Sorry, was für ein Schwachsinn mit vielen falschen Aussagen.
Er hält sich an fast nichts, was er versprochen hat.
Er ist dabei Amerika, deren Wirtschaft und die Weltwirtschaft zu zerstören.
So blind wie Du kann man doch nicht sein!?!
Sorry, was für ein Schwachsinn mit vielen falschen Aussagen.
Er hält sich an fast nichts, was er versprochen hat.
Er ist dabei Amerika, deren Wirtschaft und die Weltwirtschaft zu zerstören.
So blind wie Du kann man doch nicht sein!?!
Und warum klärst Du das nicht einfach mit Deinen Lehrern der Berufsschule?! 🤔🤔🤔
Warum hast Du denn dann in 2023 ein Gewerbe angemeldet, wenn Du jetzt der Meinung bist, dass das eine freiberufliche Tätigkeit ist?!?!
Freiberufler benötigen in der Regel keine Gewerbeanmeldung.
Befindest Du dich denn in eurer Firma in einer Position, dass Du dich darum kümmern musst/darfst!
Bist Du denn der Ausbilder mit ADA-Schein?!
Oder was hat dich zur Kontaktaufnahme mit dem Berufsschullehrer bewegt?!
Das ist eine Sache für einen Anwalt, nicht aber für die Polizei!
Im Grundegenommen zahlst nicht Du die Versicherungsbeiträge, Du leihst Deinem Sohn lediglich das Geld und überweist für ihn die Beiträge.
Und es obligt Dir, ob Du später das Geld von Deinem Sohn zurück forderst.
Also nein, meiner Meinung nach kannst und darfst Du das nicht über Deine Steuererklärung einreichen.
Ich mache doch meine Anlagestrategie nicht davon abhängig, ob und wie oft eine Dividente gezahlt wird.
Da gibt es für mich wesentlich wichtigere Faktoren, die für meine Strategie eine Rolle spielen!!!
Vermutlich eine Blöde Idee!
Im Wohngebiet wird das vermutlich nicht zulässig sein.
Mal ganz davon abgesehen, dass Du derzeit mit Sicherheit die geforderten Hygienevorschriften nicht erfüllst.
Und PS:
Was halten denn die Nachbarn von Deiner Idee?!
Gehe halt in die Sparkassenfiliale, die helfen dir!
"Seitdem wurde ich natürlich nicht mehr straffällig da ich aus meinen Fehlern gelernt habe."
Du bist erneut straffällig geworden und hast also aus den Fehlern nichts gelernt!
Was für ein, sorry, Schwachsinn!
Es gilt nach wie vor:
"Jeder ist seines Glückes Schmied"
Egal was andere reden/erzählen!
Und logisch ist nach wie vor:
Je besser und höher der Schulabschluss, desto einfacher hat man es.
Das schließt allerdings nicht aus, dass auch ein z. B. Schüler aus der Förderschule später Erfolg hat!
Deine Geschäftsadresse bleibt, sofern von dir nicht geändert, beim Wohnsitz Deiner Eltern.
Aber ist auch egal, ändert nichts an Deinen Steuern!
Vielleicht solltest Du dich zunächst einmal mit dem Begriff "Facharbeiter" befassen!
Jemand frisch aus der Ausbildung, Verkäufer und Einzelhandelsleute sind für mich, selbst wenn 2 bis 4 Jahre Berufserfahrungen vorhanden sind, keine Facharbeiter!
Facharbeiter sind in der Regel hoch qualifiziert und werden heutzutage mehr als gut bezahlt.
Wir suchen Mitarbeiter, oftmals Monate wenn nicht sogar Jahre, finden und bekommen die nicht.
Und wir zahlen zwischen 22 € und 26 € die Stunde.
Dein Text zeigt mir, dass Du eigentlich Null Ahnung hast!
Das bedeutet, dass Du Schulden hast und Gläubiger auf ihr Geld warten.
Alles was über den Pfändungsfreibetrag vorhanden ist, behält die Bank ein.
Also ich komme mit meinem normalen Vorrat gut und gerne 10 Tage aus.
Verstehe ehrlich gesagt das Problem nicht!
Und was
"Das ist doch totes Kapital, mir Dosen in die Abstellkammer zu stellen, die ich sowieso nie essen werde?"
angeht, warum isst Du das nicht. Bevor es abläuft, essen und ersetzen.
Wer Null Ahnung hat, sollte tunlichst die Finger davon lassen!
Für März wird nur anteilsmäßig taggenau abgebucht.
Je nachdem wann Du Deine Unterlagen bekommst, hier insbesondere Ende April, dann werden die zusätzlich natürlich auch April abbuchen.
Was ich immer wieder witzig finde:
Ihr stellt euch als "Opfer" dar!
"ob ich die Nachzahlung komplett und gnadenlos abgeben muss"
Ob und wann die Gläubiger, die tatsächlichen Opfer, ihr Geld bekommen, ist dir dabei sowas von egal.
Sorry, wenn Du mal selbst nachdenkst und auch nachrechnest, dann solltest Du sehr schnell selbst darauf kommen, dass Du mit der Beendigung der Ausbildung (fast) volljährig sein solltest.
Und mit der Volljährigkeit bist alleine Du für dich verantwortlich.
Deine Mama kann dich dann zu nichts zwingen, lediglich eine Empfehlung aussprechen.
OK, Druck kann Mama natürlich dann ausüben, wenn Du nach der Ausbildung vorhast, weiterhin auf Kosten von Mama dort leben zu wollen.
Dir alles Gute! 🍀🍀🍀
Wenn Du und der Ex im jetzigen MV gemeinsam als Mieter aufgeführt werdet, dann kann per Gesetz nicht nur ein einzelner Mieter aus diesem Vertrag austreten.
Der Vertrag muss dann von euch beiden gekündigt werden.
Der Vermieter kann dann die Wohnung an dich weiter vermieten, muss er aber nicht.
Und er kann und darf dann natürlich auch die Miete bei diesem Neuabschluss auf das aktuelle Niveau anpassen.
Du solltest dich mit dem Vermieter also gut stellen und auch Nachweise zukommen lassen, dass Du alleine die Miete bezahlen kannst.