Untermieter bei Onkel - U25
Hallo. Ich bin unter 25 und mache ein unbezahltes Praktikum, notwendig fürs Studium. (Somit auch nicht vermittelbar.) Sozialarbeiter haben mir bescheinigt, nicht mehr bei meinen Eltern leben zu können aufgrund der Zustände, auf die ich nicht näher eingehen möchte. Das Jobcenter hat mir eine eigene Wohnung genehmigt - ich finde leider keine, die im Rahmen liegt. (Suche seit Ende letzten Jahres!!!)
Wenn ich bei meinem Onkel als Untermieter einziehe, wie verhält sich das? Bekomme ich dann die Miete erstattet? (Versteuern der Miete ist natürlich bedacht, ohne Miete kann er sich das ansonsten jedoch nicht leisten.) Ich frage wegen der Frage nach Verwandtschaftsverhältnis in der Mieterbescheinigung, die der Vermieter ausfüllen muss. Stehen wir juristisch überhaupt in einem Verwandtschaftsverhältnis?
2 Antworten
Hallo,
die Übernahme von Mietzahlungen sind hier möglich, wenn du dem Sozialamt ein offizielles Untermietverhältnis vorlegst (mit Vertrag, getrennter Heizkostenabrechnung etc.so wie mit einem Nichtverwandten ) und wenn du glaubhaft machst, dass du keine Hilfe vom Onkel erhältst.
Falls dein nicht unterhaltspflichtiger Onkel dennoch vom Sozialamt wegen Unterhalt angeschrieben wird, sollte er schriftlich darstellen, dass er nicht unterhaltspflichtig ist. Das Sozialamt könnte davon ausgehen, dass der Hilfesuchende von den Verwandten Leistungen zum Lebensunterhalt erhält und legt für die Berechnung der Sozialhilfe das Einkommen aller verwandten Haushaltsmitglieder zugrunde, also auch derer, die keine Sozialhilfe beantragt haben. K.
Dein Onkel ist Dein Vermieter - Punkt! Er vermietet Dir etwas - und verlangt dafür eine Summe X.
Diese muss angemessen sein. Es ist vertraglich festgelegt - wie bei einem fremden Vermieter auch.
Das Verwandtschaftsverhältnis musst du nicht offenbaren - wenn es nicht durch einen gemeinsamen Familiennamen hervor geht.
Danke vorerst!
Ich war nur etwas skeptisch, weil der Bogen, den ich (bzw. der Vermieter) ausfüllen muss (=Mieterbescheinigung) eben genau diese Frage nach dem Verwandschaftsverhältnis stellt (Also ankreuzen Ja/Nein, ob ein solches vorliegt) und ich möchte ihn ja da in nichts "reinziehen". Dann werde ich schauen, wann ich einen Termin mit meinem Sachbearbeiter bekomme und den ebenfalls darauf ansprechen, der muss es ja wissen!