Bei einem Finanzcrash hast du die selben Schulden wie vorher, das selbe Gehalt und die selben Zinsen. Ein Finanzcrash wird dich kaum interssieren

Verliert du deinen Job, kannst du Haus nicht mehr zahlen. Dann bekommst du einen Sozialwohnung die "angemessen" ist.

Wenn du "heute" ein Haus kaufst ist es eigentlich nicht so viel Wert wie du zahlst. 10-15% waren Kaufnebenkosten, 30-60 % Mehrkosten überteuerter Markt. Also ist die Hälfte futsch. Dafür kannst du jeden Jahr 3-5% Wersteigerung wieder draufrechnen.

Aber solange du es zahlen kannst ändert sich nix

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Die Eltern waren hoffentlich so schlau sich ein Wohnungsrecht einzutragen. Dasmit umgeht man die Erbschleicher

Was jammerst du denn rum. Die Wohnung ist mehr wert als der Kredit. Und welche Reparaturen an einer Wohnung fallen schon an.

Wobei ich mich frage ob das so stimmt. Welche Bank erlaubt das überschreiben einer belasteten Wohnung an die Kinder

Gibts doch den Eltern einfach zurück - wenn die es annehmen ?

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Das hättest du in den Vertrag reinschreiben müssen.

  1. Wer sagt das es das "Inventar" noch gibt
  2. Wer sagt das du es verkauft hast
  3. Was es nach 10 Jahren noch wert ist.

Der Verkäufer wird das wohl nicht nachträglich bestätigen, denn dann hat er einen geringeren Kaufpreis und später das selbe Problem

Gewinn ist Einkauf minus Verkauf

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Normale Notar und Grundbuchkosten wie man es auf tausenden Webseiten ausrechnen kann.

Man muss erst einmal was BESITZEN bevor man es verschenkt. Sie kann jedoch den

Die Bank wird dem nicht zustimmen da das Grundstück als Sicherheit für den Kredit dient. Also erst mal abzahlen.

Teil verschenken der ihr nach Abzug des Kredit und der Kosten bleiben wenn es Zwangsversteigert wird.

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Darf der Vermieter trotz Nebenkosten-Guthaben die Nebenkosten-Vorauszahlungspauschale um 30 Euro erhöhen?

2014 erzielte ich ein Nebenkosten-Guthaben von 360 Euro. Damals betrug meine Miete 470 Euro, darin enthalten die Nebenkosten in Höhe von 200 Euro. Aufgrund des erzielten Guthabens kürzte ich die Pauschale auf 180 Euro und zahlte dann ab Anfang 2016 nur noch 450 Euro Miete. Jetzt erhielt ich die NK-Abrechnung für 2015 mit einem erzielten Guthaben von 188 Euro, welches der Vermieter aber nicht auszahlen, sondern auf das laufende Abrechnungsjahr aufrechnen will.
Falls ich das Geld jedoch ausgezahlt haben wolle, müsse ich die monatliche Vorauszahlung um 30 Euro auf nunmehr 210 Euro (neue Miete für 2017 also: 480 Euro!) erhöhen.

Tatsächlich muss ich vom Vermieter die Überweisung auf mein Konto fordern, da meine geringe Rente minimal aufgestockt wird und die geringe Ausbildungsvergütung meiner Tochter, die momentan noch zu Hause wohnt, ebenfalls minimal durch das Jobcenter aufgestockt wird. Das Geld steht also den Ämtern zu und nicht mir und wird auch von dort einbehalten. Das heißt für mich, dass ich die NK-Erhöhung und somit die höhere Miete in Kauf nehmen oder mich dagegen wehren muss. Dann kann es aber schnell passieren, dass ich die Kündigung erhalte. Darf der Vermieter die NK-Pauschale um 30 Euro erhöhen (auch bei Guthaben), wenn zu erwarten ist, dass das laufende Jahr eine Nachzahlung ergeben könnte? Das geht langsam ins Unermessliche, der Vermieter selber kümmert sich um nichts hier im Haus. Ich bin geschockt. Muss ich nun wirklich die 30 Euro mehr bezahlen?

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So geht das nicht, aber wen juckts, du musst alles dem Jobcenter melden. So hast du und dein Vermieter ein Polster. Er kann das mit zu erwartenden Steigerungen machen.

Solange das Jobcenter nichts macht ? Das Geld ist ja nicht weg

Nein, dürfen tut er das natürlich nicht. Die Vorauszahlung muss dem entsprechen was in Echt ermittelt wurde.

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Na die Nebenkosten sind EInnahmen, davon zieht man die Ausgaben ab und wenn was Erstattet wird dieses auch wieder. Immer in dem Jahr indem das Geld fließt

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Also Verkäufer würde ich da beim Notar stehen lassen. Denn ich verkaufe nur an den Käufer. Alles andere dauert nur länger.

