Rente und Minijob, warum hohe Steuernachzahlung?
Hallo, ich beziehe eine kleine Rente und habe mir mit einem Minijob etwas dazu verdienst. Jetzt habe ich zu meinem Ensetzen einen Steuerbescheid mit deiner Forderung von 1500 € bekommen. Ich bin davon ausgegangen, dass ein Minijob steuerfrei ist. Mit dem Arbeitgeber war besprochen, dass ich abzugsfrei etwas dazu verdienen will. Ich hätte wohl eine Pauschalbesteuerung wählen müssen, worüber mich mein Arbeitgeber nicht aufgekärt hat. Kann man da rückwirkend noch was machen? Gruß Kirali
4 Antworten
Ich hätte wohl eine Pauschalbesteuerung wählen müssen, worüber mich mein Arbeitgeber nicht aufgekärt hat.
Stimmt genau.
Mit dem Arbeitgeber war besprochen, dass ich abzugsfrei etwas dazu verdienen will.
Die 2 % Pauschalsteuer hätte er Dir abziehen dürfen. Das wäre für Dich aber die weitaus bessere Lösung gewesen. Aber weil Du sagtest "abzugsfrei" hat er sich vonDir die Steuer-ID geben lassen und eben keine Steuer abgezogen. Nun musst Du es versteuern.
Kann man da rückwirkend noch was machen?
Leider nein. Im besten Fall noch für dieses Jahr, wenn Du noch dort arbeitest.
ich habe bei meinem jetzigen Arbeitgeber vor Renteneintritt voll gearbeitet. Ich kann mich dunkel erinnern, dass ich gefragt wurde, ob ich meine bisherige Steuerklasse beibehalten will.
Das war der Zeitpunkt, wo Du hier hättest fragen sollen.
Wozu sollte ich jetzt noch sozialversichert arbeiten. Ich bin ja über die Rente versichert.
Beim Minijob wird für Dich kein KV-Beitrag abgeführt, sondern nur puschla. Ebenso bei der Rentenvers. Ausser Du hast den Zusatzbeitrag gewählt.
Hallo,
ledig oder verheiratet?
Wie hoch ist die Bruttorente?
Gab es in dem betreffenden Jahr neben Rente und Minijob weitere Einkünfte?
Was steht auf der Gehaltsabrechnung für den Minijob zum Thema Steuern: 2% Pauschalsteuer? Oder ...?
Gruß
RHW
Wenn es ein Minijob war, so hat er mit der Nachzahlung nichts zu tun.
Auch eine kleine Rente ist steuerpflichtig.
Wie wurde die Nachzahlung errechnet (Steuerbescheid nochmal ganz lesen)?
ähm, der Minijob ist nur dann steuerfrei, wenn der Arbeitgeber die pauschale Steuer mit 2% abführt.
lt. Sachverhalt ist dies aber nicht gegeben, es wurde über Lohnsteuerkarte abgerechnet. und dann IST der Minijob in der Einkommensteuererklärung anzugeben
bei Abzug über Lohnsteuerkarte hätte er aber Steuern abziehen müssen. Hat er das getan ? Welche Steuerklasse ?
Es spricht für mich alles dafür, dass die Nachzahlung im wesentlichen die Steuer auf die Rente ist.
ahäm, wenn es ein Minijob war ...
Aus dem Sachverhalt geht garnichts hervor - trotz Empfehlung wird der Steuerbescheid nicht gelesen - resistent.
"Ich bin davon ausgegangen, dass ein Minijob steuerfrei ist."
ja wie kommt man darauf? Dem ist nicht so.
"Mit dem Arbeitgeber war besprochen, dass ich abzugsfrei etwas dazu verdienen will." ah ha, wie soll das gehen?
Das wäre was! Ponyhof.....
Das ganze kann irgendwie nicht passen. 1500€ nachzahlen wären 125€/Monat. Da muss noch anderes steuerpflichtiges Einkommen vorhanden sein. 2% pauschal auf 450€ sind 9€.
Arbeitgeber müssen nicht über Steuern aufklären, können keine Steuerberatung machen.
ich wurde zusammen mit meinem Mann veranlagt. Die Steuererkärung haben wir mit einer Steuer CD erstellt und danach hätten wir zusammen ca. 300 € entrichten müssen, wenn der Minijob pauschal versteuert worden wäre, statt jetzt ca 1500 €.
Ich habe keine Steuerberatung vom Arbeitgeber erwartet, aber immerhin die Information, dass ich mich zwischen zwei Minijob- Varianten entscheiden kann.
ich habe bei meinem jetzigen Arbeitgeber vor Renteneintritt voll gearbeitet. Ich kann mich dunkel erinnern, dass ich gefragt wurde, ob ich meine bisherige Steuerklasse beibehalten will. Mir war nicht klar, dass ich mich damit gegen eine Pauschalbesteuerung entscheide und habe daruf vertraut, dass die für mich günstige Variante angemeldet wird. Wozu sollte ich jetzt noch sozialversichert arbeiten. Ich bin ja über die Rente versichert. Jetzt kommt mich teuer zu stehen, dass ich mich nicht besser informiert habe. Habe ich jetzt denn irgendwas davon, dass unnötigerweise Renten- und Krankenversicherung abgeführt wurde?
Schon mal herzlichen Dank für Ihre Antwort