Obwohl ich von BWA etc. keine Ahnung habe, kann ich Dir trotzdem schonmal sagen, dass das rechnerische Ergebnis nichts mit dem Kontostand zu tun haben muß.

Du fährst also rechnerisch einen Verlust ein. Der Steuerberater scheint gut zu sein.

Trotzdem solltest Du selbst einen ungefähren Überblick über Deine unternehmerischen Zahlen haben und diese mit der BWA vergleichen. 

Mein erster Steuerberater hatte völlig falsche Zahlen zugrunde gelegt, zu meinem Nachteil.

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Also wenn ich den §19 UStG und die vielen Antworten hier richtig verstehe, bist Du KU für das gesamte Jahr 2017 soweit Du in 2016 unter 17.500,-€ lagst und für das Jahr 2017 am 1.1.17 weniger als 50.000,-€  Umsatz zu erwarten war.

Demnach ergibt sich im Nachhinein keine USt-Pflicht für 2017, auch wenn der Umsatz wider Erwarten über 50.000,-€ ansteigt.
Siehe hierzu auch die unten angezeigte Frage mit der Überschrift “Kleinunternehmer -- normales Gewerbe“ und dort vor allem die Antwort/Kommentare von Enno.


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Meine Idee wäre, dass Du in Deutschland bei einer hier ansässigen Bank ein Konto für die Rentenzahlung eröffnest (falls möglich). Über Deine Rente könntest Du dann z.B. über einen Dauerauftrag auf Dein Konto bei einer englischen Bank verfügen, oder über Kreditkarte, oder Du suchst Dir eine Bank mit Niederlassungen in D und GB.

Es geht der englischen Bank evtl. um Haftungsfragen oder Verpflichtungen zur Rückzahlung im Todesfall z.B..

Soweit ich hier schonmal bei ähnlichen Fragen gelesen hatte, tut sich die DRV etwas schwer mit Zahlungen an ausländische Banken. Frag dort nochmal nach, was genau das Problem ist.

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Ich würde als gesetzliche Grundlage mal §14 Bewertungsgesetz vermuten. Dazu gibt es eine Tabelle, in der ein Faktor gemäß Sterbetabelle (abgezinst) festgelegt ist. 

Diesen muß man dann mit der Jahreskaltmiete multiplizieren. Damit erhält man den (Gegen-) Wert für den Verkauf.

Falls die vereinbarte Leibrente laut dieser Berechnung unter dem Wert bleibt, könnte die Differenz evtl. als Schenkung bewertet werden.

Aber alles nur geraten. Die Steuerexperten äußern sich ja bislang nicht. Vielleicht hilft es Dir aber beim weiteren Nachdenken.

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Ich möchte ergänzend zu den anderen Antworten nur noch darauf hinweisen, dass der Arbeitgeber den job wohl für Werkstudenten angeboten haben dürfte, weil er  dadurch seinen Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen einspart. 

Diese Beiträge wird der AG wohl nicht zahlen wollen, zumindest nicht zusätzlich zum angebotenen Stundenlohn.

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Wenn ich das alles so lese, habe ich den Eindruck, dass Deine Mutter evtl. an einer beginnenden Demenz o.ä. leidet, dass es zu hirnorganisch bedingten Persönlichkeitsveränderungen gekommen ist etc.. Auch wenn Dir ihr Verhalten momentan bösartig erscheint, vielleicht kannst Du etwas Ruhe bewahren und das Verhalten als krankheitsbedingt einstufen.

Diese Übergangsphase, wenn alte Menschen merken, dass sie nicht mehr zurecht kommen, kann äußerst schwierig sein. Daneben gibt es offenbar auch Veränderungen, die sie nicht bemerkt.

Wenn sie nun schon fast in ein betreutes Wohnen umgezogen wäre, kann es ja vielleicht demnächst einmal tatsächlich klappen. Das ist natürlich auch ein schwerer Schritt. Ich vermute mal, dass in einem halben Jahr alles gelöst sein wird. 

