauftragen wegen werkzeug?
ich weiß nicht, wie rechnet der Anwalt darauf sein Honorar ab bei dem werkzeug bzw Streitwert?
FRage: Hat das Werkzeug eine Bedeutung für Dich? Als Andenken an den Vater, oder weil Du es selbst gebrauchen kannst?
Wenn ja, frage Deinen Anwalt, was er rät.
Wenn nein, sage dem Stiefgroßvater doch einfach, dass er sich nehmen soll, was er meinst, dass es ihm gehört.
Ich würde mich nie um etwas streiten, was für mich keine Bedeutung hat.
Da sich ja nicht alles des von ihm genannten Werkzeuges in dem Haus befindet, frage ich mich wie ich es ihm zurückgeben soll, wenn ich nicht im Besitz dieses Werkzeuges bin ?
Und was ist, wenn meine Oma sagt, dass sie gesehen hat wie ihr Mann meinem Vater das Werkzeug ausgeliehen hatt. Und es wäre ja möglich, dass mein Vater es z.b einem Kumpel ausgeliehen hatte und es deswegen nicht im Haus ist.
Dazu muss ich sagen, dass es schon eine Übergabe des Werkzeuges gab, welches angeblich ihm gehören würde. Und am Tag der Übergabe habe ich ihm das Werkzeug übergeben und dann ist ihm mal so zwischendurch eingefallen, was ihm noch so gehören würde. Aber da verstehe ich nicht wieso er das nicht schon aufgezählt hatte, als er die anderem Werkzeuge genannt hatte welches dann ja auch so übergeben wurde. Das finde ich ein bisschen "verdächtig".
Deshalb schrieb ich ja, wenn er meint, dass ihm noch mehr gehört udn es fehlt, dann soll er klagen. Da muss er den Kostenvorschuss leisten udn er trägt ein hohes Risiko, dass er verliert, denn ein Richter würde ihm genau das vorhalten, "warum haben sie nciht gleich alles genannt" udn "die Beklagte (Du) braucht ja kein Werkzeug wie sie glaubhaft versichert, warum sollte sie etwas zurück halten."
Also das ist der Classiker. Jemand stribt, es ist ein Erbe da und dann tauchen Leute auf die dem Erblasser was geliehen haben. Der Classiker ist eigentlich ein größerer Geldbetrag, der nicht belegt werden kann.
Zuerst müssen Beweise her, für den Leihvorgang. Dann müssen Beweise her für das Eigentum.
Beispiel es wird die Herausgabe einer Bohrmaschine verlangt. Zeuge bestätigt das. Eigentumsnachweis über Bohrmaschine wird nicht vorgelegt.
Du kannst aber eine Quittung vorlegen über die Bohrmaschine oder hast einen Zeugen dafür, das der Erblasser die gekauft hat.
Dann geht die Bohrmaschine in Dein Eigentum über.
Analog halt für alle Dinge, die gefordert werden.
Zwischen einer angemieteten Mietsache ( wo es eindeutige Beweise (Mietvertrag) gibt,dass die Mietsache dem Vermieter gehört) und einem ausgeliehenen Gegenstand gibt es schon einen großen Unterschied.