Geschwister kaufen zusammen ein Haus.Was passiert nach dem Ableben eines der Geschw.mit seinem Teil?
Hallo,
zwei Geschwister, ledig, kaufen zusammen ein Haus. Das soll auch so im Grundbuch stehen.Anteile sind 50/50. Was passiert mit dem Besitzanteil wenn einer der Geschwister stirbt?
- wenn beide ledig sind, ohne Kinder
- wenn einer von beiden verheiratet ist,ohne Kinder
- wenn beide verheiratet sind, ohne Kinder
- können sich die Geschwister bei Tod des jeweils anderen,gegenseitig als aleinerben einsetzen. Gilt das mit dem Alleinerben auch wenn der verstorbene verheiratet ist??
Ich hoffe ich habe mich nicht unklar ausgedrückt. Wenn ja, bitte ich um ein Kommentar.
Vielen Dank.
3 Antworten
Du schilderst die Familiensituation leider unvollständig: Leben die Eltern noch? Gibt es weitere Geschwister? Das ist im Hinblick auf Pflichtteilsansprüche von Bedeutung.
Verneinen wir mal beides, dann wären die Geschwister jeweils nach gesetzlicher Erbfolge zu Erben berufen. Das kann man natürlich auch noch mal so in ein Testament hinein schreiben.
Der Familienstand der Geschwister ist ohne jeden rechtlichen Einfluß auf die Erbfolge.
Was sich nicht verhindern läßt, ist die Beteiligung des Staates am Erbe durch die Erbschaftsteuer und da wird es dramatisch, denn der Freibetrag beläuft sich auf nur 20.000,--€:
http://www.steuertipps.de/lexikon/e/erbschaftsteuer-freibetrag
Ehegatten haben weder ein gesetzliches Erbrecht noch ein Pflichtteil beim Tod von Angehörigen ihres Gatten.
Du meinst der Ehegatte geht leer aus? Das ist mir neu und zudem glaube ich das nicht! Sollte ich sterben, bekommt alles meine Frau wenn ich keine Kinder habe. So habe ich das gelernt. Ich denke Du irrst Dich.
Jetzt werden aber zwei Sachen von Dir verwechselt: In diesem Falle sind es GESCHWISTER. Da erbt der Geschwisterteil, nicht auch der Ehegatte des Geschwisters. DU sprichst vom Ehegattenerbrecht. Das gibt es natürlich, ist aber hier nicht Thema und eine völlig andere Sache.
Danach war doch gar nicht gefragt
Zur Frage 4: Da sind die Ehegatten explizit als Pflichtteilsberechtigte aufgeführt, ebenso die Eltern, falls sie noch leben.
Du hast recht, ich hatte den Ehegatten des Überlebenden Teils im Sinn und der hat natürlich kein Pflichtteil, der eigenen Ehegatte des Verstorbenen schon.
Die Erbschaftssteuer errechnet sich nach dem Verkehrswert des Hauses beim Ableben eines Geschwisterteils??Muss also ein Gutschter den aktuellen Wert ermitteln??Oder gilt der Kaufpreis??
Auch wenn mir nicht mal ansatzweise verständlich ist, was du an diesem Kommentar "hilfreichst" findest, gebe ich dennoch eine weitere, vlt. zielführendere Antwort:
Die Erben der Verstorbenen würden grundbuchlich Eigentümer deren Miteigentumsanteils von 1/2, und zwar, berachtet man den Erbfall deiner Schwester und nur die Erbfolge nach 1. Ordnung
bei 1.: deren Eltern oder du
bei 2. und 3.:
der Ehemann 4/4 oder 3/4 und deren Eltern 1/4 bei Zugewinngemeinschaft
der Ehemann 1/2 und deren Eltern 1/2 oder der Ehemann 1/2 und du 1/2 bei vereinbarter Gütertrennung
bei 4. wäre eine abweichende Erbfolge derart vereinbar, allerdings stünde dem Ehepartner bzw. eingetragener Lebenspartnerin oder den Eltern ein Pflichtteilsanspruch in Geld i. H. von 1/2 des Miteigentumswertes zu.
G imager761
Vom Stänkerer zum Neidhammel, das nennt man Karriere machen. Was folgt demnächst? Eine Laufbahn in der Politik?
Hallo,
ich werde mich möglichst genau ausdrücken:
Ich möchte mit meiner schwester zusammen ein Haus kaufen.(es gibt insges. nur uns zwei als Geschwister).Wir möchten uns gegenseitig beim Ableben als Alleinerben des Anteils einsetzen(Testament ohne Notar erstellen wir beide diesbezüglich).Kaufzeitpunkt ist zb. Februar 2013. Meine Schwester möchte diese Jahr noch heiraten.Kinder plant Sie nicht. Ich bin ledig,keine kinder. Kann/muss meine Schwester Ihren Mann als Anteilserben ausschließen?Oder ist er nicht erbberechtigt, weil der Kauf vor der Hochzeit war?oder spielt das keine Rolle, weil er erbberechtigt wird, sobald die Hochzeit vollzogen ist.
Sagen wir mal, meine Eltern leben dann noch. Möglichkeit 2. Sie leben dann nicht mehr.
ich hoffe das war genauer erklärt.
MFG.
Pedroo: Immer wieder ist zu lesen: "Danach hatte ich nicht gefragt". Auch ungefragt möchte ich dich fragen, ob du auch an die Vorteile eines dinglichen Vorkaufsrechts und die Bestimmung von Ersatzerben gedacht hast.
Auf alle Fälle würde ich die Beratung und die Protokollierung des Testaments durch einen Notar dem Privatschriftlichen vorziehen. Die Notarkosten, die ihr heute spart, muss später der Erbe für den notariellen Erbscheins Antrag und die Erbscheins Urkunde des Nachlassgerichts ausgeben. Ohne Erbschein erfolgt keine grundbuchliche Änderung. Das notarielle Testament mit Eröffnungsprotokoll ersetzt in aller Regel den Erbschein.
Eine fachkundige Beratung erscheint mir wichtig, oder willst du wegen eines vermeintlich geringen (Kosten-) Vorteils langfristig umso größere Nachteile in Kauf nehmen, vermutlich bei der wohl größten Investition in deinem Leben?
Viele Fragen, die Du selbst beantworten könntest, wenn Du Dich mit der gesetzlichen Erbfolge auseinandersetzt. Wenn beide ledig bleiben erben die Eltern. Sollten die Eltern verstorben sein, dann erben die Geschwister zu gleichen teilen. Nun fragst Du was passiert, wenn ein Geschwisterteil heiratet. Dann erbt der Ehegatte alles. Bei Kindern sieht das ganze wieder anders aus, dann erben Ehegatte und Kinder zu welchen Teilen kannst Du Dir ergoogeln. Natürlich kann durch ein Testament die gesetzliche Erbfolge geändert werden, aber dafür empfehle ich einen Notar als Berater, denn dann wird alles komplizierter. Denn dann gibt es noch die gesetzlichen Pflichteile die trotz dem Testament gelten.
Wieso ist der Familienstand unbedeutend? Sollten die Geschwister verheiratet sein, dann kommt vorrangig der Ehegatte als Erbe in Frage und die Schwester erbt nichts.