Kurz und Knapp: JA

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Sorry, quatsch.

Handelst Du ausschließlich privat, hat das nichts mit einem Gewerbe zu tun.

Entweder wird die Steuer und Co. direkt vom Tradinganbieter abgeführt oder Du machst das selbst über die Steuererklärung, das war es dann aber auch schon.

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Eigentlich egal, das FA ordnet das dann schon entsprechend zu.

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Vermutlich werden die 3000 Euro als Abschlussgebühr und/oder Versicherung für das Darlehen deklariert.

Und dann den Leuten 0% Zinsen suggeriert!

Ich würde mich verarscht fühlen.

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Kosten, die Du einreichst, bekommst Du doch nicht 1:1 erstattet/überwiesen! 😂😀🤣😅😂🤣

Hast Du brutto 20.000 Euro im Jahr verdient und versteuert, reduzieren die von dir genannten 1.650 Euro das zu versteuernde Einkommen auf 18.350 Euro.

Du hättest also nur Steuern auf ein Jahresbrutto von 18.350 Euro zahlen müsse.

1.650 Euro wurden also zuviel besteuert, diese zuviel einbehaltene Steuer bekommst Du zurück.

Nur mal einfach und beispielhaft dargestellt!

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Warum willst Du das denn pauschal angeben?!?!

Deklariere das doch einfach so, wie es sich verhält (was ja eh niemand so richtig prüfen kann).

Zum Beispiel:

30% Kleinunternehmer

30% Home-Office

40% privat bleibt übrig

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Die Bank macht für dich die Steuererklärung, wow!

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Sinnbefreite Frage, sorry!

Wenn Dein Ausbildungsverhältnist fristgerecht mit Ablauf des 31.03. endet, kannst Du ab dem 01.04. machen was Du willst!

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Würdest Du z. B. Elster benutzen und hierüber die beim Finanzamt hinterlegten vom AG elektronisch gemeldeten Daten abrufen, dann würden diese Daten automatisch in die Steuererklärung eingefügt und Du müsstest dir keinen Kopf darüber machen! 😜😁😎

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Tja, das ist wohl davon abhängig, wo der Fehler gemacht wurd!

Und das kann hier niemand wissen, Hellseher ist hier keiner!

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Gelten die Fristen im aktuellen Brief der KV, wenn mir u. a. bisher kein Schriftstück vorlag, die auf eine Versicherungslücke von 8 Monaten hinwies?

Hallo zusammen,

Nun bin ich nun (noch) ratlos(er).

 

► Für jegliche Ratschläge, Fachkenntnisse, Erfahrungswerte etc. wäre ich sehr dankbar.

 

 

A) ► Gilt das Schreiben vom 17.02.2025 der KV (s. u.) bzw. auch die dort angesetzten Fristen, wenn mir u. a. 

• bisher kein Schriftstück vorliegt, das auf eine Versicherungslücke von 8 Monaten hinwies ?,

• bisher kein Erinnerungsschreiben von der KV vorliegt, welches mich darauf erneut hinwies ?

 

B ) Für mich ist es das erste "Erinnerungsschreiben" und direkt eine "Drohung" mit Ansetzen eines €-Höchstsatzes ?

► Ist das aktuelle Schreiben tatsächlich das erste Erinnerungsschreiben der KV ?

► Was für Schreiben hätten vor so einem Brief wie das vom 17.02.2025 kommen sollen und welchen kommen noch nach so einem Schreiben ?

 

C) Ich erfuhr gerade, 

• da ich bisher monatelang keine Antwort erhielt, warum mein KV sich rückwirkend zum 01.09.2023 "ändert" und

• da mir bisher kein Schriftstück vorliegt, dass den Zeitraum anzeigt bis 30.04.2024,

dass dann kein Erinnerungsschreiben oder Mahnung von der KV an den Versicherten versendet werden darf.

Kurz gesagt: Da ich kein Schriftstück gesehen habe, somit (rechtlich) kein Erinnerungschreiben oder Mahnung von KV möglich.

► Stimmt dies ? 

 

D) ► Was heißt eigentlich "innerhalb von 14 Tagen" ? bzw.

► Wann wäre die 14-tägige Frist vorbei ?