Und “ausgemuttert“ - denkt man vielleicht erst mal. Vielleicht gibt sich das ja später wieder.

Warte erst mal ab, ob da wirklich was vom Anwalt kommt. 

Das Thema “gesetzliche Betreuung“ sollte auch im Auge behalten werden. 

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Wenn Dein Arbeitsweg 20 km für die einfache Fahrt ( also nur Hinfahrt) beträgt, kommst Du ja alleine schon dadurch auf Werbungskosten über 1.000,-€ und das wäre ein Indiz dafür, dass sich eine Einkommensteuererstattung ergeben würde. Es würde sich also lohnen.

Du kannst rückwirkend für 4 Jahre die Steuererklärungen einreichen.

Du könntest einfach die kostenlose Elster-Seite des Finanzamtes benutzen. 

Wenn Du keine Ahnung vom Thema hast, wäre evtl. auch ein kostenpflichtiges Programm besser, welches bestimmte Punkte abfragt. Bei Aldi z.B. soll es zum Jahresende immer günstige Angebote geben.

Dritte Möglichkeit wäre, zumindest für eine Steuererklärung z. B. für 2016 einen Lohnsteuerhilfeveren in Anspruch zu nehmen. Das kostet ca. 120,-€.  Die Erklärungen für die anderen drei Jahre könntest Du dann evtl. im Prinzip abkupfern. Also wenn Du das Prinzip verstanden hast.

Übrigens muß man bei freiwilliger Abgabe einer Steuererklärung keine Nachzahlung befürchten, da man die freiwillige Steuererklärung auch zurückziehen kann, falls sich eine Steuernachzahlung ergibt.

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Ich glaube, dass Du zunächst ALG-I beantragen solltest (reine google-Recherche).

Außerdem würde ich eine VdK-Mitgliedschaft empfehlen, kostet ca. 5,-€ monatlich.

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Wer ist rechtmäßiger Erbe?

Februar 2016 ist mein Dad an Krebs gestorben. Er hatte ein Jahr lang eine schwere medikamentöse Behandlung, bekam sogar Morphium.

Er hatte ca. 5 oder 6 Jahre vor seinem Tod eine Lebensgefährtin, die etwa 3 Jahre vor seinem Tod in das Haus meines Dads einzog (Anmerkung: meine Eltern sind seit ca 20 Jahren geschieden, meine Mutter und mein Vater standen zusammen im Grundbuch). Sie kümmerte sich hauptsächlich um ihn während der schweren Phase der Krankheit, hatte teilweise Bevollmächtigungen.

Ich hab mich in Absprache mit ihr ins Grundbuch eintragen lassen und habe einen Erbschein (nach offiziellem Stand würde das Haus demnach zu 50% mir und zu 50% meiner Mutter gehören). Ein paar Tage nach diesem Vorgang erzählte mir die Freundin von einem Testament, welches mein Vater angefertigt hätte. Ich habe es gesehen, es besagt wortwörtlich und handschriftlich, dass er sie zur Erbin erklärt. Das Testament zeigt aber, wie schlecht es meinem Vater gegangen sein muss. Es wurde 3 Wochen vor seinem Ableben verfasst und auf ihren Wunsch hin (hat sie mir eiskalt so gesagt). Es hat diverse Rechtschreibfehler und ist krumm und schief, sollte formell aber alle Elemente haben. Es wurde noch nirgendwo öffentlich amtlich gemacht, sonst hätte ich ja sicher schon eine Information darüber erhalten.

Sie erpresst mich mit diesem Testament. Sie will bis zu ihrem Lebensende in dem Haus wohnen bleiben (zahlt aber keine Miete oder Grundsteuern) und ich habe das ein Jahr und 8 Monate geduldet und seit der Erkenntnis über das Testament kein Wort mehr mit ihr gewechselt.

Jetzt soll ich aber auch für die Schulden meines Vaters (vom Jobcenter ca. 4000 Euro) aufkommen, die sie von sich gewiesen hat. Demzufolge müsste nun endlich geklärt werden, wer rechtmäßig Anspruch auf das Haus hat.

