Betriebsvermögen selbst genutztes Grundstück?

5 Antworten

Möglich ist es schon. Offenbar sollen Wohnungen auf dem Grundstück vermietet werden, was wohl der Geschäftszweck ist. Jedenfalls verstehe ich die Angabe "fremde Wohnzwecke" so.

Doch ich bitte um eine Erläuterung, wozu man das tun sollte? In der Regel bringt das keinen Vorteil. Man kann mit gleichem Ergebnis vermieten, wenn das Grundstück im Privatvermögen ist.

Nein.

Eigene Wohnzwecke haben nichts Betriebliches an sich und fremde Wohnzwecke sind in der Regel Einkünfte aus Vermietung. Und damit auch nicht betrieblich.


RedDevil1982 
Beitragsersteller
 17.05.2019, 14:30

Deine Antwort hört sich vernüftig an. Bist du sicher, dass deine Antwort auch richtig ist?

EnnoWarMal  17.05.2019, 14:38
@RedDevil1982

Na ganz sicher nicht, ich befasse mich erst seit 26 Jahren mit Steuerrecht, in so einer kurzen Zeit kann man nicht alles wissen.

peter1975  17.05.2019, 14:49
@RedDevil1982

Natürlich kann man Teile eines privaten Grundstücks oder Hauses in das Betriebsvermögen nehmen. Woher ich das weiß? Ich habe es selber schon mal gemacht

EnnoWarMal  17.05.2019, 15:44
@peter1975
Ich habe es selber schon mal gemacht

Selbst wenn (was ich nicht glaube): Das Sehring-Modell ist seit mindestens 5 Jahren tot.

wurzlsepp6682  17.05.2019, 17:30
@peter1975

klar, Enno ist Steuerberater und hat anscheinend null Ahnung vom Steuerrecht.

bytheway: in der Fragesteller war von EIGENEN WOHNZWECKEN die Rede, und diese sind NIE Betriebsvermögen.

EnnoWarMal  17.05.2019, 19:44
@wurzlsepp6682

Das Modell heißt richtig "Seeling". Blöde Autokorrektur.

Hiernach war es zumindest bei der Umsatzsteuer mal möglich, das eigene Haus in die Unternehmenssphäre zu bringen und den Privatanteil umsatzzuversteuern.

Aber das funktioniert schon lange nicht mehr.

Bei den Ertragsteuern hat es sowieso noch nie funktioniert.

peter1975  15.12.2019, 10:27
@EnnoWarMal

Natürlich geht das. Wie gesagt: ich habe es gemacht. Man teilt die Grundstücke auf (Kosten: Vermessung, Notar, bei MFH Teilungserklärung, Grundbuch etc.) und je nach Geschäftsform nimmt man sie ins Betriebsvermögen. Bei einer GmbH kauft diese den Teil von einem selbst als Privatperson ab. (nochmalige Kosten Grunderwerbssteuer, Notar etc) Wenn man es clever macht, kann sich das durchaus rechnen.

peter1975  15.12.2019, 10:36
@wurzlsepp6682

Nee. In der Frage steht „eigenen (fremden) Wohnzwecken“

ich habe das so interpretiert, dass da Fremde zu eigenen Wohnzwecken drin wohnen...

Ist schon teuflisch mit der Grammatik 😉

wurzlsepp6682  15.12.2019, 11:04
@peter1975

immer wieder niedlich, wei einem Steuerberater (ennoWarMal) das Steuerrecht erklärt wird.

genau so einen Fall habe ich gerade auf dem Schreibtisch liegen. kostet die Mandantin nur gut 20.000 € Einkommensteuer, weil der Betrieb nicht mehr besteht

wurzlsepp6682  15.12.2019, 11:05
@peter1975

nocheinemal: EIGENE (Stpfl. wohnt selber drin) KANN kein Betriebsvermögen sein! wo siehst du die 10% betriebliche Nutzung?

aber ich bin raus, als Steuerberater vermutlich nicht so qualifiziert wie du

peter1975  15.12.2019, 12:00
@wurzlsepp6682

Himmel: in der Frage steht eigenen (fremden) Wohnzwecken. Es ist einfach nicht klar formuliert, zu wieviel Prozent fremd und eigen genutzt wird. Und wenn man das Grundstück entsprechend der Nutzung aufteilt, geht das. Sie beschreiben ja selber einen Fall, in dem es funktioniert hat. Hören Sie bitte auf mich zu Duzen, ich kenne Sie überhaupt nicht.

wurzlsepp6682  15.12.2019, 13:39
@peter1975

ähm, das Finanzamt prüft nicht, ob es eine betriebliche Nutzung (welche hier ja NICHT vorliegt) gibt.

bei der Betriebsaufgabe muß der Teilwert (= aktueller Marktwert) als Entnahme-Wert angesetzt werden. Da das Gemäuer abgeschrieben wird, ergibt sich zwangsläufig ein Gewinn.

