Mietminderung durch Dämmarbeiten am Balkon (Platzminderung)?

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Beispielrechnung.

Der Balkon bemisst sich 1 x 2 Meter, davon zählt 1qm zur Wohnfläche, die vielleicht insgesamt 50qm beträgt, wofür Du 500 kalt bezahlst.

Nach der Dämmung misst der Balkon noch 0,85 x 2m, wovon 0,85qm zu insgesamt 49,85 qm Wohnfläche zählen.

Eine Wohnflächenminderung um 0,3 Prozent löst vermutlich keinen Anspruch auf Mietsenkung aus. Und selbst wenn, wären das eben nur 0,3% (bei 500 Kaltmiete also 1,50 Euro).

auch wenn der Balkon etwas schmaler wird, profitiert ihr doch von der Dämmung weil ihr dadurch ja weniger Energiekosten haben werdet, aus einer gedämmten Wand geht weniger Wärme verloren.
Aber trotzdem können wir ja mal ein Rechenbeispiel machen:
Balkon 3 Meter breit x 15 cm = 0,45 qm Fläche : 2 = 0,225 qm Fläche geht verloren.

bei einer Wohnfläche von 75 qm sind das dann 0,3 % Verlust der Wohnfläche .


Balkone fließen nur zur hälfte in die Wohnfläche ein. Ergo sollten die 15 cm nicht wirklich Mietmindernd sein. Denn nur wenn qm im Mietvertrag zu tatsächlichen qm einen unterschied von 10% ausmacht ist eine Mietminderung gerechtfertigt.

Hallo

Wir haben bei uns das gleiche Problem. Leider kommt man dagegen nicht an. Eine kleine Mietminderung bringt den Bereich nicht zurück.

Bei uns wurde aber in dem Bereich vom Balkon eine etwas dünnere Dämmung angebracht. Am Haus 12 oder 15cm, bin mir nicht mehr sicher, und im Bereich vom Balkon "nur" 10cm. Vielleicht tröstet das ja etwas....sorry ;-)