Wer hat Anrecht auf das Haus?

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Ich bin ja immer eher für gütliche Einigungen.

Wäre die Dame denn dazu in der Lage, Miete zu bezahlen? Wenn es der Wunsch Deines Vaters war, dass sie in dem Haus bleiben kann (wie alt ist sie eigentlich?), dann würde ich das evtl. auch respektieren. Sie war ihm schließlich in seinen letzten Jahren am nächsten und hat ihn auch versorgt am Ende.

Aber ich würde jedenfalls nicht noch draufzahlen durch Grundsteuer, ALG-Rückzahlung etc.. Durch eine zukünftige Mietezahlung wäre das ja evtl. o.k..

Wenn sie aber nur z.B. 300,-€ Kaltmiete zahlen könnte, die Miete aber eigentlich bei z.B. 600,-€ liegen könnte und sie außerdem erst z.B. 60 Jahre alt ist, dann würde ich das eher nicht machen.

Zur eigentlichen Frage: 

Das halbe Haus gehört ohnehin Deiner Mutter. Die andere Hälfte hast Du als Alleinerbin geerbt. Selbst wenn die Dame jetzt mit dem Testament öffentlich kommen sollte, hättest Du Anspruch auf Dein Pflichtteil, das wäre ein Viertel des Hauses (abzüglich Deines Anteils an den 4.000,-€ Schulden und der anderen Ausgaben).

Dir und Deiner Mutter gehören also im schlechtesten Fall 75% des Hauses. Aber eigentlich und offiziell gehören  Dir und Deiner Mutter das ganze Haus.

Desweiteren könntest Du in dem Fall, dass die Dame das Testament wirklich öffentlich macht und Deinen Erbschein sowie die Grundbucheintragung angreift, das Testament anfechten. Unter Morphiumgabe, pflegerisch abhängig von der Begünstigten, da sehe ich gute Chancen, auch wenn ich natürlich keine Juristin bin.

Aber so sicher ist sie sich wohl gar nicht, dass das Testament rechtmäßig zustande gekommen ist, oder ihr ist klar, dass mindestens 75% des Hauses Dir und Deiner Mutter gehören, selbst wenn das Testament anerkannt wird.

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Säumniszuschläge / Krankenkasse / Berechnung?

Guten Morgen,

ich habe eine Frage zur Berechnung bzw. Dauer der Gültigkeit von Säumniszuschlägen der Krankenkasse. Mein Fall ist leider etwas Länger und eventuell auch verwirrend.

Bei meiner alten Krankenkasse war ich bis 12.2015 versichert. Für den Zeitraum von 04.2014-09.2014 wollte mich die Krankenkasse nicht als Student versichern. Die Krankenkasse hat in mehreren internen Sitzungen meine Forderung "als Student versichert zu werden" abgelehnt. Im September 2015 habe ich gegen den Beschluss der Krankenkasse Widerspruch eingelegt und im Februar 2016 vor dem Sozialgericht Klage eingereicht. In erster Instanz, vor dem Sozialgericht, hatte ich noch verloren. In zweiter Instanz, vor dem Landessozialgericht, aber Recht bekommen. Allerdings haben wir uns nur auf einen Vergleich geeinigt, die Krankenkasse wurde nicht "verurteilt" (oder was auch immer der richtige Terminus in diesem Fall wäre). Die Kasse akzeptiert nun (10.2017), dass ich im oben genannten Zeitraum Student war und berechnet die Beiträge dafür neu.

Leider wusste ich damals (2014) noch nicht, dass eine Zahlung unter Vorbehalt die bessere Lösung gewesen wäre. Ich hatte damals die Zahlungen erstmal komplett eingestellt und nun (10.2017) eine Rechnung über Säumniszuschläge erhalten. In der Zwischenzeit habe ich Ende 2015 und Ende 2016 jeweils ca. 1800€ an die Krankenkasse überwiesen, da mir die aufgelaufenen Forderungen zu hoch wurden. Die Beträge für den strittigen Zeitraum hatte ich aber einbehalten.

