Das wichtigste kann ich Deiner Frage nicht entnehmen:
Seid ihr verheiratet gewesen bzw. seid ihr das noch?!
Das wichtigste kann ich Deiner Frage nicht entnehmen:
Seid ihr verheiratet gewesen bzw. seid ihr das noch?!
Realisierte Kursgewinne ab 12 Monate Haltedauer unterliegen zumindest nicht der Einkommensteuer!
Das sollte doch in den Versicherungsunterlagen drin stehen!
Steuerrechtlich gilt das Gesamteinkommen!
Da wird nichts separiert!
Es gibt Foren, da halten sich fast nur Studierende auf und dort geht es auch ausschließlich um solche Themen.
Da bist Du mit Sicherheit besser aufgehoben und wirst auch fündig werden.
Unwahrscheinlich, dass Du hier jemanden finden wirst, aber sowas von!
Nennt sich dann Betrug!
Bei einer Insolvenz, sind sämtliche Konten und Guthaben anzugeben.
Wenn Deine Mutter mit dem Hausverbot nicht einverstanden ist, Dein Stiefvater kein Mieter der Wohnung ist, dann zählt sein Hausverbot Null. Soll er doch die Polizei rufen, die dürften eigentlich nichts machen.
Na dann machst Du einen Lastschriftrückläufer und gut ist!
Schon mal an eine Seebestattung gedacht?
Da entfällt die zukünftige Grabpflege! 😜😁😎
Wenn die Kleinreparaturklausel "wirksam" im Mietvertrag geregelt wurde, zahlst Du.
Die spannende Frage wäre ja, ob diese beim Vermieter auch gestrichen wurde, nicht das es später heißt, dass Du diese in deinem Vertrag gestrichen hast.
Wichtig:
Diese Kleinreparaturklausel gilt nicht jedes mal wieder neu im Jahr, auch die Jahressumme ist begrenzt!
Na sofort, was auch sonst.
Es gibt überhaupt kein Vertragsverhältnis zwischen ihm und dir!
Aber bleibe fair und gebe ihm Zeit.
Ich wohne auf einem Dorf, hole Freitag die zwei Einkaräter (Ohrstecker) für meine Frau ab und dann wechseln fast 20.000 Euro seinen Besitzer/Eigentümer. 😁
Und wenn es um Lebensmittel geht, sparen wir ebenfalls nicht.
A)
Wie hoch war die Kaution, über welche Summe reden wir?
B)
Was hast Du für Vorstellungen, was von 2010 bis heute an Zinsen aufgelaufen sind. Also mein Sparbuch warf zu "Spitzenzeiten" über Jahre gerade mal 0,01% aus.
C)
Ich sehe keine Chance, denn wie Du bereits geschrieben hast, frei verhandelbar unter Geschäftsleuten!
"Da ein gewerblicher Vermieter gesetzlich nicht zur Anlage der Mietkaution verpflichtet ist, besteht somit auch keine Pflicht zur Verzinsung. So hat der Vermieter die Möglichkeit, die Verzinsung mietvertraglich auszuschließen. In dem Fall kann der Mieter also keine Zinsen verlangen."
https://www.mietkautionsbuergschaft.de/mietkaution-gewerbe.html#:~:text=Da ein gewerblicher Vermieter gesetzlich,Mieter also keine Zinsen verlangen.
Wenn man für solch einen niedriegen Betrag eine Sicherung benötigt: N E I N
Nein, quatsch!
Sorry, egal ob das Geld auf dem Konto vom Verstorbenen oder als Darlehen bei dir liegt, Fakt ist doch, dass das Geld dem Verstorbenen gehört, also zu Erbmasse zählt.
Amazon macht alles richtig!
Klar dürfen die Guthaben mit offenen Forderungen verrechnen.
Verstehe ehrlich gesagt auch nicht den Sinn und Zweck, warum die dir das auf dein Konto überweisen sollen, damit Du es denen im Anschluss mit der Monatsrechnung zurück überweist.
Hier ist per Gesetz zwingend die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift vorgeschrieben!
Und im Original zu übergeben, per Mail mit Anlage allein reicht nicht!
"Bei der Polizei?"
Nur dann, wenn ein Betrug vorliegt, dann kabnst Du sie anzeigen.
Aber:
Die Polizei bringt dir nicht das Geld zurück! 😜😁😎
"wo kann ich mir in meinem Wohnort Hilfe holen?"
Die Hilfe nennt sich ANWALT!