Das ist (leider) keine Finanzfrage und passt daher nicht in dieses Forum.

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Obwohl sich die Falkland-Inseln die eigene Währung Falkland Islands Pounds (FKP) zugelegt haben, wurde in deren Gesetzgebung 1987 die 1:1-Parität zum großbritannischen Pfund (GBP) festgelegt.

Die britische Währung (auch Münzen) wird landesweit als Zahlungsmittel akzeptiert, obwohl für den Umtausch von FKP in GBP von der Falkland-Behörde eine Umtauschgebühr verlangt werden darf.

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Da das Gartengrundstück zu Deinem Haushalt gehört, kannst Du etwaige Ausgaben für haushaltsnahe Handwerker- und andere Dienstleistungen nach § 35a EStG begrenzt geltend machen, wenn die entsprechenden Bedingungen (z. B. Rechnung, Überweisung, keinesfalls Bargeld) erfüllt sind.

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Werden diese Lampen als Vermietereigentum im Wohnungsübergabeprotokoll Deines Einzuges aufgeführt?

Wenn "nein", dann kann der Vermieter sie Dir nicht berechnen.

Wenn "ja", dann kannst Du allenfalls Deine Vormieterin um Stellungnahme bitte, dass sie Dir diese Lampen überlassen hat und nicht dem Vermieter.

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Bei solchen Problemen solltest Du sofort Deinen Vorgesetzten informieren, da hier für Dich ein klarer Interessenkonflikt im Verhältnis zu Deiner Kollegin besteht!

Erkundige Dich bei ihm, was bei Dir gehaltlich abgezogen wird, wenn falsches Geld in Deiner Kasse gefunden wird. Vermutlich wird das falsche Geld von Deinem Nettogehalt abgezogen!

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Von einem Wäschtrockner darfst Du den Abluftschlauch nur direkt nach draußen an die frische Luft legen. Leitest Du die hoch feuchte, warme Abluft in einen Flur, so schlägt sich dort die Luftfeuchtigkeit an dem (normalerweise) kalten Flurmauerwerk nieder. Das Kondensat könnte runtertropfen oder ins Mauerwerk einziehen. In beiden Fällen könnte dort Schimmel entstehen.

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Fragen der Legalität musst Du vor Ort, also in Argentinien klären. Ebenso die Fragen nach etwaigen Umtauschkosten und -kursen.

HInsichtlich des offiziellen Kurses von 117 Pesos/Euro vermute ich, dass dies der Bargeldwechselkurs für den Ankauf von Euro-Banknoten ist. Dieser Kurs ist natürlich schon deshalb ungünstig, weil die ankaufende Bank die Euro-Scheine sammeln, lokal an Reisende in den Euroraum verkaufen oder gar körperlich in den Euro-Raum zwecks Gutschrift versenden muss. Alleine der Zeitaufwand mit dem entsprecheneen Kursschwankungsrisiko und Zinsverlust drückt den offiziellen Kurs nach unten.

Bei dem Westen Union-Vorgang handelt es sich nicht um den Eintausch von Banknoten, sondern um verrrechnetes Euro-Guthaben ("Giralgeld"), bei dem kaum Zeitverluste auftreten.

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Hinsichtlich der Sanierungs-/Renovierungskosten ist die Grenze von 15 % bei den Anschaffungskosten zu beachten. Hierzu bitte lesen:

https://www.iww.de/gstb/archiv/vermietung-und-verpachtung-das-ende-der-15-prozent-grenze-bei-anschaffungsnahen-aufwendungen-f43556

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Deine Problem kann ich gut verstehen und Du hast auch schon viele gute Antworten bekommen.

Allerdings sehe ich hierfür eine Lösung:

für uns leider keine Option die Klingel tagsüber abzuschalten

Nicht abschalten, aber versuchen, den Klingelton zu dämpfen, z. B. durch ein Stoffknäuel, ein Stück Holz oder Klebeband. Dann klingelt es nicht mehr so laut, sondern leiser bzw. gedämpft und das Baby schläft bestimmt weiter.

Viele Erfolg beim Experimentieren!

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Nein, da das Instandhaltungskosten für Deine Wohnung oder das Haus sind.

Diese Kosten dürften auch über der Kleinreparaturklausel liegen ;-)

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.... nicht, um Einkommensteuer auf die Mieterträge zu mindern.

Siehe auch hier: https://www.finanzfrage.net/frage/beleihen-einer-vermieteten-immobilie--zinsen-absetzbar

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Leider ist diese absehbare Situation schon vor Jahren nicht durchgeplant gewesen und zeigt das grundsätzliche Dilemma mit den angeblich "günstigen" KfW-Kreditkonditionen, wenn die KfW-Kredittranchen vom Kreditnehmer nach den sog. 10 Jahren nicht vollständig getilgt werden können (siehe hierzu § 489 BGB https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__489.html).

"Deine" Bank sitzt auf den Sicherheiten sowohl für den eigenen Kredit als auch - treuhänderisch - für die beiden KfW-Kredite.

Die Ablösung zum Fälligkeitstag eines KfW-Kredites durch heute abgeschlossenen Forward-Vertrag bei einer anderen Bank dürfte problematisch bzw. teuerer werden, da diese neue Bank möglicherweise nur eine nachrangige Grundbuchsicherung erhält.