 

E) "Kommen Sie bitte auf uns zu, wenn Ihnen eine Rücksendung des Fragebogens in den nächsten Tagen nicht möglich ist."

► Was heißt "in den nächsten Tagen" ?

► Wann wäre da die Frist vorbei ?

F) ► Kann ich da einen Widerspruch einlegen bevor da ein "Rechnung" rausgeht, da ich bisher keine Vor-Schreiben in der Hand hatte?

 

INFOS:

○ Inhalt vom damaligen Brief von KV vom 22.07.2024:

"... Ihre freiwillige Versicherung ändert sich zum 01.09.2023.

Damit Sie weiterhin wie gewohnt alle Leistungen erhalten, benötigen wir Ihre Mithilfe.

Teilen Sie uns bitte kurz mit, wie es bei Ihnen weitergeht. Dazu gehört beispielsweise der Beginn einer neuen Beschäftigung oder die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. ...".

 

○ Erstmal war ich überrascht nach über einem 3/4 Jahr darüber eine Info zu erhalten, dass meine Versicherung sich nachträglich ändert. Für wie lange oder wieviel Monate und warum stand in dem Brief nicht.

 

○ Mir fiel es damals nicht auf, ich bekam da die Hinweise,

• dass die KK "ändert" und nicht "änderte" schrieb,

• und dass es nicht rechtens wäre, dass die KK monatelang den Versicherten nicht informiert, und dass die KK offene Beiträge im Hintergrund einfach auflaufen läßt und sich diese schlechtenfalls über Monate dann summieren.

 

○ Ich schrieb die KK eine Woche nach Erhalt des Schreibens vom 22.07.2024 direkt an und bat um Klärung, warum eine Benachrichtigung erfolgt, dass zum 01.09.2023 meine Versicherung sich ändert?

Da auch zu dieser Frage keine Reaktion kam schrieb ich die KK jetzt am 12.02. erneut an.

  

○ Heute am späten Nachmittag erhielt ich von unseren Nachbarn meine Post, da der der Briefträger falsch die Briefe einlegte und sie bis heute im Urlaub waren. Passiert mal. Ist aber nicht hier das Thema.

 

○ Darunter war ein Brief von meiner KK.

Nun steht folgendes im aktuellen Brief vom 17.02.2025 von der KV:

"... Das Schreiben vom 22.07.2024 erhielten Sie, weil Ihre Versicherung vom 01-09-2023 bis 30-04-2024 ungeklärt ist. Daher erhalten Sie auch heute dieses Erinnerungsschreiben für diesen Zeitraum.

Ihre Mitgliedschaft beabsichtigen wir als freiwillige Versicherung vom 01-09-2023 bis 30-04-2024 fortzuführen, sofern Sie uns nicht innerhalb von 14 Tagen erklären, dass Sie diese beenden möchten. Bitte schicken Sie uns dann auch einen Nachweis über Ihren anderweitigen Versicherungsschutz.

Ihre Beiträge berechnen wir aus Ihren gesamten Einnahmen. Bitte teilen Sie uns innerhalb von 14 Tagen auf dem beigefügten Fragebogen die Höhe Ihrer Einnahmen mit.

Bitte fügen Sie entsprechende Nachweise bei.

Wichtig: Kommen Sie bitte auf uns zu, wenn Ihnen eine Rücksendung des Fragebogens in den nächsten Tagen nicht möglich ist. Sonst gehen wir davon aus, dass Ihre monatlichen Einnahmen die Beitragsbemessungsgrenze (2023: 4.987,50 Euro) übersteigen und setzten den Höchstbeitrag fest.

Ihre Beiträge können wir nur dann rückwirkend neu berechnen, wenn Sie die erforderlichen Unterlagen innerhalb von 12 Monaten nach Bekanntgabe der Beitragsfestsetzung nachreichen. ...."

 

Es kann doch nicht sein,

dass die KV monatelang nicht auf meine Frage bzgl. des Schreibens vom 22.07.2024 reagiert, und mir somit bisher nicht erklärt wurde warum auf einmal Ende Juli 2024 meine Versicherungsstatus sich rückwirkend zum 01.09.2023 "ändert", 

und nun so ein Brief kommt, den ich schwarz auf weiß (endlich) in der Hand habe und nun erst jetzt "sehe" dass ein ungeklärtes Versicherungsverhältnis bis 30.04.2024 besteht. Ich falle vom Glauben.