Jetzt meine Frage: für welchen Zeitraum darf die Krankenkasse die Säumniszuschläge berechnen und wie? Nochmals, ich war dort bis 12.2015 freiwillig versichert. Danach habe ich zu einer anderen Kasse gewechselt. Darf sie von 10.2014-10.2017 die Säumniszuschläge berechnen oder nur bis Ende 2015?

Im Bescheid der Krankenkasse laufen die ausgewiesenen Säumnis-Beträge von 10.2014-12.2015, von 47€ jeweils um 1,50€ jeden Monat reduziert nach unten bis zum Ende 2015. (also 10.2014: 47€, 11.2014: 45,50€, 12.2014: 44€ etc.)
Dazwischen gab es 2x Schwankungen. 2 Monate der gleiche Betrag, dann stieg du geforderte Summe wieder um 1,50€ an, um danach wieder wie gewohnt zu fallen. In diesem Zeitraum habe ich keine Zahlung an die Krankenkasse geleistet. In 12.2015 fällt der geforderte Säumnis-Betrag plötzlich auf 1,50€ für den fälligen Monat, dann endet die Rechnung und es werden ca. 500€ Säumniszuschläge ausgewiesen + Mahnkosten on top. Noch dazu hat sich die Höhe der Mahnkosten von 1,07€ auf 5€ erhöht. Ist dies zulässig bzw. rechtens?

Hierzu würde mich eure Meinung interessieren bzw. was schlagt ihr mir vor, wie ich vorgehen sollte. Mfg user0816

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Der Säumniszuschlag beträgt 1% des Beitragrückstandes für jeden angefangenen Monat des Zahlungsverzuges. Dabei wird der Beitrag auf volle 50,-€ abgerundet. § 24 SGB IV.

Der Zahlungsverzug besteht natürlich so lange, bis Du gezahlt hast. Das hat doch mit dem Wechsel der KV nichts zu tun.

Bei Dir wurde also auf 150,-€ abgerundet, davon 1% sind 1,50€.

Nun kannst Du ja selbst rechnen: Beitrag für 10/14 war säumig von 10/14 bis evtl. 12/15 (Deine Zahlung von 1800,-€ Ende 2015) , also 15 Monate mal 1,50€, macht 22,50€.

Beitrag 11/14 ... 14 Monate säumig, .21,-€. Usw.

Vielleicht hat die KV auch die Zahlungen  jeweils auf die neuesten Forderungen angerechnet. Dann komme für den Beitrag 10/14 auf 37 Monate zu 1,50€ usw.

Für das strittige Semester wurden ja scheinbar noch gar keine Säumniszuschläge erhoben, oder?

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Da hier keiner antwortet, meine Vermutungen:

Das Stichwort “Zweitausbildung“ zielt doch höchstwahrscheinlich auf eine bereits abgeschlossene Ausbildung ab. Und die liegt ja noch nicht vor.

Trotzdem kommt mir das mit dem Studium seltsam vor.

 In Hinblick darauf, dass Du später vielleicht nochmal ernsthaft studieren willst, würde ich das sofort beenden. Du sammelst keine Wartesemester für NC-Fächer und für spätere Baföganträge verkompliziert es auch nur alles. Aber vielleicht hast Du ja Vermögen und ein Einser-Abi, dann wäre es egal.

Aber was bezweckst Du damit? 

Du könntest Dich als Gasthörer einschreiben, wenn Du nur in ein Fach reinschnuppern willst. 

Falls Du Weiterbildung vorweisen möchtest bzgl. Deines Berufes, wären wohl spezielle Fortbildungen, deren Abschluß man auch nachweisen kann, sinnvoller.

 Niemand wird sich dafür interessieren, dass Du ein bißchen nebenberuflich irgendein Fach “studiert“ hast. Studieren kann man das ja sicher nicht nennen.

Zur Gewerbeanmeldung: Voraussetzung für ein Gewerbe ist m.E. eine Gewinnerzielungsabsicht. Die ca. 26,-€ Anmeldegebühr und den Aufwand kannst Du Dir wohl sparen.