Und die Bank wird das Geld erst auszahlen wenn der Käufer unterschrieben hat. Denn auch nur dann kann die EIntragung erfolgen.

Natürlch alles nur wenn du mit Vollmacht handelst.

Auf eigenem Namen geht gar nicht.

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Wie willst du eine Wohnung die der Bank gehört zu einer Sicherheit machen. Wenn man die Wohnung verkauft und die Schulden zahlt - wieviel hast du dann (realistisch). Das ist dann dein EIngenkapital.

Behälst du die Wohnung rechnet die Bank das selbe, jedoch nicht mit dem Verkaufspreis, sondern mit dem Versteigerungspreis. Auch beim Haus rechnen die dann den Verstigerungspreis.

Dein neues Haus ist dann gleich mal 20% weniger Sicherheit als du zahlst.

Also wenn, dann verkaufe erst die Wohnung

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In Deutschland ist das steuerfrei

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Grundbuch

Stuttgart 2018 - 6 Monate

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Wie kann ich eine vermietete Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist (23 EStG) steuerneutral (für beide Seiten) an Geschwister verschenken?

Wir haben vor eine vermietete Wohnung im Rahmen der vorweggenommen Erbfolge an meine Schwester zu verschenken. Sie übernimmt die Restschuld als Einzelrechtsnachfolgerin. Mieter ist Ihr Ehemann und sie wohnt auch dort. Sprich, die Wohnung ist danach selbstgenutzt.

Anschaffungskosten lagen in 2013 bei 150.000 €. Die Restschuld beträgt 137.000 € und Bewertet wird die Whg aktuell mit 190.000 €.

Nach einer ersten Recherche ergibt sich, dass wir das ganze nicht steuerfrei hinbekommen, da die Spekulationsfrist von 10 Jahren noch nicht erreicht ist. Unsere Vermutung war, dass die Spekulationsfrist keine Rolle spielt, da die Wohnung ja nicht veräußert sondern verschenkt wird.

  1. Seht Ihr das genau so?

Wenn dem so ist, stellst sich die Frage:

2. Was passiert mit der Abschreibung? Wenn die Whg veräußert worden wäre, hätten wir die Afa ja wieder von den Anschaffungskosten abziehen müssen, wodurch der Veräußerungsgewinn gestiegen wäre (§ 23 (3) S.4 EStG ). Da die Whg. aber verschenkt wird und die Beschenkten die Einzelrechtsnachfolge antreten, gilt dies ja auch für die begonnene Afa. Richtig?

Noch ein Hinweis, weshalb wir glauben, dass die Schenkung so schnell wie möglich durchgeführt werden sollte.

Wenn wir die Spekulationsfrist abwarten (noch 5 Jahre), würde bei uns zwar keine Ertragssteuer mehr anfallen, dafür sehr hohe Schenkungssteuer bei den Beschenkten. Aktuell würde so gut wie keine Schenkungsteuer anfallen, da noch nicht viel getilgt ist und die Wertsteigerung der Whg. einigermaßen moderat war. in 5 Jahren wird aber viel getilgt sein und der Wert könnte stark gestiegen sein, wodurch dann sehr hohe Schenkungssteuer anfällt. Es gibt ja nur 20.000 € Freibetrag für jeden und die Steuersätze liegen bei 15 und 30% für Schwester und Ehemann.

Freuen uns sehr über jeden Hinweis, wie man das ganze steuerneutral hinbekommt :)

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  1. Verkaufe die Wohnung für 190 - 137 tausend, den Gewinn versteuere
  2. Verschenke einen beliebigen Anteil 190-137 tausen und versteuere

Steuerneutral wird das nur was wenn du nach 10 Jahren zu einem reellen Wert verkauft. Dann fallen aber Grunderwerbsteuern an

Es fallen an

  1. Steuern auf den Gewinn ( Nach 10Jahren erst weg)
  2. Steuern auf die Schenkung (Freibetrag)
  3. Steuern durch den Kaufpreis

Wäre die Wohnung defekt und man würde das mal schön produkollieren würde Sie weniger wert sein.

Trag dir doch ein Nutzungsrecht ein, das mindert den Wert

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Du kannst ohne deine Frau "GAR NIX" machen. Beende den Konflikt.

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Ihr solltet keinen Bescheid bekommen, ihr seid keine EIgentümer. Eigentümer ist die WEG.

Ruf beim Amt an

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Übertragung Immobilie innerhalb der Familie statt Verkauf – Wie am geschicktesten?

