Stromverträge werden einmal Jährlich abgerechnet. Ergo dann wenn er üblicherweise Abgerechnet werden würde. über jede vorzeitige Abrechnung kannst du dich freuen.
Für 10 Tage hat man immer da.
das rührt man aus dem zusammen, was man so im Haushalt hat, ob Konserven oder Mehl oder Eier. 10 Tage bedarf keiner Vorratshaltung weil man das wie gesagt sowieso da hat, man kauft hier und da was nach, verbraucht, was verfällt und fertig.
Man darf die 10 tage dann eben nicht wählerisch sein und muß essen was da ist.
Da dein Baföganspruch mit hoher Wahrscheinlichkeit weit unter 1000 € liegt, kannst du zumindest das behalten was dem Monatseingang von 1500 € entspricht, denn das ist ja dein Pfändungsfreibetrag. Vorausgesetzt du hast ei P-Konto.
Vielleicht gibt es auch eine Möglichkeit, das die das Amt die Nachzahlung nicht in einer Summe auszahlt, sodass es über 2-3 Monate geht. Aber eine große Chance räum ich dir da nicht ein.
Dann droht Knast. Bussgelder sind eine der wenigen Schulden, die man mit Knast abgelten kann.
Einige dich mit deinem Ex. Solange er die Füsse still hält und auch nicht kündigen möchte, kann alles so bleiben wie es ist. Du zahlst die Miete, du bleibst drin wohnen.
Probleme gibt es nur, wenn du die Miete nicht mehr zahlst oder dein Ex aus dem Mietvertrag raus will.
Und ja, wenn dein Ex aus dem Mietvertrag raus will müsst ihr gemeinsam kündigen, er kann, wenn du nicht willst, die Kündigung Gerichtlich durchsetzen.
Und dann bist du auf das Wohlwollen des VM angewiesen ob er dir die Wohnung neu Vermietet und zu welchem Preis.
Jedesmal, wenn wir Bankberatung gebraucht haben waren wir anschließend davon enttäusch. Egal ob es um Immobilienkredite oder Anlagen geht.
Zumal, Warum sollte ich mich in einer Bank von jemandem beraten lassen, wie ich mein Geld anlege, die sehen am wenigsten so aus, als wenn sie ihre eigenen Anlagemöglichkeiten verwenden oder gar selber halbwegs Geld auf der hohen Kante haben. Und dennoch schauen die einen von oben herab an. Nein Danke.
Kann man mit ein Einkommen von 850 einen Mini Kredit von 300 bekommen
Dispo sollte auch bei Geringverdienst möglich sein
Alles was du über 1040 € erhältst wird an die Witwenrente gegengerechnet. Zudem wird auch die Witwenrente mit KK belegt.
Also, wenn deine Pension unter 1040 € ist wird nichts abgezogen außer ggf Kk. wenn deine Pension über 1040 €liegt mußt du mit Abzügen rechnen.
Aber, wenn ich das richtig in Erinnerung hab sind es 60% und nicht 65% und danach 55%
Nachteil bei der Comdirekt - man kann scheinbar nur 2x im Monat kostenlos am Automaten Geld holen.
Beim Handel bei Deutschen Banken werden Gewinne mit 25% automatisch besteuert. Da braucht man gar nichts zu tun.
Und sofern man mit den 25% einverstanden ist, braucht man das nichtmal auf der Steuererklärung angeben.
Es ist also egal, solange es dein eigenes Geld ist.
Du musst erdt ein Gewerbe anmelden, wenn du mit fremden Geld Handelst. Das Geld deiner Freunde und bekannten nutzt und dir davon von den Gewinnen einen Anteil für dich abzweigst.
Das ist von Bank zu Bank unterschiedelich. Sowohl Monatlich als auch Quartal als auch Jählich ist möglich.
1650*19% macht 313 €
Woe bist du denn seit dem Versichert? Hast du nur zu wenig gezahlt oder gar nichts?
Du bist scheinbar Privatversichert. Deine Versicherung fragt daher einmal im Jahr nach einem Nachweis über dein Einkommen vom vorangegangenem Jahr um die Versicherung anzupassen, denn die richtet sich nach Einkommenshöhe.
Also keine Panik, schicke deine Einkommensnachweise, erklähre dich der Versicherung, dann wird sie errechnen, wieviel du zahlen müsstest, wieviel du gezahlt hast umd rechnet das nach.
Ja, die KK setzt den Höchstbetrag als Druckmittel an, davon sollte man sich aber nicht scheuen lassen.
Der Grundbetrag liegt um die 200€/Monat, wenn du derzeit nur ein geringes Einkommen hast.
Wobei mich wundert, wie man mit geringem Einkommen Privatversichert sein kann oder bist du Selbsständig?
Gar nichts. Selber schuld, wenn du den Code öffentlich stellst.
Lehrgeld gezahlt.
Warum beantragst du nicht aufstockene Grundsicherung. Wenn die Bewilligt wird, kannst du dich auch von der Grundsicherung befreien.
Nein, mit Ansteckungskrankheiten sollte man Menschenansamlungen vermeiden. Nahrungsmitteleinkauf ok, ansonsten nach Haus.
Vom AG aus darfst du allerdings alles tun, was die Genesung nicht behindert.
Wenn du nen Alibi hast, dann teilst du das der Polizeistelle in einer Stellungnahme mit.
Versuch aber in Absätzen mit Punkt und Komma zu schreiben, das das verständlicher ist.
Komm wir essen Oma. Satzzeiche retten Leben.
P Konto machen, damit wenigstens der Pfändungsfreibetrag abgesichert ist un du wenigstens was hast,
Willst du Gelde vom Staat, dann darfst du dich nicht "arm" schenken, also Gelder die du besitzt an dritte verschenken zur minderung deines Vermögens um dann Geldleistungen vom Staat zu bekommen.
Es kann also sein, das der Bausparvertrag wegen Auszahlung auf dein zukünftiges Bafög als Vermögen anrechenbar ist, obwohl du das Geld gar nicht hast.
Kann es sein, das das nur eine Vorgemerkte Summe ist, die später mit dem echten Verbrauch verrechnet wird, wenn du für weniger Tankst?