Mitten in der Nacht kamen die Verbrecher und haben mir eine Ratenschuzversicherung in den ... tätoviert ???

Vermutlich hast du irgend eine Ratenzahlung abgeschlossen ? Sobald diese endet sollte auch die Versicherung beendet sein. Notfalls muss man diese eben kündigen innerhalb der Fristen. Was auch immer die abgeschlossen hast

Am einfachsten man bittet die Versicherung um eine Vertragskopie. Man kann da sogar anrufen und die erklären einem den "unbekannten" Vertrag,

Vermutlich findest du die Infos auch auf dem Kreditvertrag ????

Mutige, wiederrufen die Lastschriften einfach und lassen sich verklagen. Spätestens dann legt der Gegner den Vertrag auf den Tisch

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Das hat mit P konten wenig zu tun ? Überweisen die das Geld das du erwartest zum 1, am ersten oder ab den ersten.

Wenn die nicht immer vor den Stichtag überweisen ist das Geld erst nach den WE verfügbar

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Was das beim EInzug so, dann ja. Wenn es keine Tür gibt ist das kaum dein Keller? Was steht denn im Mietvertrag

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§ 2229 Testierfähigkeit Minderjähriger, Testierunfähigkeit

(1) Ein Minderjähriger kann ein Testament erst errichten, wenn er das 16. Lebensjahr vollendet hat.

(2) Der Minderjährige bedarf zur Errichtung eines Testaments nicht der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters.

(3) (weggefallen)

(4) Wer wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, wegen Geistesschwäche oder wegen Bewusstseinsstörung nicht in der Lage ist, die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln, kann ein Testament nicht errichten.

Geistig zurück gebliebenen Entwicklung macht dabei nichts, wenn sie geistig einer 16 Jährigen gleichkommt. Dazu braucht es einen Arzt des das attestierten würde.

Testament machen kann Sie, es wäre auch erst mal gültig. Bis einer dagegen vorgeht. Das hängt wohl davon ab wieviel Geld da ist.
Am besten wandelt man Vermögen in Versicherungsleistungen um sie bis Lebensende zu versorgen. Dann kommt da keiner mehr ran und es bleibt nichts über.

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Es werden alle Allgemeinkosten bis zur Kündigung berechnet. Strom wird gemessen, daher fällt da eigentlich nichts mehr an.

ABER

Wenn die vorher neu vermieten, können Sie nicht doppel kassieren. Und bei dem Bedarf an Pflegeplätzen sollte man doch mal nachfragen oder nachsehen. Sind ja teuer genug die Plätze

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Im Mietvertrag steht handschriftlich drin, dass die Hecke 1x im Jahr geschnitten werden muss.

Die Frage ist

Desweiteren bemängelt er, dass die Hecke an einer Stelle schief geschnitten wurde.

Ich würde solange nachbesser bis es gerade ist, auch wenn es dann nur noch eine kleine Hecke ist. Vorher Bild machen und dann eins nachher

Wir haben uns damals per Handschlag auf alle 2 Jahre geeinigt.

Kannst du das beweisen

Man sollte sich immer Frage: Will ich die Kaution schnell zurück, oder lieber erst nach einer Klage

Du kannst ihm ja nach Rückzahlung einen Haufen vor sein Haus setzen

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Gemeinsames Haus da ihr selber nutzen wollt. Welche handwerkerrechnung sollte man da absetzen?

Eigentümer dürfen 20 Prozent ihrer Handwerkerkosten, maximal aber 1.200 Euro pro Jahr von der Steuer absetzen und so ihre Steuerlast senken.

6000 finde ich in keiner Quelle

Da ihr eine GBR-Hausbesitzer seit 50/50. Die Rechnung können auch an euch als GBR beide Namen ausgestellt sein.

https://ratgeber.immowelt.de/a/das-koennen-immobilieneigentuemer-von-der-steuer-absetzen.html

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So einfach können es sich die nun auch nicht machen. Aber wenn die Rente deines Vaters auf das Konto ging, was willst du dann als Erbe der Mutter ansehen. Hatte die auch eine Rente. Die wird sie wohl verbraucht haben, wie viele andere Frauen auch hatte sie keinen oder nur einen geringe Rente.

Wenn der Vater Kontoinhaber ist ist alles sein. So wie es klingt wird er vom "Amt" bezahlt. Das passiert nur wenn an selber nix hat.

Nix kann man nicht erben

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Einfach "Nein" sagen. Und sobald einer "Zwangsaufbrechen" macht, die Polizei rufen.
Aber wie wäre es denn gegen "Geld" - 20000 und Sie gibt den Keller her . Ich würde einfach mal Kompromissbereits vorschlagen.

Gibt es keinen anderen Platz, könnte Sie auch verlieren wenn es vor Gericht geht.

Normalerweise hängt man die Zähler ins Treppenhaus ?!?!

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Besteht ein Anspruch auf Schadensersatz (Umzugskosten) bei Rücknahme Eigenbedarfskündigung durch Vermieter, nachdem Mieter neuen Mietvertrag abgeschlossen hat?

