seit September 2024 reagiert meine Steuerfachwirtin nicht:

ähm, eine Steuerfachwirtin ist (außer für nahe Angehörige, siehe § 15 AO) nicht befügt, Steuererklärungen einzureichen!

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díe "normale" Gebäude-Afa ist zeitanteilig anzusetzen.

würde das Finanzamt aber normalerweise von Amts wegen ansetzen.

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Bei Zasta (wo ich die Steuererklärung hab machen lassen) meinte man, dass noch nichts angekommen sei und sich das Finanzamt diesbezüglich Zeit lassen könne, wie sie lustig sind

kann dieser Kasperlesverein "Zasta" diese Aussage auch glaubhaft begründen?

alleine diese Aussage ist ein Grund mehr, diese Firma zu boykottieren!

die Erstattung wird mit der Bekanntgabe des Bescheides ausgezahlt

Wenn sich nach der Abrechnung ein Überschuss zugunsten des Steuerpflichtigen ergibt, wird dieser dem Steuerpflichtigen nach Bekanntgabe des Steuerbescheids ausgezahlt

§ 36 Abs. 4 Satz 2 EStG

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sehr nobel von deinem Vater, Geld zu verbrennen.

das Lehrgangswerk Haas prüft NICHT, ob die Prüfungsvoraussetzungen gegeben sind.

und glaub mir: du würdest in dem Lehrgang hoffnungslos UNTERgehen! da die anderen Teilnehmer

  • 1.das Studium / Ausbildung bereits hinter sich haben
  • 2. entsprechende Berufserfahrung haben, welche dir komplett fehlt.

aber macht, was ihr für richtig haltet.

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das Finanzamt wird keine Auskunft über steuerliche Sachverhalte geben!

ich kenne Finanzämter, die noch nicht mal Auskunft geben, wo der Betrag eingetragen werden muß (ein Bekannter von mir hatte genau das Problem, 2 Zahlen, unklar, wo einzutragen: Finanzamt keine Auskunft! Steuererklärung wurde dann über Steuerberater eingereicht (einmalig))

somit: Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein

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19 UStG:

wen Umsatz ÜBER 22.000 € dann kommt die Grenze mit 50.000 € doch gar nicht mehr zum tragen! Konsequenz: ab Folgejahr Regelbesteuerung.

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wie?

dir wurde dieser Posten immer noch nicht angeboten?

Frechheit ......

du kannst ja ein Juristenstudium (ist bei denen am liebsten gesehen ....) oder ein Studium durch den höheren (nicht ganz so gute Chancen) oder gehobenen Dienst bei der Finanzverwaltung nachweisen?

und natürlich die entsprechenden Dienstjahre .....

aber aufgrund deiner Fragen bezweifle ich, dass du über die Baumschule hinausgekommen bist.

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Finde ich Geil!

DU Machst einen Fehler, aber das Finanzamt ist Schuld!

"macht alles nach Lust & Laune, um Bürger zu terrorisieren?"

komm einfach DEINEN Verpflichtungen nach, dann "terrorisiert" (komisch: ich bin im steuerlichen Bereich tätig. das Finanzamt mach ausschließlich den Steuerpflichtigen Probleme, die der Meinung sind, Voranmeldungen / Jahreserklärungen sind Schikane bzw. die der Meinung sind, der private Urlaub geht vor den Zahlungen an das Finanzamt) das Finanzamt dich auch nicht!

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ähm, Immobilien (also die von dir genannten Garagen, Land usw) sind KEINE Betriebsausgaben, sondern Anlagevermögen!

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Geschäftsführer einer Einmann-GmbH sind KEINE Arbeitnehmer, somit KEINE Sozialversicherung.

wenn du diese abgeführt hast, ist der GmbH ein NACHTEIL entstanden.

das Arbeitsamt hat somit zu 100% Recht

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dann zeig die Bafin an, wenn sie deiner Meinung nach nix tut.

ganz einfach!

ich habe seit 2015 mein Konto bei der N26. Nullkommanull Probleme.

