Bekomme ich die halbe Monatsmiete zurück, wenn am 16. eine Nachmieterin eingezogen ist?
Hallo,
ich habe im Oktober 09 ein Zimmer bezogen (es war eine 2er WG in einem zweistöckigen Haus; meine Mitbewohnerin und ich bewohnten Teile des Erdgeschosses). Die monatliche Warmmiete betrug 240 Euro. Nur zwei Monate später bin ich wieder ausgezogen und habe zum 1.12. hin gekündigt. Bis Februar hätte ich noch Miete zahlen sollen. Am 16. Januar ist nun eine Nachmieterin eingezogen. Da ich die Miete für diesen Monat bereits bezahlt habe (Kaltmiete von 220 Euro), interessiert es mich, ob ich das Recht darauf habe, eine halbe Monatsmiete zurückerstattet zu bekommen.
Es wäre schön, wenn bei einer positiven Antwort die nötige(n) Quellen dabei wären, auf die ich die Vermieter dann hinweisen könnte.
Vielen Dank!!!
tulpenrose
2 Antworten
Die Frage ist ganz einfach.
Du hast die Nachmieterin gebracht.
Ab wann läuft deren Mietvertrag mit dem Vermieter?
Hat sie den Vertrag ab 16. Januar gemacht, muss sie ab 16. 01. an den Vermieter zahlen udn der muss Dir deine Hälfte zurück zahlen.
Wenn der Mietvertrag mit dem Vermieter ab 01. 02. läuft udn Du die Nachmieterin schon vorher hast einziehen lassen (es war dann ja noch Deine Wohnung), dann mußt Du Dich mit der NAchmieterin einigen (wäre gut gewesen das vorher zu machen).
Ok, habe mich wohl unverständlich ausgedrückt. Habe gezielt nach einer Nachmieterin gesucht, damit ich meine Kaution zurückerhalte. Leider habe ich Anfang des Monats die Miete für Januar gezahlt. Ich möchte ich wissen, ob ich - da ich eine Nachmieterin gefunden habe, die bereits eingezogen ist - Anrecht auf die Rückzahlung einer halben Monatsmiete habe. Schlüssel habe ich bereits im Dezember zurückgegeben, damit ich keine Stromkosten mehr zahlen muss.
Ich brauche aber tatsächlich Quellen, auf die ich mich berufen kann. Das ist wirklich sehr, sehr wichtig.