Viel Spaß bei der Einkommensteuer-Nachzahlung, wenn du dein Gebäude aus dem Betrieb entnehmen mußt. leg schon mal Geld auf die Seite!

byhteway:

ich beschreibe KEINEN Fall, wo es funktioniert hat, die Mandantin darf einen hohen 5stelligen Betrag an Steuern zahlen. nennst du das Funktionieren????

ich NICHT!

wenn die Frau von uns damals betreut worden wäre, wäre der Fall anders gestaltet worden (yup, ich habe Erfahrung mit Seeling-Urteil, 6x insgesamt angewandt und KEINE Probleme mit dem FinanzamtI)

Ob Du das Du aktzeptierst oder nicht ist mir sowas von egal, hier auf der Plattform wird geduzt.

wenn dir das nicht passt: abmelden, nie mehr wiederkommen.

peter1975  15.12.2019, 19:49
@wurzlsepp6682

Natürlich kann das Vermieten an jemand Fremdes (so wie es eben auch in der Frage steht) eine betriebliche Nutzung sein. Ich habe mehrere vermietete Mehrfamilienhäuser und Wohnungen, die in meinem Privatvermögen waren genau auf diesem Wege in eine vermögensverwaltende GmbH zur Steueroptimierung eingebracht (also zu Betriebsvermögen gemacht) Und das funktioniert sehr gut und gibt mir über eine verzweigte Konstruktion aus Firmen, familiären Dachgesellschaften und Kommanditisten die Möglichkeit mein / unser Vermögen steuerlich zu optimieren (Erbschaftssteuer aber auch Einkommenssteuer bzw. bei vermögensverwaltenden GmbH‘s auch das sparen von Gewerbesteuer)

Beim Seelingurteil ging es um den Gesamtvorsteuerabzug bei gemischt genutzten Immobilien. Das hat mit dem wie ich das meine nichts zu tun.

Das Sie mich weiterhin Duzen zeugt einzig von Ihrer Unhöflichkeit. Wovon ihr begrenzter Horizont bzgl. solcher Konstruktionen zeugt, können nur Sie entscheiden. Sie können aus Ihrem Besserwissermodus jetzt mal rauskommen und sich mit solch interessanten Sachen beschäftigen. Vielleicht gibt es dazu auch ein paar Weiterbildungen.

Ich schrieb eingangs übrigens auch, dass es unter Umständen möglich ist (nach Aufteilung der Grundstücke in betrieblich genutzte und privat genutzte), sich der Fragesteller aber beraten lassen soll, da sich solche Konstruktionen (Umwandlung von Privatvermögen zu Betriebsvermögen) nur unter bestimmten Voraussetzungen rechnen und die Gefahr besteht, dass bei Geschäftsaufgabe das große Minus über Steuernachzahlungen entsteht. (Wenn man das Betriebsvermögen wieder zu Privatvermögen machen möchte)

Hoffentlich macht der Fragesteller das und findet jemand Fähiges.

wurzlsepp6682  15.12.2019, 21:32
@peter1975

anscheinend bist du die einzige Person, die eine Vermietung beim Fragesteller sieht.

Kann ein zu eigenen (fremden) Wohnzwecken eines Einzelunternehmers genutztes Grundstück zum Betriebsvermögen gehören?

es geht um die EIGENE Wohnung des EINZELUNTERNEHMERS.

was dein Fall mit der vermögensverwaltenden GmbH mit der Fragestellung zu tun hat, weißt anscheinend auch nur du.

und wenn du der Meinung bist, mit deiner vermögensverwaltenden GmbH sparst du Einkommensteuer UND Erbschaftsteuer, dann liegst du komplett falsch.

denn die vermögensverwaltende GmbH ist in der Erbschaftsteuer teuer ......

und weshalb du in einem Thema, welches mehr als 200 Tage alt ist, rumschreibst, ist wohl auch dein Geheimnis.

peter1975  15.12.2019, 21:49
@wurzlsepp6682

Sie kennen weder meine Gesamtsituation noch das Gesamtkonstrukt. Ich bin da in sehr guten Händen. Das führt hier auch zu weit, vor allem nach 200 Tagen, da gebe ich Ihnen recht.

Seien Sie Sie einfach etwas vorsichtiger mit weniger pauschal mit Ihrem Besser- und Alleswissen.

Vielleicht erinnern Sie sich in diesen stillen Zeiten auch irgendwann mal an Ihre Kinderstube. Wenn jemand nicht geduzt werden möchte, sollte man das akzeptieren.

Ich wünsche Ihnen frohe und friedliche Weihnachten.

Hier mal noch eine interessante Analyse zum Thema:

https://www.wts.com/wts.de/publications/fachbeitraege/2017/201703_private_banking_baeuml.pdf

wurzlsepp6682  15.12.2019, 22:13
@peter1975

du nennst MICH Besserwisser?

