Wieviel wird angerechnet ?!
Hallo ihr Lieben :) Wir haben heute vom Jobcenter die bestätigung bekommen das mein Freund zu mir ziehen darf . Er beantragt Elterngeld (300euro) und bekommt dann noch 184 euro kindergeld . ich bekomme vom Jobcenter 359euro und meine 2 Kinder jeweils 215 euro .. & die miete wird voll vom Amt bezahlt . Da er ja jetzt zu mir zieht wird die Miete durch 4 geteilt . Da er aber einen überhang hat (da er ja 484euro dann hat ) Wird das dann bei mir angerechnet ?! Sodass er dannfast 500 euro zur verfügung hat und ich fast gar nichts mehr bekomme ?! Mir steht doch mein Regelsatz zu oder sehe ich das falsch !?
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen :)
1 Antwort
Wenn Euch das Jobcenter als Bedarfsgemeinschaft ansieht, dann würde das Einkommen Deines Freundes auf Dich angerechnet. Aber normalerweise geht das Jobcenter erst 1 Jahr nach dem Einzug von einer Einstehgemeinschaft aus. Sollten Sie gleich das Einkommen Deines Freundes anrechnen, dann besteh auf dem 1 Jahr.