Das hat mit P konten wenig zu tun ? Überweisen die das Geld das du erwartest zum 1, am ersten oder ab den ersten.
Wenn die nicht immer vor den Stichtag überweisen ist das Geld erst nach den WE verfügbar
Das hat mit P konten wenig zu tun ? Überweisen die das Geld das du erwartest zum 1, am ersten oder ab den ersten.
Wenn die nicht immer vor den Stichtag überweisen ist das Geld erst nach den WE verfügbar
Was das beim EInzug so, dann ja. Wenn es keine Tür gibt ist das kaum dein Keller? Was steht denn im Mietvertrag
(1) Ein Minderjähriger kann ein Testament erst errichten, wenn er das 16. Lebensjahr vollendet hat.
(2) Der Minderjährige bedarf zur Errichtung eines Testaments nicht der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters.
(3) (weggefallen)
(4) Wer wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, wegen Geistesschwäche oder wegen Bewusstseinsstörung nicht in der Lage ist, die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln, kann ein Testament nicht errichten.
Geistig zurück gebliebenen Entwicklung macht dabei nichts, wenn sie geistig einer 16 Jährigen gleichkommt. Dazu braucht es einen Arzt des das attestierten würde.
Testament machen kann Sie, es wäre auch erst mal gültig. Bis einer dagegen vorgeht. Das hängt wohl davon ab wieviel Geld da ist.
Am besten wandelt man Vermögen in Versicherungsleistungen um sie bis Lebensende zu versorgen. Dann kommt da keiner mehr ran und es bleibt nichts über.
Nein, warum auch.
Es werden alle Allgemeinkosten bis zur Kündigung berechnet. Strom wird gemessen, daher fällt da eigentlich nichts mehr an.
ABER
Wenn die vorher neu vermieten, können Sie nicht doppel kassieren. Und bei dem Bedarf an Pflegeplätzen sollte man doch mal nachfragen oder nachsehen. Sind ja teuer genug die Plätze
Im Mietvertrag steht handschriftlich drin, dass die Hecke 1x im Jahr geschnitten werden muss.
Die Frage ist
Desweiteren bemängelt er, dass die Hecke an einer Stelle schief geschnitten wurde.
Ich würde solange nachbesser bis es gerade ist, auch wenn es dann nur noch eine kleine Hecke ist. Vorher Bild machen und dann eins nachher
Wir haben uns damals per Handschlag auf alle 2 Jahre geeinigt.
Kannst du das beweisen
Man sollte sich immer Frage: Will ich die Kaution schnell zurück, oder lieber erst nach einer Klage
Du kannst ihm ja nach Rückzahlung einen Haufen vor sein Haus setzen
Gemeinsames Haus da ihr selber nutzen wollt. Welche handwerkerrechnung sollte man da absetzen?
Eigentümer dürfen 20 Prozent ihrer Handwerkerkosten, maximal aber 1.200 Euro pro Jahr von der Steuer absetzen und so ihre Steuerlast senken.
6000 finde ich in keiner Quelle
Da ihr eine GBR-Hausbesitzer seit 50/50. Die Rechnung können auch an euch als GBR beide Namen ausgestellt sein.
https://ratgeber.immowelt.de/a/das-koennen-immobilieneigentuemer-von-der-steuer-absetzen.html
Einfach "Nein" sagen. Und sobald einer "Zwangsaufbrechen" macht, die Polizei rufen.
Aber wie wäre es denn gegen "Geld" - 20000 und Sie gibt den Keller her . Ich würde einfach mal Kompromissbereits vorschlagen.
Gibt es keinen anderen Platz, könnte Sie auch verlieren wenn es vor Gericht geht.
Normalerweise hängt man die Zähler ins Treppenhaus ?!?!
Nein, du bist doch gesperrt, Wie auch immer man das hinbekommen hat
https://www.stuttgart.ihk24.de/Fuer-Unternehmen/recht_und_steuern/steuerrecht/Umsatzsteuer_Verbrauchssteuer/Umsatzsteuer_international/Dienstleistungen/Steuern_und_Abgaben_grenzueberschreitend/684814
Alles andere musst du erlernen oder einen Steuerberater beautragen.
Im Fragebogen sollst du dein Umsätz schätzen, so wie es da steht. Daraus basteln die deine "Vorauszahlung".
Die kann man per einfachen Schreiben und einer Erklärung anpassen. Oder man bekommt das eben am Jahresende zurück