Hallo,
der Gesetzgeber hat die strenge Regel festgeschrieben, dass ein Lohnsteuerklassenwechsel mit Auswirkung auf die Leistungshöhe des Elterngeld 7 Monate vor der Geburt stattfinden muss.
"Durch die strenge Regelung, dass der Steuerklassenwechsel mindestens 7 Monate vor der Geburt erfolgen muss, bleibt Eltern wenig Zeit, denn der Wechsel der Steuerklasse wird erst im auf den Wechsel folgenden Monat wirksam. Daher heißt es für werdende Eltern: Sie sollten frühzeitig ihre Einkommensverhältnisse überprüfen und zum Finanzamt gehen."
Jetzt kommt es auf den voraussichtlichen Geburtstermin an, ob die Zeit für den Lohnsteuerklassenwechsel von 7 Monaten noch vorhanden ist.
Das Elterngeld wird auf Grundlage des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt berechnet.Wechselt der Partner, der das Elterngeld bezieht, vor der Geburt in die Steuerklasse III, fällt die Zahlung erheblich höher aus.
Das sich das Elterngeld aus dem letzten Nettoeinkommen und nicht Bruttoeinkommen berechnet war von mir zunächst nicht bedacht worden. Ich bitte um Entschuldigung.
Der Wechsel muss spätestens 7 Monate vor dem Geburtstermin erfolgen und wird erst im Monat nach der Antragsstellung wirksam.
Durch den teilweisen Verzicht auf den Mutterschutz vor der Geburt kann ein versäumter Termin zum Steuerklassenwechsel ausgeglichen werden.Die Ausklammerung des Mutterschutzes kann auf Antrag das höhere Elterngeld sichern.
Nach der Geburt können die Steuerklassen wieder zurück gewechselt werden. Dieser Wechsel hat keinen Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes mehr.
Zusammenfassend: Ein Lohnsteuerklassenwechsel kann Vorteile bringen, leider muss der Wechsel bereits 7 Monate vor der Entbindung erfolgen.
Alles Gute für Eure Familie & Herzliche Grüße
Sebastian