 Für welches Hobby muß man denn ein Gewerbe anmelden? Oder geht es um Deine T-Shirt-Geschichte aus der vorherigen Frage, die nun Dein Hobby ist? Dazu würde ich auch eher empfehlen, stattdessen einen Minijob bei ner Tankstelle o.ä. anzunehmen. Oder ein Hobby/ einen Sportverein suchen. Sorry.

Jedenfalls bzgl. KG ist während einer Erstausbildung das Einkommen egal. Bei einer Zweitausbildung zwar nicht, aber Einkommen aus dem Ausbildungsverhältnis ist unschädlich.

Jedenfalls finde ich es gut, dass Du Deine Ausbildung machst. Das andere halte ich eher für Schnapsideen, und deshalb antwortet wohl auch niemand.

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Wo sind denn bitte ab Mitte Oktober Semesterferien? Eigentlich hat doch überall gerade die Vorlesungszeit begonnen. 

Bei Erwerbstätigkeit über 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit verliert man m.W. den Studentenstatus gegenüber der KV.

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Ich meine, das nennt sich reverse-charge-Verfahren.

Mal als Stichwort zum Nachschlagen.

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Als Werkstudentin werden i.d.R. nur LSt und RV-Beiträge abgezogen. Ich würde also einen Brutto-Netto-Rechner bemühen und eben nur diese beiden Abzüge vom Brutto abziehen.

Allerdings müßtest Du wohl noch selbst die Beiträge für eine studentische KV bezahlen, ca. 85,-€ monatlich. 

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Die Vorsorgebeiträge “Deiner eigenen Rente“ und “der Witwenrente“ würde ich zusammenzählen. 

Auch die Witwenrente ist Deine eigene Rente, von der Du selbst die KV- und Pflegevers.-beiträge bezahlst. 

Außerdem gibt es in der Anlage Vorsorgeaufwand kein anderes Feld, wo man sowas eintragen könnte.

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Ich hätte da keine Befürchtungen, den Umzug nachträglich zu melden Bezahlt hast Du doch die ganzen Jahre.

Merkwürdig, dass die GEZ nicht nach der Ummeldung auf Dich zugekommen ist.

Schummeln würde ich keinesfalls, denn evtl. gleicht die ARD nach Deiner Meldung doch nochmal die Meldedaten ab ( das vermute ich).

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Den Begriff “wilde Ehe“  gab es in den siebziger Jahren in der Bildzeitung. 

Rechtlich hat es keine Bedeutung, wenn jemand mit einem Partner zusammenlebt, ohne verheiratet zu sein (zumindest in Hinblick auf die Witwenrente; bei Hartz-IV ist das differenzierter zu betrachten)

Ein Anspruch auf Witwenrente kann allenfalls durch erneute Heirat enden, und da gäbe es dann noch eine Abfindung in Höhe der 24-fachen monatlichen Rente.

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Kredit für Freundin aufnehmen?

Hallo zusammen,

angenommen es geht um folgenden fiktiven Sachverhalt:

Person X wohnt mit seiner Freundin seit einigen Jahren zusammen in seinem Haus (Eigentum). Seit ein paar Jahren hat sie finanzielle Probleme, weshalb sie Person X vor ca. einem Jahr gefragt hatte, ob er für sie einen Kredit aufnehmen könnte, weil sie aufgrund der negativen SCHUFA Auskunft keinen Kredit bekommt. Leider war Person X so naiv und hat dies für sie auf seinen Namen gemacht.

Der Kreditbetrag wurde von der kreditgebenden Bank direkt auf ihr Konto überwiesen. Mittlerweile befindet sie sich auch in der Schuldnerberatung.

Nun meine Fragen:

Seitdem Person X den Kredit für sie aufgenommen hat, wird ihr monatlicher Lohn direkt vom Arbeitgeber auf das Girokonto von Person X überwiesen. Die Rate für den Kredit hält Person X direkt von dem überwiesenen Lohn ein. Den Rest bekommt sie von Person X entweder bar oder überwiesen.

