Es gibt tatsächlich ein Urteil, wonach bei Änderung der Briefkästen, dieser mindest so groß sein muss wie der alte und ein fehlender Briefkasten oder kleinerer Kasten eine Mietminderung um 1% rechtfertigt.
ich würden den VM damit konfrontieren und eine Mietminderung um 1% ankündigen, falls der Kasten entfernt werden sollte. Denngemietet wie gesehen und du hast die Räumlichkeiten samt Briefkasten gemietet.
Zudem kann man auch schon am Umschlag erkennen, was drinn ist, ob es sich um Rechnungen, Mahnungen oder gar Gelbe Briefe handelt und das geht weder deinen Hausmeister noch deinen VM etwas an, was du für Post erhältst.
Ausnahme, du hast ohne Briefkasten Gemietet und es gab nie eine Genehmigung zum anbringen eines eigenen Kastens.