Die Versicherung bezahlt die Schadensrechnung nicht komplett, kann der Handwerker den Restbetrag von mir verlangen?
Obwohl ich eine Abtrittserklärung unterschrieben habe?
Nach einem Hagelschaden am Haus bzw. Wintergarten zahlt die Gebäudeversicherung nicht den vollen Rechnungsbetrag. Nun verlangt der Handwerker von mir den Restbetrag obwohl ich eine Abtrittserklärung unterschrieben habe. Dem Handwerker war bekannt, das laut Prüfbericht der Versicherung, das Angebot als überhöht eingestuft wurde. Der Prüfbericht lag dem Handwerker 2 Wochen vor Arbeitsantritt vor. Es handelt sich hier, laut Rechnung, um 35 qm Verlegung von Doppelstegplatten auf der Dachfläche des Wintergartens. Es wurden aber 1/3 der Gesamtfläche mit OSB Verlegplatten überdacht und mit einer dünnen Folie abgedeckt, was laut Aussage des Handwerkers "wesentlich billiger ist". Deshalb bin ich davon ausgegangen das er sich mit der Rechnung an die Vorgaben des Prüfberichts hält.
4 Antworten
Fakt ist, daß nicht die Gebäudeversicherung Auftraggeber ist. Du bist es und mußt für die Werklohnforderung gerade stehen wenn das Werk auftragsgemäß und ohne Sachmangel erbracht wurde.
Ich glaube kaum, daß der Handwerker irgendeine Haftung dafür übernommen hat, daß die Versicherung alles zahlt. Was soll im übrigen "überhöht" überhaupt heißen? Ist der Handwerker zu teuer oder soll da eine bessere Bauausführung erstellt werden als vorher bestand?
Im übrigen: Hast Du eine unabhängige Meinung zu den Einschätzungen der Versicherung eingeholt?
Ich frage mich gerade, wieso kein anderes Angebot eingeholt wurde, wenn doch bekannt war, dass die Versicherung die erhöhte Rechnung nicht akzeptiert.
Außerdem hätte der beauftragte Handwerker einen neuen Kostenvoranschlag erstellen müssen, der belegt, dass die Kosten der Reparatur niedriger ausfallen. Dieser muss meines Wissens nach durch die Versicherung genehmigt werden und erst dann wird die Abtrittserklärung unterschrieben.
Aber eventuell habe ich ja gerade einen Denkfehler und Du klärst mich auf, wieso das nicht vor der Reparatur mit der Versicherung abgeklärt wurde.
Die Abtretungserklärung beinhaltet normalerweise seitens des Versicherers auch, dass dieser dem Handwerker mitteilt, ob die Kosten in voller Höhe übernommen werden oder nicht. Die Übernahme bezieht sich sich nur auf das, was der Versicherer dem Handwerker bestätigt.
Der Versicherer ist aber nicht Auftraggeber der Handwerkerarbeiten. Wenn Du also gesagt hast "Machen!", musst Du das nun mit dem Handwerker klären. Der Versicherer ist dann außen vor.
Was ich nicht verstehe ist, dass der Handwerker Dich nicht im Vorwege darüber informiert hat. Oder hat er schon seine Arbeit auf Verdacht gemacht, bevor er den Bescheid der Versicherung bekommen hat?
Eine Anmerkung noch:
Wenn Du eine Kopie der Abtretungserklärung hast, dann guck mal nach dem Passus was passiert, wenn der Versicherer nicht alles zahlt,
Aus meiner Sicht verwechselst Du hier die Rechtsbeziehungen.
Du hast einen Anspruch aus dem Versicherungsvertrag.
Der Handwerker hat einen Anspruch aus geleisteten Arbeiten.
Du beauftragst den Handwerker und der macht seine Arbeit. Den Musst Du zahlen. Die Versicherung leistet an Dich (abgetreten an den Handwerker) aus dem Versicherungsvertrag.
Wenn es da eine Differenz gibt, bleibt das an Dir hängen.