Wir haben vor eine vermietete Wohnung im Rahmen der vorweggenommen Erbfolge an meine Schwester zu verschenken. Sie übernimmt die Restschuld als Einzelrechtsnachfolgerin. Mieter ist Ihr Ehemann und sie wohnt auch dort. Sprich, die Wohnung ist danach selbstgenutzt.
Anschaffungskosten lagen in 2013 bei 150.000 €. Die Restschuld beträgt 137.000 € und Bewertet wird die Whg aktuell mit 190.000 €.
Nach einer ersten Recherche ergibt sich, dass wir das ganze nicht steuerfrei hinbekommen, da die Spekulationsfrist von 10 Jahren noch nicht erreicht ist. Unsere Vermutung war, dass die Spekulationsfrist keine Rolle spielt, da die Wohnung ja nicht veräußert sondern verschenkt wird.
- Seht Ihr das genau so?
Wenn dem so ist, stellst sich die Frage:
2. Was passiert mit der Abschreibung? Wenn die Whg veräußert worden wäre, hätten wir die Afa ja wieder von den Anschaffungskosten abziehen müssen, wodurch der Veräußerungsgewinn gestiegen wäre (§ 23 (3) S.4 EStG ). Da die Whg. aber verschenkt wird und die Beschenkten die Einzelrechtsnachfolge antreten, gilt dies ja auch für die begonnene Afa. Richtig?
Noch ein Hinweis, weshalb wir glauben, dass die Schenkung so schnell wie möglich durchgeführt werden sollte.
Wenn wir die Spekulationsfrist abwarten (noch 5 Jahre), würde bei uns zwar keine Ertragssteuer mehr anfallen, dafür sehr hohe Schenkungssteuer bei den Beschenkten. Aktuell würde so gut wie keine Schenkungsteuer anfallen, da noch nicht viel getilgt ist und die Wertsteigerung der Whg. einigermaßen moderat war. in 5 Jahren wird aber viel getilgt sein und der Wert könnte stark gestiegen sein, wodurch dann sehr hohe Schenkungssteuer anfällt. Es gibt ja nur 20.000 € Freibetrag für jeden und die Steuersätze liegen bei 15 und 30% für Schwester und Ehemann.
Freuen uns sehr über jeden Hinweis, wie man das ganze steuerneutral hinbekommt :)