Person X hat aber erst vor kurzem zufällig davon gelesen, dass dies eigentlich ein Verstoß gegen die Vertragsbedingungen seiner Bank darstellt (Stichwort: Geldwäschegesetz). Bisher hat ihn die Bank nicht darauf angesprochen. Trotzdem möchte Person X umgehend, dass die Lohnzahlungen seiner Freundin wieder auf ihr Girokonto gehen. Dazu muss SIE jedoch zu ihrem Arbeitgeber und diesen über die Kontoänderung informieren.

1. Welche Möglichkeiten hätte Person X, falls sie sich aus welchen Gründen auch immer weigert, die Lohnüberweisung auf ihr Konto ändern zu lassen? Kann Person X die Änderung bei ihrem Arbeitgeber verlangen?

Bei der gleichen Bank bei der Person X sein Girokonto hat, hat er auch die Baufinanzierung meines Hauses laufen. Person X hat nun Angst, dass ihm seine Bank die laufende Baufinanzierung kündigt, weil die Gehaltszahlungen seiner Freundin verbotenerweise auf sein Girokonto laufen bzw. gelaufen sind und Person X gegen die AGBs verstoßen hat und sich vertragswidrig verhalten hat.

2. Wäre eine Kündigung der Baufinanzierung aus diesem Grund bei immer pünktlicher Rückzahlung der Raten überhaupt möglich / realistisch?

Einen Vertrag über ein Privatdarlehen hat Person X mit seiner Freundin nur mündlich beschlossen. Daher will er das ganze nun nachholen und schriftlich fixieren. Dazu gibt es jede Menge Mustervorlagen im Internet. Person X hat gesehen, dass dort auch immer Zinsen verlangt werden müssen, damit das Finanzamt die Kreditgewährung nicht als Schenkung wertet.

3. Welchen Zinssatz müsste Person X mindestens verlangen, damit diese Gefahr nicht besteht ?

Wie Anfangs im Beispiel erwähnt, wurde der Kreditbetrag von der kreditgebenden Bank direkt auf das Konto der Freundin überwiesen.

4. Hätte Person X ohne einen schriftlichen Darlehensvertrag die Chance, die Herausgabe der gesamten Summe zu verlangen?

Ich Danke Euch für jede Antwort und für jeden Tipp in dieser fiktiven Sache !

Viele Grüße, Vanessa K.

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Ich würde mir anstelle von Person X vor allem Sorgen darum machen, ob es mit der Retenzahlung durch die Freundin auch weiterhin klappt, wenn ihr Gehalt zunächst auf ihr Konto geht.Wenn sie überdies auch noch zur Schuldnerberatung geht und evtl. ein Insolvenzverfahren droht...

Meine Idee ist folgende: Man macht zuallererst einen Vertrag über das geleistete Darlehen und läßt sich zusätzlich eine Lohnabtretung in Höhe der geschuldeten Raten unterschreiben. Dann wäre alles sauber für die Bank und die Raten wären sicher. Ob und wie man diese Abtretung ranghöher zu anderen Verpflichtungen z.B. innerhalb einer PI bekommt, müßten andere beantworten.

Die Freundin müßte dann eben für ihr Restgehalt ein P-Konto eröffnen. Warum sollte sie das verweigern?

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Betriebskostenpauschale und Umsatzsteuer bei Journalisten?

Für Journalisten (und andere freie Berufe) gibt es ja bekanntlich die Betriebskostenpauschale von bis 2.455 €, die dann aber auch die ans Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer umfassst - so entspricht es dem Begriff Betriebsausgaben, so kann man es hier im Forum lesen, so haben eben aber auch immer wieder die Finanzämter entschieden. Soweit so klar.

