Wie verkaufe ich ein geerbtes Auto ohne auffindbaren Fahrzeugschein?
Kann man ein geerbtes Auto, das auf den Namen des Verstorbenen angemeldet ist, allein mit einem Erbschein verkaufen oder muss das Auto erst auf den Erben umgeschrieben werden mitsamt aller Versicherungen und Co.? Der Fahrzeugschein ist leider nicht auffindbar.
2 Antworten
ich würde das Fahrzeug nur dann ummelden auf den Erben, wenn der auch damit fährt/ fahren will, es also in Besitz halten wird. Jeder weitere Eintrag in den Papieren erhöht die Zahl der Halter und das senkt den Preis - auch wenn der Grund hier naheliegend wäre.
Für den Verkauf benötigt man Brief und Schein - das ist seit einiger Zeit so.
Einen Ersatz für den Schein bekommt man schnell: man geht zur Zulassungsstelle, unterschreibt eine Verlusterklärung und bekommt Ersatz.
Wie das nun im Falle eines Erbes ist, weiss ich nicht, aber sicherlich die Zulassungsstelle.
Übrigens wg. Ummelden: jedes Auto kann unangemeldet verkauft werden (siehe Händler) und auch mit einem Kurzzeitkennzeichen oder eine roten Nummer Probe gefahren werden.
Ich habe das auf der Internetseite meiner Heimatstadt nachgeschaut: Man muß sich bei der Kfz-Zulassungsstelle legitimieren, eine Verlusterklärung unterzeichnen und bekommt dann neue Zulassungspapiere. Das alles kostet Gebühren und erfordert zusätzlichen Zeitaufwand. Es dürfte nicht allzuviele Kaufinteressenten geben, die das auf sich nehmen würden, es sei denn, das Fahrzeug wird ganz weit unter Marktwert verkauft. Das solltest Du also selber übernehmen.