Du solltest zuerst mit "Deiner" Bank über die Restschuldübernahme des bzw. der KfW-Kredite sprechen, um so das "normale" Vorgehen besser zu verstehen (aber ohne Dich gleich darauf einzulassen!) . Ziel sollte sein, die alle drei Kreditteile auf einen einzigen Kredit (mit Sondertilgungsmöglichkeiten plus o.a. gesetzlicher Kündigungsmöglichkeit nach 10 Jahren) umzustellen. Vielleicht muss dabei übergangsweise eine variable Verzinsung akzeptiert werden, bis die verschiedenen Kredittranchen verschmolzen werden können. In Zeiten steigender Kapitalmarktzinsen erhöht sich für den Kreditnehmer das Zinsrisiko, leider.

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Entweder Du teilst der Comdirect mit, dass Dein Wertpapierdepot (mit diesem einen Fonds) zu einer anderen, von Dir bestimmten Bank übertragen werden soll oder das Depot wird aufgelöst durch Verkauf des Fonds. Der Verkaufserlös kommt auf Dein Konto, das Du der Comdirect mitteilen musst.

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Meine Vermutung: Es könnte daran liegen, dass es - ausdruck- und rechtschreibmäßig gesehen - keinen Spaß macht, Deinen Text zu lesen. Beispiel: Siehe Deinen Fragetext.

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Vermieter will Wohnung betreten um "festzustellen, dass sich die Mieträume in einem vertragsgemäßen Zustand befinden". Ist das rechtens?

Wir haben eine ganz tolle Wohnung gefunden. Das einzige Manko ist, dass der Mietvertrag voller ungültiger Klauseln zu sein scheint. Hier einige Beispiele:

§ 12 Schönheitsreparaturen

  • 1. Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit die Schönheitsreparaturen innerhalb der Mieträume auszuführen. Dazu gehören folgende Arbeiten: Das Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken, das Streichen der Innentüren, Holzfenster und Holzaußentüren von innen, das Streichen der Heizkörper, Heizrohre und Fliesenfugen sowie das Pflegen und Reinigen des Fußbodens sowie nach Bedarf dessen Neuversiegelung bei Parkett, PVC oder ähnl. pflegebedürftigen Böden.
  • 2. Der Mieter ist verpflichtet, alle Schönheitsreparaturen regelmäßig bei Bedarf durchzuführen. Er hat die Wohnung in einem dem durchschnittlichen Geschmacksempfinden farblichen, neutralen und gepflegten, sauberen Zustand zu halten und bei Mietende zurückzugeben.
  • 3. Die Schönheitsreparaturen sind in der Miete nicht enthalten, werden von den Parteien jedoch mit mindestens 1,00 €/m2/Monat Mietdauer zuzügl. USt. bewertet.

...

§ 15 Betreten der Mieträume durch den Vermieter:

  • Dem Vermieter oder einem von ihm Beauftragten ist es gestattet, in angemessenen zeitlichen Abständen an Werktagen / Samstagen zwischen 10.00 Uhr und 13.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr nach vorheriger Vereinbarung die Mieträume zu betreten, um festzustellen, ob sich die Mieträume in einem vertragsgemäßen Zustand befinden; auf eine persönliche Verhinderung des Mieters ist Rücksicht zu nehmen.

Bei den Klauseln zu den Schönheitsreparaturen habe ich bereits herausgefunden, dass das Meiste davon unwirksam wäre. Wie sieht es mit der Klausel unter §15 aus?

Was soll ich jetzt tun? Vor dem Unterschreiben darauf aufmerksam machen, dass diese Forderungen nicht rechtens sind oder erst zu einem späteren Zeitpunkt?

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Lies bitte mal hier:

https://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besichtigung.htm

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40000€ an Stück an den Bauträger „geben“ für etwas, was erst in einem Jahr ich bekomme. ... Ja, riskant ist es.

Welche Sicherheit bekommst Du für Deine Zahlung vom Bauträger?

Was passiert, wenn er nach Erhalt u.a. Deiner Zahlung Insolvenz anmelden muss?

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Der guten Ordnung halber solltest Du sofort Deinem Vertragspartner den korrekten Banknamen mitteilen und die genannte IBAN und BIC als richtig bestätigen. Nur so kannst Du etwaige Zweifel an Deiner Glaubwürdigkeit vermeiden.

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Wahrscheinlich handelt es sich um Schlüssel für eine Mietshaus-Schließanlage, wobei Du allerdings die falschen Schlüssel erhalten hast. Sprich mit Deinem Vermieter und melde ihm das Problem und bitte um die Übergabe von korrekten Schlüsseln.

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Es gibt eine Anleitung zur Anlage KAP 2020. Die solltest Du mal bitte lesen, insb. den Abschnitt Wie werden Kapitalerträge erklärt?.

Demnach ist Deine Vorgehensweise nicht ordnungsgemäß, da es sich nicht um Gemeinschaftskonten handelt. Somit hast Du nur einen persönlichen Freistellungsauftrag von max. € 801 nur für das eine Konto, aber nicht mehr für das zweite Konto.

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