In der Praxis scheint das jedoch keinerlei Niederschlag zu finden: Alle Branchenfreunde, die ich bisher befragen konnte, gehen im Wesentlichen so vor, in der EÜR neben der Betriebskostenpauschale einfach auch noch die abgeführte Umsatzsteuer angeben und fertig. Und von den Finanzämtern kommt, trotz beispielsweise meiner alljährlichen expliziten Erwähnung im Anschreiben, keinerlei Widerspruch. Schön für alle, die dadurch ganz bequem ohne Abrechnung noch mal 2.455 € zusätzliche Ausgaben einbringen können - bis es das Finanzamt dann eben doch mal bemängelt und man halt auch anfängt mit der Zettelwirtschaft.

Es scheint also bei diesem Thema auf allen Seiten ein ordentliches Maß an Unwissen zu herrschen, was auch noch dadurch verstärkt wird, dass selbst auf den einschlägigen, oft auch seriöseren Selbstständigen-Webseiten der Sachverhalt keinerlei Erwähnung findet. Da heißt es dann meist, die Betriebskostenpauschale sei ein tolles Steuersparmodell, was in Rechenmodellen bei einem zugrunde gelegten Einkommen von 30.000 € beispielsweise mit dem Verhältnis von 370 € realen Ausgaben zu 2.455€ Pauschale begründet wird.

Das ist jedoch Blödsinn, klar, denn real müsste in diesem Beispiel ja noch 7 % Umsatzsteuer (bei Journalisten) in Höhe von rund 2.000 € hinzugerechnet werden, und dann ist die Pauschale ja schon bei Kauf eines neuen Laserdruckers hinfällig. Und wer hin und wieder auch mal etwas mit 19% Umsatzsteuer abrechnet, bei dem geht es natürlich noch viel schneller.

Vor diesem Hintergrund frage ich mich zweierlei:

  1. Warum wird selbst auf Steuerfachportalen nicht deutlich darauf hingewiesen, dass die Betriebskostenpauschale bei Umsatzsteuerzahlern mit normalem Einnahmen eigentlich kaum Sinn macht? Liegen die Ämter vielleicht doch falsch?
  2. Und damit dann natürlich verbunden, gibt es irgendwo ein abschließendes Urteil oder eine Anweisung oder was auch immer, die das ein für alle mal klärt, anstatt nur zu Interpretieren.


Den seltsam bleibt es am Ende schon, schließlich sollen Betriebskostenpauschalen ja der Vereinfachung dienen, aber wenn sie dann in der Praxis eben doch bei einem ansatzweise normalen Einkommen nicht mehr sinnvoll anzuwenden sind, was soll dass dann überhaupt? In Zukunft werden sich nämlich sowohl ich als auch die für mich zuständigen Steuerbeamten durch einen hübschen Zettelhaufen wühlen, bei dem am Ende ungefähr die selben Beträge rauskommen - ein Hoch auf die Volkswirtschaft, kann man da wohl nur noch sagen.

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Wenn man unter Deiner Frage runterscrollt, findet man folgende Frage 

https://www.finanzfrage.net/frage/betriebsausgabenpauschale-fuer-bestimmte-berufsgruppen-und-umsatzsteuer?foundIn=related-questions

Hier gibt insbesondere blackleather eine gute Antwort mit Quellangaben.

Ich verstehe übrigens nicht den letzten Absatz. Wenn es für Dich ungefähr auf`s Gleiche rauskommt, ob Du die Pauschale ansetzt oder die Belege zusammenrechnest, kannst Du es ja bei der Pauschale belassen.

Ansonsten eben Belege abheften und am Ende des Jahres kurz überschlagen, ob sich das Rechnen lohnt oder man sich die Arbeit spart und ein paar Euro mehr Steuer in Kauf nimmt. Ich muß übrigens auch meine Betriebsausgaben einzeln aufführen, wie viele Selbständige.

Falls Du erst jetzt durch einen Steuerbescheid gemerkt hast, dass die USt. nicht als Betriebsausgabe berücksichtigt wurde, kannst Du ja einen Änderungsantrag stellen und die realen Betriebsausgaben angeben.

Die Belege reichst Du übrigens nicht beim FA ein, nur auf Nachfrage.

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