Vielleicht hat sich die Sache schon geklärt, falls nicht, hier mein Rat: Gib dem Jobcenter unbedingt sofort Bescheid, daß die Reha-Maßnahme der DRV wegen Krankheit abgebrochen wurde und informiere über die mögliche Wiederaufnahme. Das Jobcenter rechnet Einkommen -eigentlich- immer nach dem Zuflußprinzip an, gib denen also die Info, daß Du das Übergangsgeld noch gar nicht bekommen hast, Sie könnten Dir dann mit einem Darlehen aushelfen.
Das kommt ganz auf den Tarifvertrag an, den die Arbeitgeber mit der Gewerkschaft ausgehandelt haben, ich z. B. erhalte 0 Euro Zuschlag, wenn ich mal am Wochenende arbeite, ich bekomme nur die Stunden wieder mal frei. Meist wird auf den Stundenlohn ein bestimmter Prozentsatz aufgeschlagen, so daß Du auch für die 3 - 5 Stunden, die Du am Sonntag gearbeitet hast, mehr Geld bekommst (heißt dann Sonn- und Feiertagszuschlag).
Als Werbungskosten bei der Steuererklärung, weil der Umzug beruflich bedingt ist, lege dar, daß Du nun weniger fährst. ABER bedenken: die Pendlerkosten gehen dann runter.
Wenn Du von der Arbeitsagentur Stellenvorschläge MIT Rechtsfolgebelehrung (da steht drin, daß man Dir das ALG I streicht oder kürzt, wenn Du Dich nicht bewirbst), dann mußt Du Dich darauf bewerben. Du vereinbarst mit Deinem Arbeitsvermittler auch die Anzahl Deiner Bewerbungen (niedergeschrieben in einer Eingliederungsvereinbarung), hierfür zählen Deine Bewerbungen schon. Du kannst nicht darauf beharren nur an Deinem Wohnort nach anderen Arbeitsstellen zu suchen, es ist durchaus zumutbar Fahrtzeit in Kauf zu nehmen.
Beim Bezug von Arbeitslosengeld I wirst Du überhaupt nicht nach Deiner Altersvorsorge gefragt, es interessiert die Arbeitsagentur auch nicht, ob Du Lebensversicherung mit 100.000 Euro hast oder nicht. Erst wenn Du Arbeitslosengeld II beziehst, welches aus Steuermitteln bezahlt wird, wird nach Deinem Vermögen und dem Vorsorgevermögen gefragt. Riesterrente und Deine gesetzliche Rente sind hier immer außen vor. Es gibt einen Freibetrag, den Du ausnutzen kannst, aber die Versorungsanlage darf auch nicht vorher verbraucht werden, Du kannst mit Deinem Anbieter dann einen "Verwertungsausschluß" vereinbaren, sollte aber überlegt sein, da Du dann vor 65 Jahren nicht an das Geld rankommst. Grade, wenn Du nur kurz Alg II beziehst und bald eine neue Stelle findest (der Arbeitsmarkt ist momentan gut).
Habe eben eine ähnlliche Frage beantwortet: sie kann nur mit dem Finanzamt Kontakt aufnehmen (meist ist dies, wenn man nicht pünktlich zahlt die Vollstreckungsstelle) und bei denen eine Ratenzahlung beantragen, sie muß dafür schriftlich nachweisen, warum sie momentan weniger zahlen kann, sie sollte auch den Hartz-IV-Bescheid in Kopie mitschicken, vielleicht läßt sich das Finanzamt auf Raten von 50 Euro im Monat ein, ich hoffe es für sie.
Das Arbeitslosengeld beträgt etwa 60 % des letzten Nettolohnes, bei Verheirateten sind es 67 %. Wenn nun das Netto - wegen der günstigeren Lohnsteuerklasse III - höher ist, dann ist entsprechend auch das Alg I mehr. Und man sollte beachten: die Arbeitsagentur leistet keine Nachzahlung weil man weniger Alg I (wegen Steuerklasse) bekam, aber sollte der Partner die Lohnsteuerklasse V nehmen, dann kann man das mit dem Finanzamt mit der Steuererklärung "verrechnen".
Der Steuerbescheid betrifft das Jahr 2012 und hat daher mit Deinem aktuellen niedrigen Einkommen nichts zu tun, Du wirst 2012 eben mehr verdient, bzw. noch andere Einnahmen wie den normalen Lohn (der durch den Abzug der Lohnsteuer schon besteuert wurde) gehabt haben. Du wirst um die Zahlung nicht herumkommen. Versuche mit dem Finanzamt eine Ratenzahlung zu vereinbaren, schicke als Nachweis (als Grund) eine Kopie des Alg-II-Bescheides zum Ratenzahlungsantrag mit.
Die Mitarbeiterinnen vom Jobcenter werden Dich wohl -kaum- angelogen haben, aber manchmal braucht die Post doch länger, wie sie es verspricht. Mein Rat, falls der Bescheid inzwischen nicht schon da ist, bitte, daß man Dir den Alg-II-Bescheid noch einmal per Einschreiben zusendet, dann ist der Eingang nachgewiesen und Du müßtest ihn sicher bekommen.
Wenn Du mit Deinem Arbeitsvermittler konkret vereinbart hast, daß das Einstiegsgeld nur bei 60 Stunden Arbeitszeit im Monat bezahlt wird, dann dürftest Du es nur ab Juli bekommen, da dann die 60 Stunden zusammenkommen. Ich kenne das Einstiegsgeld hauptsächlich als Hilfe bei Selbständigkeit, es kann aber auch bei versicherungspflichtiger Beschäftigung gezahlt werden.