WER von uns zwei hat Enno widersprochen? Enno ist Steuerberater. hat von der Materie also um einiges MEHR Ahnung wie du.

aber klar, ich bin der Besserwisser, habe nur deine Antworten (die NICHTS ABER AUCH GAR NICHTS) mit der Fragestellung zu tun hatten, korrigiert.

aber mich an die Kinderstube erinnern ...... lachflash!

byhteway:

hier auf der Plattform wird geduzt. FAKT. wenn es dir nicht passt: abmelden, nicht mehr wiederkommen.

was ist daran nicht zu verstehen?

"Seien Sie Sie einfach etwas vorsichtiger mit weniger pauschal mit Ihrem Besser- und Alleswissen. "

wo du mir Besserwisserei unterstellen willst, bleibt wohl dein Geheimnis, richtig?

Technisch gesehen, kann es möglich sein, aber es gibt extrem wenige Fälle, wo es steuerlich eine sinnvolle Lösung wäre.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

RedDevil1982 
Beitragsersteller
 17.05.2019, 14:42

Hallo wfwbinder,

Das Eigenkapital (EK) einer Körperschaft wird soviel ich gelesen habe in EK unterschieden, dass das Unternehmen erwirtschaftet hat und in EK welches aus den Einlagen der Gesellschafter besteht => Steuerliches Einlagenkonto.

Die Ausschüttung der Gewinne wird versteuert, die Ausschüttung der Einlagen zurück an die Gesellschafter ist steuerfrei.

Was bedeutet der Begriff „Neutrales Vermögen“ in diesem Zsh. oder allgemein?

Es wäre sehr nett, wenn du mir dies mal erklären könntest.

wfwbinder  17.05.2019, 15:12
@RedDevil1982

Ich habe einen Mandanten, der sich vorher von einem Schlaumeier von Nachbarn hat beraten lassen.

Der hat eine GmbH gegründet und eine Mietwohnimmobilie über die GmbH erworben, renoviert und nun vermietet.

Kaufpreis 200.000,-, Renovierungskosten ca. 250.000,-, durch die Vermietung ist der Wert nun aber ca. 550.000,- bis 700.000,- Euro.

Er wollte den Wert vor eventuellen Rückgriffen schützen, falls mal etwas in seinem Gewerbebetrieb schief geht.

Bis ich ihn aufklärte, dass man ihm nicht das Haus weg pfänden muss, sondern man sich einfach die GmbH Anteile pfänden kann. Oder seinen Rückzahlungsnspruch, weil er seiner GmbH ein Gesellschafterdarlehen gegeben hat.

Nur leider Pech, denn der Wertzuwachs des Grundstücks geht nun auf jeden Fall in den Gewinn der GmbH, während er das Haus im Privatvermögen nach 10 Jahren hätte steuerfrei verkaufen können.

Es gibt nur einen GRund ggf. mit GmbH zu arbeiten, wenn man pro Immobilie eine eigene Gesellschaft hat, die wieder eines Holding gehört. Da kann nämlich die Holding gleich die GmbH inkl. Haus verkaufen und bei der Besteuerung vom Holdingprivileg profitieren.

Mit neutralem Vermögen wird eine Teilgröße der Rücklagen lt Bil bezeichnet, die nicht gesondert festgestellt wird und die sich zusammensetzt aus

aa) den in der Schlussfeststellung des modifizierten VEK nach § 36 Abs 7 KStG enthaltenen Beständen beim EK 30, EK 01/EK 03, Negativbeständen beim EK 02 und EK 04 sowie aus einem Positiv- oder Negativbestand beim EK 40;

bb) den ab 2001 (bei abw Wj: 2001/2002) eintretenden stpfl oder stfreien Vermögensmehrungen bzw -minderungen;

cc) den Verringerungen durch Ausschüttungen und nabzb Ausgaben.

EnnoWarMal  17.05.2019, 19:45
@RedDevil1982

Was ich hier nicht verstehe:

Was hat nun plötzlich eine KapGes hier zu suchen?

RedDevil1982 
Beitragsersteller
 19.05.2019, 11:18
@EnnoWarMal

Das mit dem neutralen Vermögen ist wieder einen andere Sache.

EnnoWarMal  17.05.2019, 14:39

Nein, du musst mindestens 10% betriebliche Nutzung haben, sonst kommst du aus dem notwendigen Privatvermögen nicht raus.

Kann man machen, würde mich da aber beraten lassen, da dieser Teil des Grundstücks dann zum Betriebsvermögen gehört und abgeschrieben wird. Soll der Teil des Grundstücks bei Betriebsaufgabe wieder zurück ins Privatvermögen muss dann die Summe für den „Rückkauf“ als Betriebseinnahme versteuert werden. So ähnlich jedenfalls. Lieber beraten lassen!

Woher ich das weiß:Hobby

EnnoWarMal  17.05.2019, 19:46

Was du hier meinst, ist etwas anders und wird in § 8 EStDV beschrieben.

Wo wohnt denn der Landwirt?