Spielt es im Erbfall eine Rolle, dass Haus von einem Elternteil eingebracht wurd? Grundbuch Beide!
Das Haus wurde von der Mutter mit in die Ehe gebracht, während der Ehe aber aufwendig umgebaut. Beide Elternteile sind als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Sie leben im ges. Güterstand, es gibt kein Testament. Was wäre nun, wenn die Mutter zuerst verstirbt. Es gibt 2 Kinder. Spielt es im Erbfall eine Rolle, dass Haus von der Mutter eingebracht wurde?
4 Antworten
die, die im Grundbuch stehen, sind die Eigentümer. Und sollte die Mutter sterben, dann erbt der Mann allein, wenn Berliner Testament, oder eben auch die Kinder.
Es könnte einen Unterschied bei der Vermögensteilung machen im Scheidungsfalle. Dann gehört das Haus zum Anfangsvermögen der hier genannten Mutter. Nur ist das ein ganz anderer Fall und hat mit dem Erbe per se nichts zu tun.
Spielt es im Erbfall eine Rolle, dass Haus von der Mutter eingebracht wurde?
Nein. Der grundbuchliche Miteigentumsanteil der Immobilie von 1/2 ginge mit 1/4 auf dem Ehemann und 1/4 anteilig gleichmäßig auf all ihre (!) Kinder automatisch über, wenn diese gesetzliche Erbfolge nicht durch Testament abweichend geregelt würde..
G imager761
Das Erbrecht ist im BGB in mehreren § geregelt. Danach entscheidet sich wer erbt. In diesem Fall ist das der überlebende Ehegatte und die direkten !!! Abkömmlinge . Also die Kinder des überlebenden Ehegatten, die aber eine andere Mutter haben, erben nicht !!! Die kommen erst zum Zuge, wenn auch der direkte Vorfahre ablebt.
Das Erbe selbst wird nicht nach dem Zeitpunkt der Einbringung in eine Ehe bewertet, außerdem es hat ja eine Grundbuchänderung gegeben.
Je nach Abstammungsverhältnis der Kinder ist in diesem Fall ein Testament sehr zu empfehlen
Die Zugewinngemwinschaft funktioniert so, dass das am Ende der Ehe das Anfangsvermögen den einzelnen Ehepartnern wieder zugeschlagen wird. Was übrig bleibt wird geteilt.
Wenn das Anfangsvermögen nur aus dem Haus bestand, würde der Mutter hier zunächst ein satter Anteil zufallen. Die Frage ist natürlich, aufgrund welchen Rechtsgeschäfts die Eintragung des Mannes ins Grundbuch erfolgte. Handelte es sich um eine Schenkung der Haushälfte, so spielt das Einbringen in die Ehe natürlich keine Rolle mehr.
Genau, und um ihr Vermögen erstmal festzustellen, muss die Zugewinngemeinschaft aufgelöst werden.
Während der Zugewinngemeinschaft gibt es nur gemeinsames Vermögen.
Während der Zugewinngemeinschaft gibt es nur gemeinsames Vermögen.
Eben nicht: Die Vermögen der Eheleute im gesetzl. Güterstand bleiben getrennt vorneinander wie sie vor der Eheschliessung waren:-O
Sie können sich währemnd der Ehe unterschiedlich stark entwickeln, (Hausfrau, Erbe, Lottogewinn) und deswegen berechnet jeder Eheparner seinen Zugewinn für sich und bei Auflösung der Ehe durch Scheidung bekäme derjenige, der weniger ehel. Zugewinn erzielte, die Hälfte der Differenz der beider Zugewinne.
Bei der Auflösung der Ehe durch Tod wird hintegegn garnichts berechnet: Hier bekommt der Witwer pauschalierten Zugewinn in gkleicher Höhe seines gesetzl. Erbrechts von 1/4 dazu.
Genau, und um ihr Vermögen erstmal festzustellen, muss die Zugewinngemeinschaft aufgelöst werden.
Falsch. Ehemann und Kinder teilen sich im Erbfall der Ehefrau und Mutter hälftig das, was von dem Vermögen der Verstorbenen abzügl. ihrer Beerdigungskosten und (gemeinsamen) Schulden verbliebe: Den grundbuchlich (hälftigen?) Miteigentumsanteil am umgebauten Haus und ihre sonstigen Nachlassgegenstände.
G imager761
Hier ist nach Erfolgeregelung gefragt, nicht nach Zugewinn :-O
Ihr Vermögen, egal wann erworben oder wie eingebracht, verteil sich hälftig auf den Ehemann und hälftig auf all ihre Kinder. So wie der Miteigentumsanteil demnach allen Hinterblibenen zufällt: Sie würden automatisch anteilig Hauseigentümer.
G imager761