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ohne Eigenkapital und Businessplan?

no Chance!

ich bin immer wieder erstaunt:

da steht ein Darlehen mit 1,5 Millionen Euro im Raum, aber Geld um einen Steuerberater zu kontaktieren (YUP, Steuerberater erstellen (unter Mithilfe!!!) des Mandanten Businesspläne) und mit diesem Businessplan auszuarbeiten ist nicht vorhanden.

lieber wird Meinung auf ein LAIENforum gelegt.

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tja, dürfte von Arbeitgeber zu Arbeitgeber unterschiedlich sein.

wir haben zum 02.01 eine Kollegin eingestellt, die (und auch andere Kolleginnen und Kollegen) in der vorherigen Kanzlei massiv gemobbt wurde(n) (Chefs haben darüber Bescheid gewußt und NICHTS unternommen).

ich kenne Kanzleien, die massive Probleme haben, Personal zu finden. und ich kenne Kanzleien, die regelmäßig Bewerber ablehnen müssen, da alle Arbeitsplätze besetzt sind.

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wer Anstand hat, sagt dem Friseur, dass ein falscher Betrag berechnet worden ist.

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ch mein Auto in einem Feuerwehrzufaht beim Kindergarten Tor für 1 Min. geparkt.

Schwachsinn!

wenn du tatsächlich nur eine Minute geparkt haben solltest, so wäre der Abschleppwagen nicht neben deinem Auto gestanden! da du GESEHEN hättest, wie er hergefahren wäre!

du parkst in einer Feuerwehrzufahrt! wer eine Feuerwehrzufahrt zuparkt, dem wünsche ich Durchfall und 2 gebrochene Hände!

Parken in der Feuerwehrzufahrt geht weder eine Minute noch länger, sondern ÜBERHAUPTNICHT! Du bist die erste Person, die auf die doofe Feuerwehr schimpfen würde, wenn es bei dir brennt und die Feuerwehr wegen eines Idioten, der meint, mal "kurz" in der Feuerwehreinfahrt zu stehen, nicht durchkommt!

Zahl die Rechnung und Ende. und, kleiner Tipp: sobald der Abschlepper wegen deinem Auftrag sein Betriebsgelände verläßt, bist DU zahlungspflichtig.

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brauchst du ein Taschentuch?

ob du das Ungerecht findest oder nicht, interessiert außer dir niemanden!

du hast beide Arbeiten mitgeschrieben, somit beide Noten für das Zeugnis ausschlaggebend!

wo kämen wir hin, wenn Schüler (freu dich schon mal aufs Arbeitsleben, dagegen ist die Schule ein Kindergeburtstag!) nur die Noten berücksichtigt haben wollen, die IHNEN passen.

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warum sollte das Finanzamt einen Verlust ausbezahlen?

es heißt im übrigen nicht umsonst "Verlustvortrag / Verlustrücktrag".

der Verlust wird mit künftigen Einkommen verrechnet.

ganz abgesehen davon: im Bescheid (und ausschließlich DIESER ist massgebend) ist KEIN Verlustvortrag erwähnt. Sonderausgaben sind weder Vortrags- noch Rücktragsfähig (Ausnahme: Spenden).

somit: mit dem Bescheid kannst du deine Arbeitsecke tapezieren, relevanz für die nächsten Jahre hat er definitiv NICHT:

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https://www.juraforum.de/lexikon/bundesamt-fuer-gueterverkehr

https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesamt_f%C3%BCr_G%C3%BCterverkehr

die BAG meint nicht nur Polizei spielen zu dürfen, sie darf es auch.

und wenn du mehrmals durch die genannten Blaulichtfahrzeuge angehalten wirst, muss es ja wohl einen Grund geben.

ich bin 28.000 km im Jahr unterwegs. Kontrollen: keine.

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