Hallo zusammen! Ich habe folgendes Problem. Ich mache für meine Einzelunternehmung im Nebenerwerb eine mtl. Ust.-VA. Dies habe ich auch ein Jahr lang immer pünktlich erledigt. Jetzt musste ich im letzten halben Jahr aus beruflichen und privaten Gründen 3x umziehen. Dadurch kam auch mein Nebengewerbe total zum Erliegen. Wie dem so ist, habe ich in dem ganzen Trubel um die Umzüge und den neuen Job die letzten 3 Monat vergessen die VAs zu machen, hatte aber ja auch keine Umsätze und nicht permanent Internet zur Verfügung. Jetzt sehe ich auf einmal auf meinem Kontoauszug, dass mir das FA einfach einen illusorisch hohen Betrag als mtl. Vorauszahlung abgebucht hat.
Klar ist es meine Schuld, da ich die VAs trotz mangelnder Umsätze versäumt habe.
Aber darf das FA sich dann einfach ohne Mahnung, Rückfrage oder Ankündigung, mit einer beliebigen Summe X an meinem Konto bedienen?
Da die Summe für mich nicht einfach zu verkraften ist, würde ich diese Abbuchung gerne rückgängig machen.
Wie soll ich mich verhalten?
Einfach die Lastschrift zurück gehen lassen und das SEPA-Mandat entziehen?
Klar werde ich die versäumten Meldungen für die Monate ohne Umsatz schnellstmöglich nachholen.
Würde ich diese viel zu hoch geschätzen VAs im Rahmen der jährlichen zusammenfassenden Meldung nochmal erstattet bekommen oder kann ich mir abschminken von dem abgebuchten Betrag nochmal etwas zu sehen?
Vielen Dank vorab für Eure Einschätzung!