díe "normale" Gebäude-Afa ist zeitanteilig anzusetzen.
würde das Finanzamt aber normalerweise von Amts wegen ansetzen.
díe "normale" Gebäude-Afa ist zeitanteilig anzusetzen.
würde das Finanzamt aber normalerweise von Amts wegen ansetzen.
Bei Zasta (wo ich die Steuererklärung hab machen lassen) meinte man, dass noch nichts angekommen sei und sich das Finanzamt diesbezüglich Zeit lassen könne, wie sie lustig sind
kann dieser Kasperlesverein "Zasta" diese Aussage auch glaubhaft begründen?
alleine diese Aussage ist ein Grund mehr, diese Firma zu boykottieren!
die Erstattung wird mit der Bekanntgabe des Bescheides ausgezahlt
Wenn sich nach der Abrechnung ein Überschuss zugunsten des Steuerpflichtigen ergibt, wird dieser dem Steuerpflichtigen nach Bekanntgabe des Steuerbescheids ausgezahlt
§ 36 Abs. 4 Satz 2 EStG
sehr nobel von deinem Vater, Geld zu verbrennen.
das Lehrgangswerk Haas prüft NICHT, ob die Prüfungsvoraussetzungen gegeben sind.
und glaub mir: du würdest in dem Lehrgang hoffnungslos UNTERgehen! da die anderen Teilnehmer
aber macht, was ihr für richtig haltet.
das Finanzamt wird keine Auskunft über steuerliche Sachverhalte geben!
ich kenne Finanzämter, die noch nicht mal Auskunft geben, wo der Betrag eingetragen werden muß (ein Bekannter von mir hatte genau das Problem, 2 Zahlen, unklar, wo einzutragen: Finanzamt keine Auskunft! Steuererklärung wurde dann über Steuerberater eingereicht (einmalig))
somit: Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein
19 UStG:
wen Umsatz ÜBER 22.000 € dann kommt die Grenze mit 50.000 € doch gar nicht mehr zum tragen! Konsequenz: ab Folgejahr Regelbesteuerung.
wie?
dir wurde dieser Posten immer noch nicht angeboten?
Frechheit ......
du kannst ja ein Juristenstudium (ist bei denen am liebsten gesehen ....) oder ein Studium durch den höheren (nicht ganz so gute Chancen) oder gehobenen Dienst bei der Finanzverwaltung nachweisen?
und natürlich die entsprechenden Dienstjahre .....
aber aufgrund deiner Fragen bezweifle ich, dass du über die Baumschule hinausgekommen bist.
Finde ich Geil!
DU Machst einen Fehler, aber das Finanzamt ist Schuld!
"macht alles nach Lust & Laune, um Bürger zu terrorisieren?"
komm einfach DEINEN Verpflichtungen nach, dann "terrorisiert" (komisch: ich bin im steuerlichen Bereich tätig. das Finanzamt mach ausschließlich den Steuerpflichtigen Probleme, die der Meinung sind, Voranmeldungen / Jahreserklärungen sind Schikane bzw. die der Meinung sind, der private Urlaub geht vor den Zahlungen an das Finanzamt) das Finanzamt dich auch nicht!
ähm, Immobilien (also die von dir genannten Garagen, Land usw) sind KEINE Betriebsausgaben, sondern Anlagevermögen!
Geschäftsführer einer Einmann-GmbH sind KEINE Arbeitnehmer, somit KEINE Sozialversicherung.
wenn du diese abgeführt hast, ist der GmbH ein NACHTEIL entstanden.
das Arbeitsamt hat somit zu 100% Recht
dann zeig die Bafin an, wenn sie deiner Meinung nach nix tut.
ganz einfach!
ich habe seit 2015 mein Konto bei der N26. Nullkommanull Probleme.
wenn du auch mit dem Gedanken spielst, dir künftig neue Freunde zu suchen, macht es Sinn!
ich habe die DVAG (es gibt dort tatsächlich auch GUTE Vermögensberater) als Abzocker kennengelernt. nahezu jeder Vertrag, der mir angeboten wurde, war im Internet ERHEBLICH günstiger zu bekommen.
und die Krönung war: mir wurde eine Rürup-Rente vorgestellt. auf meine Frage (die Antwort kannte ich, da ich den "Berater" steuerlich vertreten habe), wieviel er in diese Versicherung bezahlt, hat er geantwortet, er kann sich diese Versicherung nicht leisten (als Schmankerl: ICH kannte seinen Gewinn, er kannte (da ich sein Kunde war) MEIN Einkommen. SEIN Einkommen lag ÜBER meinem) übersetzt war seine Aussage: ich halte die Versicherung für den größten Schmarrn, ich verkauf sie aber, da sie mir gute Provision bringt.
