Offenbar ist dir nicht bewusst, dass wir hier nicht alle mit so einem Fragebogen vor der Nase am Rechner sitzen. Sonst würdest du womöglich ja hingeschrieben haben, was da eigentlich abgefragt wird.

Da ich aber eine Ahnung habe, kann ich dir jetzt schon sagen, dass auch dann keiner die Frage beantworten kann, solange nicht bekannt ist, was du eigentlich machst.

Handgehäkelte Türklinkenschoner verkaufen?

Begleitservice?

Juristische Gutachten?

Innenausbau?

...zur Antwort

Ist denn der Kaufvertrag verlorengegangen, in dem ja drin steht, zu welchem Anteil jeder der Beteiligten der GbR Eigentum am Grundstück erworben hat?

Und wie kommt es, dass die Grundbucheintragung abweichend vom Kaufvertrag vorgenommen wurde?

...zur Antwort

Ich sehe hier nichts Aufregendes. Dann ist der Beginn der Tätigkeit eben der 15. März - so what?

...zur Antwort

Welche Steuerart ist denn gemeint?

Bei der Umsatzsteuer kommt es darauf an, wer der Leistungsempfänger ist.

Bei Gewerbesteuer und Einkommensteuer finde ich hier keine Besonderheit, die irgendwie abgehandelt werden müsste.

...zur Antwort
Wie weise ich das beim Finanzamt nach?

Gar nicht. Selbst wenn das Finanzamt bei euch noch kein Internet hat, werden die sicherlich wissen, wie groß die Entfernung zwischen den beiden Orten ist.

...zur Antwort

Wie passen denn Einnahmen und Grundfreibetrag zueinander?

Kannst du das vielleicht mal eben erläutern?

meine Steuererklärung

Welche? Umsatzsteuer? Gewerbesteuer? Einkommensteuer?

...zur Antwort

Kann man so nicht beantworten.

Die Rechnung kann falsch sein. Oder es steht etwas anderes drauf als du hier schreibst. Oder sie ist richtig. Oder irgendwas anderes - man weiß ja nichts über die Rechnung oder die Art der Leistung.

...zur Antwort
Vorteile einer Ehe aus finanzieller Sicht?

Guten Morgen zusammen,

mein Partner und ich sind seit 5 Jahren glücklich liiert und seit dem Frühjahr 2018 lebe ich in seinem Haus in einer Dachgeschosswohnung mit einem Mietvertrag. Wir arbeiten beide auf StKl 1 und verdienen zusammen mehr als 4 T€ netto. Das Haus muss von meinem Partner wg. eines Erbes noch bis etwa 2025 anteilig an den Bruder ausgezahlt werden. Das ist der Hauptgrund, warum ich Miete zahle, was ich gerne tue.

Nun ist die Frage, welche steuerlichen oder versicherungstechnischen Vorteile sich durch eine Eheschliessung ergeben würden? Wir haben keine Kinder und planen auch keine. Mein Partner ist 15 Jahre älter als ich. Da ich noch nie verheiratet war, habe ich keinen richtigen Durchblick, welche finanz. Verbesserungen sich durch eine Ehe ergeben könnten.

  • Gemeinsame Krankenversicherung bzw. Familienversicherung in der GKV möglich?
  • Welche Steuerklassenwahl ist sinnvoll? Welche Kriterien sind bzgl. der unterschiedlichen Einkommen zu beachten? Wir arbeiten beide in Vollzeit.
  • Welche Ansprüche könnten sich bzgl. des Hauses ergeben? Wie und wo trägt man für sich als pot. Ehefrau oder für den Bruder des Partners ein lebenslanges Wohnrecht ein? Sollte das Haus im vorzeitigen Todesfall des Mannes auf mich überschrieben werden, damit es überhaupt verkäuflich ist oder nicht?
  • Was gibt es bzgl. jeweiliger Direktversicherungen, Riester-Rentenverträge und fondsgebundenen Kapitalanlagen zu beachten, um eine für beide Seiten optimale Begünstigung zu erwirken?
  • Bedeutet es einen großen finanz. Verlust, wenn wir beide uns entscheiden, erst in ca. 10 Jahren oder noch später zu heiraten?
  • Wäre ich meinem Ehemann gegenüber unterhaltspflichtig, wenn er zB in 2 Jahrzehnten in ein Pflegeheim übersiedeln müsste, ich aber noch am arbeiten bin?

Ganz herzlichen Dank für Eure Antworten vorab. :-)

...zum Beitrag

An deiner Stelle würde ich die Frage aufteilen und die jeweils sich ergebenden Teilfragen separat stellen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier jemand eine Komplettantwort liefern kann.

Die Ehe wird als Modell ja insbesondere von Frauen deutlich überschätzt. Viele denken, dass man dann irgendwie zu einer (!) Doppelperson wird oder so. Wenn dann nach einem gemeinsamen Hauskauf zwei Grunderwerbsteuerbescheide ins Haus flattern, kann man das bestürzt-fragende Gesicht der Eheleute mit

"Hä? Wir sind doch verheiratet! Wieso kriegen wie jeder einen Bescheid?"

übersetzen.

Einzelne Steuerbefreiungen oder -vergünstigungen ergeben sich für Eheleute insbesondere bei der Schenkungsteuer, Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer und ein kleines bisschen vielleicht auch bei der Einkommensteuer.

Bei 15 Jahren Altersunterschied kriegt man das aber auch mit einer Adoption hin :-)

(Nee Scherz, ich hatte auch schon Beziehungen mit deutlich größerem Altersabstand.)

...zur Antwort

Verstehe zwar den Sinn der Frage nicht, aber § 15 UStG gibt hier die Antwort:

Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen:#

Er muss also nicht.

...zur Antwort

Nun ist das hier zwar finanzfrage und nicht gutefrage.

Aber du hast ein Problem, das du so für dich und auch nicht für deinen jüngeren Bruder lösen kannst.

Bitte wende dich schnell an das Jugendamt - in deiner Elterngeneration läuft da etwas mehr schief als man als Jugendlicher vertragen kann. Die werden dir da ganz sicher gut und auch nachhaltig helfen. Tu es!

Und schick mir den Vater mal vorbei - ich mach ihm die Haare blau.

...zur Antwort

Du verwechselst da Einnahmen mit Ausgaben. Wenn dir das öfter passiert, hätte ich da einen Geschäftsvorschlag für dich.

Das eine ist das Bahnticket. Das ist nichts anderes als Arbeitslohn und damit Einnahme.

Das andere sind die Fahrtkosten. Das ist die Ausgabe, also Werbungskosten.

Natürlich musst du die Fahrtkosten berechnen und angeben, sonst werden sie ja nicht angerechnet und du versteuerst lediglich die Einnahmen.

...zur Antwort