Seit ich letztes Jahr erkrankte fühlt es sich langsam immer mehr an, dass ich wegen meiner KV nur "am Laufen" bin und ich bin "sprachlos". Witzig, wenn bedacht wird, dass ich derzeit krankheitsbedingt nicht so reden und gehen kann = Galgenhumor.

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Die Fristen sind sauber und eindeutig deklariert!

Und in den nächsten Tagen bedeutet logischerweise innerhalb der genannten Frist!

Und PS:

In der Kürze liegt die Würze!!!!

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Na ja, bevor Du an Vollmachten denkst, solltest Du dich zunächst bei den Spielhallen und Casinos bundesweit sperren lassen.

Und eine Kontovollmacht bedeutet ja nur, dass eine dritte Person über Dein Konto verfügen darf, Du jedoch weiterhin ebenfalls!

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Wie komme ich an den Inhalt (z. B. FA-Besch./K-Geld/mögl. Fristen) meiner digitalen Post der GKV, wenn diese u. a. im digitalen Postfach nicht zu öffnen sind?

Hallo zusammen, 

wer kennt sich da aus oder hat Ahnung ? 

Für Ratschläge, Infos & Co. wäre ich dankbar.

► Ist die GKV nicht verpflichtet, dem Versicherten die digitale Post, die nicht geöffnet werden kann oder auch nicht eindeutig lesbar ist, per Papier mit der normalen Post zu zusenden, wenn darum gebeten wurde und die Gründe dargelegt wurden?

Was kann ich noch machen, da ein zweimaliges Bitten und Anfragen zu keinem Ergebnis führte?

 

 

Gerne hätte ich Kenntnisse vom Inhalt - nicht nur vom allgemeinen Inhalt der digitalen Post, sondern gerade auch im Hinblick z. B. 

• von möglichen Fristen oder auch wenn es

• um Berechnung oder Auszahlungen von Krankengeld ginge oder auch 

• Unterlagen für das Finanzamt.

Ich konnte als Versicherter, wenn es nötig gewesen wäre, nicht auf die Briefe bisher reagieren, wie ggf. 

• Widersprüche einlegen oder

• Fristen wahren, aber auch 

• z. B. einen digitalen Brief von der GKV beim Lohnsteuerjahresausgleich nicht mit angeben bzw. mit einreichen.

 

 

Infos:

Bei der GKV erkundigte ich mich, falls ich ein Benutzerkonto im Internet anlegen würde, ob die Briefe dann auch zum Drucken wären und nicht nur digital sichtbar.

Dies wurde bejaht, sodass ich im letzten Herbst ein Benutzerkonto bei meiner GKV anmeldete, um u. a. auf den digitalen Weg schneller Briefe an meine GKV zu versenden, aber auch, um von der GKV einfacher Post zu erhalten, da ich seit letzten Mai erkrankt bin und u. a. nicht mehr so gut zu Fuß bin. 

Das Benutzerkonto war bzw. ist nicht komplett nutzbar, sodass ich meine Krankenkasse ab Dezember anschrieb und sie darüber informierte sowie Ablichtungen als Beispiele beifügte. Gleichzeitig informierte ich die GKV, dass aus diesen Gründen ich die digitale Post deaktivieren musste. Deshalb bat ich die GKV bisher 2x um Zusendung per Post von den Briefen, die von der GKV bisher digital in den 4 Monaten über mein Benutzerkonto-Postfach an mich gingen.

Diese erhielt ich bisher nicht.

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Die Daten für das FA werden elektronisch von der KK an das FA gemeldet.

Hier kannst Du über Elster oder auch andere Programme alle elektronisch gemeldeten Daten abrufen und in die Steuererklärung automatisch einfüllen lassen.

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30% Zinsen für ein Kredit nennt man "Wucher" und ist nicht wirksam und anfechtbar!

Und bei dem von dir genannten Geschäftskonzept verdient vermutlich nur einer:

Die Robin Hartmann Akademy

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Gibt es keinen Service/Support bei Sharp bzw. Olympia?!

Oder beim Händler/Verkäufer die Angaben erfragen!

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Das wird dir nur Dein Finanzamt beantworten können, sorry, Hellseher ist hier niemand!

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