nachdem er mich mehrmals angelogen hatte, habe ich den Stecker gezogen und ihn rausgeworfen, sämtliche Versicherungen bei der DVAG wurden gekündigt.
er hat sogar seinen besten Freund angelogen
ohne Eigenkapital und Businessplan?
no Chance!
ich bin immer wieder erstaunt:
da steht ein Darlehen mit 1,5 Millionen Euro im Raum, aber Geld um einen Steuerberater zu kontaktieren (YUP, Steuerberater erstellen (unter Mithilfe!!!) des Mandanten Businesspläne) und mit diesem Businessplan auszuarbeiten ist nicht vorhanden.
lieber wird Meinung auf ein LAIENforum gelegt.
tja, dürfte von Arbeitgeber zu Arbeitgeber unterschiedlich sein.
wir haben zum 02.01 eine Kollegin eingestellt, die (und auch andere Kolleginnen und Kollegen) in der vorherigen Kanzlei massiv gemobbt wurde(n) (Chefs haben darüber Bescheid gewußt und NICHTS unternommen).
ich kenne Kanzleien, die massive Probleme haben, Personal zu finden. und ich kenne Kanzleien, die regelmäßig Bewerber ablehnen müssen, da alle Arbeitsplätze besetzt sind.
aber von Einem Mitarbeiter, der nicht mehr im Dienst ist oder was meint Ihr?
ob ein Mitarbeiter noch im Dienst ist oder nicht ist für die Bezahlung doch Irrelevant!
die Leistung wurde bezogen. Fakt.
Rechnungstellung ist erfolgt, somit Zahlungspflicht, da innerhalb der Verjährungsfristen.
Sehe ich es richtig, dass bei mir die Voraussetzungen der doppelten Haushaltsführung erfüllt sein dürften?
Nein, siehst du nicht richtig.
ein UNENTGELTLICHES Zimmer ist kein eigener Haushalt!
Was versteht man unter einem "eigenen Hausstand"?Einen eigenen Hausstand können verheiratete und alleinstehende (geschiedene, dauernd getrenntlebende) Arbeitnehmer:innen haben. Voraussetzung dafür ist, dass ein:e Steuerpflichtige:r
https://www.steuern.de/doppelte-haushaltsfuehrung#c239
keine einzige Vorrausetzung ist erfüllt!
wer Anstand hat, sagt dem Friseur, dass ein falscher Betrag berechnet worden ist.
ch mein Auto in einem Feuerwehrzufaht beim Kindergarten Tor für 1 Min. geparkt.
Schwachsinn!
wenn du tatsächlich nur eine Minute geparkt haben solltest, so wäre der Abschleppwagen nicht neben deinem Auto gestanden! da du GESEHEN hättest, wie er hergefahren wäre!
du parkst in einer Feuerwehrzufahrt! wer eine Feuerwehrzufahrt zuparkt, dem wünsche ich Durchfall und 2 gebrochene Hände!
Parken in der Feuerwehrzufahrt geht weder eine Minute noch länger, sondern ÜBERHAUPTNICHT! Du bist die erste Person, die auf die doofe Feuerwehr schimpfen würde, wenn es bei dir brennt und die Feuerwehr wegen eines Idioten, der meint, mal "kurz" in der Feuerwehreinfahrt zu stehen, nicht durchkommt!
Zahl die Rechnung und Ende. und, kleiner Tipp: sobald der Abschlepper wegen deinem Auftrag sein Betriebsgelände verläßt, bist DU zahlungspflichtig.
brauchst du ein Taschentuch?
ob du das Ungerecht findest oder nicht, interessiert außer dir niemanden!
du hast beide Arbeiten mitgeschrieben, somit beide Noten für das Zeugnis ausschlaggebend!
wo kämen wir hin, wenn Schüler (freu dich schon mal aufs Arbeitsleben, dagegen ist die Schule ein Kindergeburtstag!) nur die Noten berücksichtigt haben wollen, die IHNEN passen.
ähm, private Pkw's = KEINE Betriebsausgabe!
somit gibt es nur EIN Konto!
nein ...
Person über 18 Jahre, für die kein Kinderfreibetrag gewährt wird, lebt im Haushalt. somit Tür zu.