Wenn vertraglich die Provisionen fest vereinbart wurden, nein, wozu auch.

Und Du würdest ja Durch die Gutschriften Belege für Deine eigene Buchhaltung haben.

Je nach Branche/Umsatz bist Du dann aber dennoch selbständig, egal ob Du Rechnungen schreibst oder nicht.

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Mein Tipp:

Telefonnumern mit Ländervorwahl nehme ich grundsätzlich gar nicht erst an.

Mir bekannte Nummern speichere ich ab, wird mir dann ja angezeigt, wer anruft.

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"kam es zu einem Fehler der mir angezeigt wurde und ich wurde zurück an die Seite mit dem Flug geschickt,"

Hierauf würde ich mich berufen, optimalerweise mit einem Screenshot!

Schließlich hat deren System auf einen Fehler hingewiesen und erneut auf die Buchungsseite umgeleitet.

Scheint Politik bei einigen Anbietern zu sein, die Fragen mit diesen Problemen liest man öfters!

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Nein!

Entweder Förderung oder von der Steuer absetzen.

Beides funktioniert nicht!

Zumindest war das so, als ich alle Fenster vor zwei Jahren saniert habe.

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Keine Chance!

Schon alleine, weil Du hier bei

FINANZFRAGE.NET

fragst!

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Du solltest besser einmal schon jetzt, also vorher, ein Existenz Gründungsseminar besuchen!

Selbständige werden ungern mit Dir zusammen arbeiten wollen, wenn Du keine MwSt ausweist.

Und Du kannst keine Vorsteuer ziehen, kaufst also alles teurer ein, wenn Du dem Vorschlag des Bekannten folgst!

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Bürgergeldbezug in die Berechnung von Wohngeld?

Eine weitere Wohngeldfrage. Entschuldigt. Aber ich möchte alles richtig machen bzw. auf alles gefasst sein.

Ich habe vor und während der Stellung des Wohngeldantrags Bürgergeld bekommen.

WÄHREND dem Wohngeldantrag in einer neuen Stadt, bei dem die Wohngeldstelle auch die aktuellen Bescheide sehen wollten. Na klar, die müssen ja Bescheid wissen, ob ich dann Wohngeld ODER Bürgergeld bekomme. Wurde ja vom Jobcenter beauftragt, den Wohngeldantrag zu stellen.

Nun frage ich mich aber, ob die Wohngeldstelle mein vorheriger Bezug interessiert, den ich hatte, aus einer anderen Stadt. Ich habe das IMMER wieder transparent dazu geschrieben in den Freitext und gesagt hey, wenn Sie die Daten haben wollen, dann bitte sagen Sie es. Auch mehrmals im Kontaktformular und in Anrufen darauf hingewiesen (habe auch Nachweise). Nichts passiert. Und ich frage mich halt, ob das so seine Richtigkeit hat, dass sie NICHTS anfragen.

Daher meine Frage fürs Verständnis:

Wenn die Wohngeldbehörde prognostisch berechnen will, wie viel Geld ich in den nächsten 12 Monaten bekomme, will sie ja mein Einkommen zwecks Beschäftigung der letzten 12 Jahre wissen (haben sie bekommen). Aber ist der Bürgergeldbezug da wichtig? Ich sende ungern Dinge hin, die ich nicht hinsenden muss. Am Telefon meinte eine Dame sie weiß es nicht, warten sie einfach, bis es angefragt wird. Aber wird es denn angefragt und ist es für die Rechnung wichtig?

Entschuldigt, aber ich würde es wirklich gerne verstehen, wie das gehandhabt wird. Mir geht's psychisch derzeit ganz miserabel und diese Überlegungen belasten mich leider.

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"Entschuldigt, aber ich würde es wirklich gerne verstehen, wie das gehandhabt wird. Mir geht's psychisch derzeit ganz miserabel und diese Überlegungen belasten mich leider."

Sorry, ja, das merkt man anhand Deiner Frage!

Dir alles Gute!

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Keine Ahnung, was das hier bei

FINANZFRAGE.NET

zu suchen hat?!

Gibt es kein Motorradforum für solche Dinge?!

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Das biete vermutlich jede namenhafte IT-Bude in München an!

Einfach mal Google anschmeißen, dann wirst Du auch fündig!

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Einen Mahnbescheid kannst Du online selbst erstellen und ist erheblich günstiger als ein Inkassobüro.

https://www.mahngerichte.de/online-mahnverfahren/

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Ein Handy-Panzerglas gehört meiner Meinung nach nicht zum Anlagevermögen.

Diese Anschaffung setzt Du einmalig als Betriebskosten ab.

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Sorry, wenn Du hier schon fragst, dann solltest Du auch die einmaligen Einnahmen mit angeben!

Es macht schon einen Unterschied, ob Du dafür insgesamt 400 Euro oder 40.000 Euro erhalten hast!!!

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Wohngeld wird nach Einkommen bzw. laufenden monatlichen Geldeingängen gewährt. Was Du hier gerade schilderst, ist sowas von egal/latte!

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Wie oft fragst Du diesen Schwachsinn denn noch?!?!

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Wenn Du dich Mitte 2023 komplett selbständig gemacht hast, liegt das halbe Jahr in dem von der Krankenkasse genannten Zeitraum 01/2022 bis 12/2023. 😜😁😎

Dann wird sich die Nachzahlung wohl auf dieses halbe Jahr beziehen.

Mehr kann man mangels aller erforderlichen Angaben nicht dazu sagen.

Tipp:

Nehme Kontakt mit der Krankenkasse auf!

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Verstehe ich nicht!

Bei der Polizei dürfte Dein Sohn sogar ungestraft lügen, nur bei Gericht nicht!

Also der Sinn und Zweck einer erneuten Aussage bei der Polizei erschließt sich mir nicht wirklich!

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Trade Republic bietet aktuell 3% auf dem Cashkonto, ohne wenn und aber, ohne das Du spekulieren musst!

Und vor allem unbegrenzt, egal ob 10.000 oder 1.000.000 und mehr!

https://traderepublic.com/de-de/zinsen

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Alles Punkte, die Du mit der Anlage- und Hausbank klären und besprechen solltest

Und vor allem muss der Verkäufer da auch mitspielen, falls es auf eine Abtretung hinausläuft, denn dann muss dieser ja vermutlich auf einen Teil der Summe länger warten.

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