Was ist als Nachweis für eine Bareinzahlung nötig?
Die Situation: Wohlhabender Großvater (Franzose) löst Sparbücher auf und verkauft Wertpapiere. Er lässt sich alles in bar auszahlen und reist nach Deutschland, um vorzeitig seine Erben zu beglücken, 60.000 EUR davon gingen dabei an uns.
Er ist schon länger Rentner und hat die Zinsen und Gewinne in Frankreich bereits versteuert, Schenkungssteuer in FRA soll auch keine anfallen. (Auf die Frage, warum er nicht einfach das Geld überwiesen hat oder Schecks benutzt, antwortete er, dass Bargeld sich schöner als Geschenk verpacken lässt...)
Wir haben jetzt Folgendes vor: - Schenkung beim Finanzamt anmelden - das Geld von der Matratze aufs Bankkonto transferieren
Finanzamt sollte kein Problem sein, auf Anfrage hat der Großvater uns einen Schenkungsvertrag unterschrieben. Falls das Amt mehr braucht, gibt es uns ja bescheid, richtig?
Wie zahlen wir nun das Bargeld ein? Ab 15.000 EUR sind ja Nachweise nötig, reicht da die Kopie von der Bargeldauszahlung in Frankreich plus dem Schenkungsvertrag? Ich habe keine Lust mir mein Konto Sperren zu lassen wegen Geldwäscheverdacht oder ein Date mit dem BKA.
Grüße,
Tobi
2 Antworten
Da ist wohl ein Mißverständnis:
Bei einem Bargeschäft ab 15.000 Euro muß die Bank den Einzahler identifizieren. Mehr ist da nicht. Die Bank selber erhebt keine Nachweise über die Herkunft des Geldes. Es bringt also überhaupt nichts, irgendwelche Unterlagen mit zur Bank zu nehmen.
Ich warne aber davor, hier in kurzer Folge Bareinzahlungen im Bereich knapp unter 15.000 Euro vorzunehmen. Auf diese Idee sind nämlich die professionellen Geldwäscher auch gekommen. Es gibt sogar einen Fachbegriff dafür: Smurfing. Um dem vorzubeugen haben die Banken spezielle Computerprogramme entwickelt die dann Alarm schlagen. Die Einzahlung einer großen Summe ist viel unverdächtiger als die von etlichen Kleinbeträgen.
Und da Du die Schenkung beim FA anmeldest kann Dir ja ohnehin nichts passieren.
Wenn Du im übrigen Kunde einer Filialbank bist, dann sprich doch Deinen Kundenberater auf die Sache an. Dann ist die Bank auf diese Weise benachrichtigt und wird keinen bösen Verdacht hegen.
Ein Bekannter brauchte mal recht schnell einen Herkunftsnachweis für eine höhere Summe die er gern auf sein Konto einzahlen wollte. Das war erst nicht einfach. Dann fand er aber eine Treuhand die solche Dienstleistungen anbieten und das Geld dann über deren Konten als offiziellen zinsfreien Kredit mit sehr langer Laufzeit zurück zahlen und dafür eine Gebühr am Betrag kassieren. Ich glaube da wurden 5 % fällig, und die fangen erst bei Summen ab 200 tsd an. Aber, wer es braucht !