Herrausgabe Erbe?

5 Antworten

Ich musste mich letztens belehren lassen, das wenn es kein Ehegatten gibt, aber Kinder, diesen dennoch nur 50% zustehen und 50 % an die Eltern des Verstorbenen gehen(sofern kein Testament besteht). Bin mir aber nicht ganz sicher, ob dem wirklich so ist.

Ergo, sei doch froh, wenn deine Oma als erbberechtigte nur ein wenig Werkzeug zurückverlangt, das scheinbar nichtmal Erbmasse ist.


Lana0976 
Beitragsersteller
 31.10.2023, 19:51

Warum ist meine Oma erbberechtigt? Kinder der Verstorbenen Person, sind in der Erbfolge an erster Stelle

berlina76  31.10.2023, 19:51

Korrektur, nochmal nachgelesen, Es geht um den Ehepartner, wenn keine Kinder Vorhanden sind. Dann geht das halbe Erbe an die Eltern.

1. Dann lasse das mal die Anwälte machen!

2. Zeuge kann und darf jede(r) sein, auch Familienmitglieder. Und das man vor Gericht nicht lügen darf, gilt für alle.

3. "Und ist nicht alles, was sich zum Zeitpunkt des Erbantrittes im Haus befunden hatte nicht sowieso Erbe ?"

Blödsinn!!!

Wenn nachweislich irgendwas jemanden anderen gehört, bleibt das auch so.

Oder meinst Du wirklich, wenn sich rein zufällig ein Mietfahrzeug von einer Mietstation in der Garage befunden hätte, dass das dann mit dem Tod den Erben gehört!?! 😂😅🤣😅😂🤣

Natürlich nicht!!!


Lana0976 
Beitragsersteller
 31.10.2023, 19:57

Zwischen einer angemieteten Mietsache ( wo es eindeutige Beweise (Mietvertrag) gibt,dass die Mietsache dem Vermieter gehört) und einem ausgeliehenen Gegenstand gibt es schon einen großen Unterschied.

Alarm67  31.10.2023, 20:05
@Lana0976

Nein! Irrtum, großer Irrtum!

Auch ein unentgeltlich geliehener Gegenstand bleibt im Eigentum des Entleihers!

Wie kommt man auf solch eine blödsinnige Annahme???

also ich glaube hier nirgendwo steht in deiner frage, was das denn für Werkzeug sein soll?

Ich meine, ist das was wertvolles im eigentlichen Sinne, und für dich speziell?

Wenn du da eh keinen werkzeuglichen daumen hast, und verkaufen auch nicht willst, dann lass ihm doch das Zeugs.

Nur eines würde ich unbedingt vermeiden...

"ihn in deinem Haus" rumlaufen zu lassen

aber nur deswegen einen Anwalt zu beauftragen wegen werkzeug?

ich weiß nicht, wie rechnet der Anwalt darauf sein Honorar ab bei dem werkzeug bzw Streitwert?

FRage: Hat das Werkzeug eine Bedeutung für Dich? Als Andenken an den Vater, oder weil Du es selbst gebrauchen kannst?

Wenn ja, frage Deinen Anwalt, was er rät.

Wenn nein, sage dem Stiefgroßvater doch einfach, dass er sich nehmen soll, was er meinst, dass es ihm gehört.

Ich würde mich nie um etwas streiten, was für mich keine Bedeutung hat.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Alarm67  31.10.2023, 19:38

👍👌👍👌👍👌

Lana0976 
Beitragsersteller
 31.10.2023, 19:39

Da sich ja nicht alles des von ihm genannten Werkzeuges in dem Haus befindet, frage ich mich wie ich es ihm zurückgeben soll, wenn ich nicht im Besitz dieses Werkzeuges bin ?

wfwbinder  31.10.2023, 19:41
@Lana0976

Da Du ja kein Werkzeug entnommen hast, ist eben nur das vorhanden, was im Keller udn deen anderen Räumlichkeiten ist. Also hat er sich eventuell geirrt. Einer Herausgabklage würde ich sehr entspannt engegen sehen.

Lana0976 
Beitragsersteller
 31.10.2023, 20:06
@wfwbinder

Und was ist, wenn meine Oma sagt, dass sie gesehen hat wie ihr Mann meinem Vater das Werkzeug ausgeliehen hatt. Und es wäre ja möglich, dass mein Vater es z.b einem Kumpel ausgeliehen hatte und es deswegen nicht im Haus ist.

Dazu muss ich sagen, dass es schon eine Übergabe des Werkzeuges gab, welches angeblich ihm gehören würde. Und am Tag der Übergabe habe ich ihm das Werkzeug übergeben und dann ist ihm mal so zwischendurch eingefallen, was ihm noch so gehören würde. Aber da verstehe ich nicht wieso er das nicht schon aufgezählt hatte, als er die anderem Werkzeuge genannt hatte welches dann ja auch so übergeben wurde. Das finde ich ein bisschen "verdächtig".

wfwbinder  31.10.2023, 20:45
@Lana0976

Deshalb schrieb ich ja, wenn er meint, dass ihm noch mehr gehört udn es fehlt, dann soll er klagen. Da muss er den Kostenvorschuss leisten udn er trägt ein hohes Risiko, dass er verliert, denn ein Richter würde ihm genau das vorhalten, "warum haben sie nciht gleich alles genannt" udn "die Beklagte (Du) braucht ja kein Werkzeug wie sie glaubhaft versichert, warum sollte sie etwas zurück halten."

Also das ist der Classiker. Jemand stribt, es ist ein Erbe da und dann tauchen Leute auf die dem Erblasser was geliehen haben. Der Classiker ist eigentlich ein größerer Geldbetrag, der nicht belegt werden kann.

Zuerst müssen Beweise her, für den Leihvorgang. Dann müssen Beweise her für das Eigentum.

Beispiel es wird die Herausgabe einer Bohrmaschine verlangt. Zeuge bestätigt das. Eigentumsnachweis über Bohrmaschine wird nicht vorgelegt.

Du kannst aber eine Quittung vorlegen über die Bohrmaschine oder hast einen Zeugen dafür, das der Erblasser die gekauft hat.

Dann geht die Bohrmaschine in Dein Eigentum über.

Analog halt für alle Dinge, die gefordert werden.