Meine Eltern (Vater 74, Mutter 70) besitzen seit mehr als 10 Jahren eine 80 qm Wohnung, deren möglichen Verkaufswert ich auf aktuell ca. EUR 180.000,– schätzen würde. Die Wohnung ist noch mit EUR 30.000,– belastet. Nun möchten meine Eltern die Wohnung gerne verkaufen, um flüssiger zu sein und falls eines Tages – was ich nicht hoffe – eine Pflege erforderlich sein sollte, hierfür gewappnet zu sein.

Ich selbst besitze zwar bereits drei vermietete ETWs (selbst wohne ich zur Miete), würde die Wohnung aber gerne weiter im Familienbesitz sehen, und meinen Eltern im Gegenzug finanziell unter die Arme greifen. Die Frage ist, wie man hier am geschicktesten vorgeht, um unnötige Steuerbelastungen (einschließlich solcher für etwaige Erbschaft und Schenkung) zu vermeiden.

Neben der 80 qm ETW besitzen meine Eltern noch das EFH (Marktwert aktuell ca. EUR 350.000) in dem sie leben. Ich erwähne das, weil ich zwar nicht auf ein Erbe spekuliere (weshalb ich selbst mit meinen u.a. 3 ETWs vorgesorgt habe), es aber durchaus sein könnte, daß, so etwas übrig bleibt, ich eines Tages doch bedacht werde, und spätestens dann die Steuer ein Thema werden könnte.

  • Wie können meinen Eltern mir die Wohnung „übertragen“ und ich ihnen im Gegenzug Geld geben, ohne daß ich dieses Geld, sollte ich es erben, quasi doppelt besteuere? (Zuerst Grunderwerbssteuer, dann ggf. Erbschaftssteuer o.ä.)
  • So es sinnvoll ist, daß mir meine Eltern die Wohnung offiziell verkaufen, kann man den Wert der Wohnung deutlich unter Marktpreis ansetzen, um so Grunderwerbssteuer zu sparen? Vielleicht daß ich EUR 80.000 sofort zahle und mich vertraglich auf weitere finanzielle Unterstützung in Form einer Art Leibrente bis insgesamt EUR 100.000 verpflichte!?
  • Oder ist ein regulärer Kauf gar nicht das Mittel der Wahl? Gegenseitige Schenkung? Gibt/geht es sowas?
  • Da ich selbständig bin, habe ich Schwierigkeiten eine Finanzierung zu bekommen. Jedoch habe ich ca. EUR 215.000 im Aktiendepot. Macht es steuerlich einen Unterschied (sowohl von Seiten meiner Eltern, als auch meiner Seite), ob ich die Wohnung per Überweisung „bar“ bezahle (wofür Abgeltungssteuern fällig wären) oder meinen Eltern einen Teil des Aktiendepots übertrage? (Da meine Eltern das Geld nicht cash brauchen, wäre der Übertrag von Aktien durchaus sinnvoll, zumal mal Tages-/Festgeld aktuell bekanntlich keine Rendite zu erwirtschaften ist).

Viele Fragen... Wie macht man es am geschicktesten?

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Du kannst das Geld nicht vor den Pflegekosten retten. Also gehen nur echte Geschäfte zu echten Konditinen. Kaufe die Wohnung zu einen echten Marktpreis ab.

Fair wäre es das mit echten Geld zu tun.

Oder lass sich einfach weiter Miete kassieren, denn so schlecht ist die Anlageform auch nicht. Deine Elter werden dir wohl vertrauen und kein Wort von deinem HinundHer verstehen.

Es ist für deinen Eltern sinnlos in "deine Aktien zu investieren" die haben kein Anlageziel in dem Alter. Verkaufe deine Pennystocks an der Börse, realisiert deinen Verlust selber und gibt den Eltern "Geld". Irgendwie hört es sich so an als wenn du kein Guter bist

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Ist uzwar keine Spekulationssteuer aber ja du musst den Gewinn versteuern wenn du vor 10 Jahren verkaufst

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Wenn du für 37000 eine Firma zu 50% kaufst dann muss die Firma HEUTE 74000 Euro wert sein. Da man dir ja die Hälfte verkaufen will.

Da die aber bisher wohl nur 37000 Euro verbrannt haben und keine schwarze Zahlen erwitschaften ist die Firma NIX wert. Vor allen was bitte haben denn die mit 37000 Euro gemacht und für was brauchen die soviel Geld. Habt ihr den "Material" oder "Maschinen".

Normalerweise habt ihr doch nur Lohnlosten die ihr bezahlt bekommt ? Pflegedienste bekommen doch am Monatsende Material und Lohnkosten bezahlt.

FINGER WEG

Mach doch lieber einen eigene Pflegedienst auf. Deren Kunden kannst du in Kürze kostenlos übernehmen.

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