Hallo Amy, vielleicht hat sich Deine Lage schon geklärt, aber ich denke es wird so gewesen sein, daß Du mit dem Einkommen (Kindergeld, UVG, Elterngeld) nicht mehr vollen Anspruch auf Alg II hattest, sondern nur noch auf die Miete. Ich hoffe es läuft inzwischen wieder rund bei Dir.
900 Euro Rente, da wirst Du keinen Antrag auf Grundsicherung stellen müssen, da liegst Du über dem Bedarf. Wohngeld könnte klappen, stelle hierzu einen Antrag bei Deiner Wohnortgemeinde. Wenn Du in Privatinsolvenz gehen würdest, müßte die Wohnung zu Geld gemacht bzw. verkauft werden. Bei diesen hohen Kosten und den noch bestehenden Schulden würde ich Dir auch dazu raten, oder Du nimmst einen Untermieter auf und versuchst damit die Kosten zu decken, ich drücke Dir die Daumen.
Solange Ihr noch kein volles Jahr zusammenlebt, könnt Ihr Euch darauf berufen, noch KEINE Bedarfsgemeinschaft zu sein, sondern nur eine Wohngemeinschaft. Das Jobcenter wird natürlich nur die halbe Miete übernehmen und für Deine Freundin kein Alg II zahlen, da sie als Studierende vom Alg II ausgeschlossen ist, sollte ihr Bafög usw. nicht für ihren Lebensunterhalt reichen, dann sollte sie bei den Eltern nach Unterhalt fragen oder den besonderen Mietzuschuß beim Jobcenter beantragen.
Das ist so gemeint, daß Du Mieteinnahmen hernehmen kannst, wenn Deine Kosten für die Wohnung nicht gezahlt würden, das ist aber nicht der Fall. Und daher rechnet das Jobcenter Deine Mieteinnahmen natürlich auf Deinen Bedarf an, denn wer sich selber (auch wenn nur zum Teil) finanziell unterhalten kann, bekommt kein oder weniger Alg II vom Jobcenter. Sorry. Vielleicht kannst Du bis zum Rentenbeginn noch eine befristete Beschäftigung finden um aus Alg II rauszukommen, ich wünsche es Dir.
Wenn das Jobcenter schon gerechnet hat, dann seh ich momentan nur die Möglichkeit von Wohngeld, stelle doch bei Deiner Gemeinde/Stadt den Antrag. Vielleicht kannst Du mit Deinem Arbeitsvermittler noch sprechen, denn bei den Fahrtkosten und bei der Arbeitskleidung wären Leistungen aus dem Vermittlungsbudget möglich gewesen, hat er Dir das angeboten bzw. Dich darüber informiert, kläre das noch ab. Diese finanzielle Hilfe hätte Dir sicher gutgetan.
Wie ich das sehe, erlischt Deine Aufenthaltserlaubnis, bei Abbruch oder Beendigung der Tätigkeit. Da Du gekündigt bist, ist die Erlaubnis zum Aufenthalt erloschen, das Ausländeramt wird Dich daher (nach Kenntnis der Kündigung) auffordern, das Land zu verlassen. Du kannst allerdings bis dahin versuchen einen neuen Arbeitgeber zu finden, jedoch mußt Du dann neu den Aufenthalt beantragen. Ich drücke Dir die Daumen. Als Ausländerin kannst Du nur Alg II bekommen, wenn Du Dich rechtmäßig in Deutschland aufhältst und auch zur Arbeit berechtigt bist.
Da Dein Freund eine berufliche Ausbildung macht, ist er vom Alg-II-Bezug ausgeschlossen, Du bist daher nur mit Deinem zukünftigen Kind im Alg-II-Bezug.
Die Postbank zahlt die Schecks (aber es müssen Barschecks sein) vom Jobcenter aus, aber das kostet so um die 6 Euro Gebühren. Hoffentlich bekommst Du bald wieder ein Konto, denn ohne ist es echt schwierig, bei Lohnzahlung, aber auch bei Leistungen des Jobcenters oder von der Arbeitsagentur.
Ortsabwesenheit ist beim Jobcenter auf Antrag hin möglich, geht bis zu 21 Kalendertagen, aber Du solltest das unbedingt bei Deinem Arbeitsvermittler beantragen. Wenn er es nicht genehmigt, kannst Du nicht fahren bzw. Du hättest dann in der Zeit keinen Anspruch auf Alg II (kein Regelsatz, keine Miete). Es wäre umsichtiger gewesen, sie hätte die Ortsabwesenheit vor der Reisebuchung beantragt.
Für die neue abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren (neu im Mai beschlossen worden) zählen 45 Versicherungsjahre, Beitragszeiten zählen ganz normal dazu, denn aus dem Teilzeitjob zahlst Du ganz normale Pflichtversicherungsbeiträge, die auf jeden Fall mitzählen. Wenn Du die 45 Jahre zusammenhast und 63 Jahre bist, dann dürfte das klappen, allerdings klappt das abschlagsfrei nur für die Jahrgänge bis 1952, danach wird das abschlagsfreie Alter langsam Richtung 65 Jahre angehoben, so wie es jetzt - bei 45 Arbeitsjahren - eigentlich schon ist.