Unser Vermieter hat uns am 20.09. Wochen schriftlich, per Kurier und rechtlich wirksam (per Anwalt Schreiben prüfen lassen) eine Eigenbedarfskündigung (EBK) zum 31.12. mitgeteilt. Er kommt aus dem Ausland nach FFM zurück, tritt eine neue Stelle an und benötigt die Wohnung für sich und seine Familie. Soweit in Ordnung.

Zehn Tage (30.09.) nach Eingang der Kündigung hat er telefonisch mitgeteilt, dass er ggfs. eine Wohnung in der Umgebung kaufen wird, die er demnächst besichtigt und dass bei Kaufvertrag der Grund für die EBK entfallen könnte. Nach der Besichtigung (02.10.) hat er sich gemeldet und erklärt, dass er sich in 4-5 Tagen zur Kaufwohnung entscheidet und uns dann eine Rückmeldung gibt. Wir haben erwidert, dass wir dennoch weiter nach einer neuen Wohnung suchen, da Warten zu unsicher ist mit dem knappen Auszugstermin, was für ihn nachvollziehbar war/ist.

Wir haben Ende der gleichen Woche (04.10.) nach mehreren Besichtigungen eine neue Wohnung gefunden und uns zur Unterschrift des Vertrages entschieden, als wir gegen mehreren Mitbewerbern eine Chance bekommen haben.

Am 12.10. haben wir unseren Vermieter per Textnachricht angeschrieben und über den Vertrag informiert, da er sich nicht mehr von sich aus gemeldet hat.

Am 15.10. hat er uns dann ebenfalls per Text informiert, dass er der Kaufvertrag per Notar geklärt sei und er den Eigenbedarf tatsächlich zurückzieht und er sich freuen würde, wenn wir bei ihm in der Wohnung bleiben.

Wir möchten definitiv ausziehen und die bisherige Wohnung entsprechend der Kündigung Ende Dezember verlassen.

Meine Frage:

Können wir für die entstandenen und entstehenden Kosten (Anwalt wg Prüfung Kündigung, Wohungssuche, Umzugskosten) eine Entschädigung bekommen, da er seinen Eigenbedarf erst nach unserer Unterschrift auf dem neuen Vertrag zurückgezogen hat?

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Wir haben erwidert, dass wir dennoch weiter nach einer neuen Wohnung suchen, da Warten zu unsicher ist mit dem knappen Auszugstermin, was für ihn nachvollziehbar war/ist.

Hättet ihr geschrieben das ihr bereits eine WOhnung habt und auch unterschrieben ist. Wäre das noch was geworden.

Sie aber war es eure Entscheidung auszuziehen

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Umsatzsteuer bei freiberuflicher Tätigkeit via Upwork?

Hallo! Ich bin freiberufliche Übersetzerin und bekomme meine Aufträge über die Freelancerplattform Upwork. Ich bin vor zwei Wochen von den USA zurück nach Deutschland gezogen und will hier meine Arbeit als Freelancerin fortsetzen. Meine Kunden/Auftraggeber sind ausschliesslich Unternehmen mit Sitz in den USA. Online habe ich herausgefunden, dass ich aus diesem Grund keine Umsatzsteuer bezahlen muss (Reverse Charge). Ist das soweit richtig?

Mein zuständiges Finanzamt war leider nicht in der Lage, mir weiterzuhelfen.

Wie ich aus anderen Antworten entnommen habe, wird empfohlen, sich nicht als Kleinunternehmer zu registrieren, um die VAT, die von Upwork erhoben wird, zu umgehen und auch die Möglichkeit zu haben, andere Ausgaben steuerlich abzusetzen (neuer Computer etc). Das bedeutet, ich beantrage eine Umsatzsteuer-ID-Nummer und melde regelmäßig meine Umsätze an. Ich vermute mal via Ist-Versteuerung?

Ich bin derzeit noch am Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung. Gibt es Punkte in dem Formular, die ich beachten muss? (Beispiel Abschnitt 17, Punkt 132 Summe der Umsätze) Gebe ich hier meine (geschätzten) Umsätze an oder nicht, da es ja um die Berechnung der Umsatzsteuer geht und ich keine umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen habe? Oder ignoriere ich diese Tatsache für diesen Fragebogen und beschäftige mich erst bei der Umsatzsteueranmeldung damit? Muss Punkt 146 zur Steuerbefreiung behandelt werden?

--> Meine Frage ist also im Endeffekt, ob ich innerhalb des Fragebogens bereits irgendwo darauf aufmerksam machen muss, dass meine Umsätze nicht umsatzsteuerpflichtig sind und ich deshalb weder Umsatzsteuer erheben noch bezahlen werde?

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https://www.stuttgart.ihk24.de/Fuer-Unternehmen/recht_und_steuern/steuerrecht/Umsatzsteuer_Verbrauchssteuer/Umsatzsteuer_international/Dienstleistungen/Steuern_und_Abgaben_grenzueberschreitend/684814

Alles andere musst du erlernen oder einen Steuerberater beautragen.

Im Fragebogen sollst du dein Umsätz schätzen, so wie es da steht. Daraus basteln die deine "Vorauszahlung".

Die kann man per einfachen Schreiben und einer Erklärung anpassen. Oder man bekommt das eben am Jahresende zurück

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