zu den Enkeln:
Die Redaktion von sechs+sechzig hat die Frage, inwiefern die Sozialämter Enkel für teure Pflegekosten ihrer Großeltern zur Rechenschaft ziehen können, von einem anerkannten Experten persönlich klären lassen: von Dr. Anton Steiner, dem Präsidenten des Deutschen Forums für Erbrecht e. V., der selbst Fachanwalt für Erbrecht ist. Seine Aussage ist klar: „Aus Paragraph 94 I 3 SGB XII ergibt sich eindeutig, dass Enkel von den Behörden nichts zu fürchten haben, der sogenannte Sozialhiferegress, also die Überleitung des an sich zivilrechtlich bestehenden Unterhaltsanspruchs auf die Behörde, ist dort ausgeschlossen.“
Sozialämter laufen also vor die Wand, wenn sie versuchen, die Enkel zahlen zu lassen.