Hallo,
wie oben beschrieben kam heute ein Schreiben vom Amtsgericht, dass die Erben der dritten Ordnung die gesetzlichen Erben wären. Der Erblasser war Witwer und hatte keine Kinder. Ob seine Eltern Geschwister hatten, kann ich nicht sagen. Es gab entfernt einen Verwandten, den ich nicht zuordnen kann.
Den Formularen zur Testamentseröffnung hatte ich mit Kopie des Testaments und dem Hinterlegungsschein (im hiesigen Amtsgericht) sowie ein Schreiben des damaligen Anwalts zur Entgegennahme des Testaments am 10.06. beim Amtsgericht abgegeben.
Wozu macht man ein Testament, wenn trotzdem die gesetzliche Erbfolge greift? Es ist mir ein Rätsel.
Danke vorab für Infos und Gruß