Sowas gibt es gefühlte 16 Milliarden mal.

Erspare den Leuten einen Anruf.

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Der nächste - was ist eigentlich mit unseren Studenten los!?

Früher mal zähle diese Spezies zu denen mit den helleren Köpfen.

Dass Du als Selbständiger kein Gehalt beziehst, muss Du uns nicht sagen.

Jetzt stellt sich die Frage, welche Steuerklassen Du wechseln willst, wenn Du doch nur eine hast.

So, und jetzt bist Du auf einmal Geschäftsführer ohne Gehalt. (und ganz oben selbständiger Student).

Jetzt ordnest Du erst mal den Bienenkorb da oben in Deinem Kopf und dann fragst Du nochmal, was Du eigentlich wissen willst.

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Bisher dachte ich immer, die deutsche Sprache einigermassen verstehe - wie man sich täuschen kann - ich weiss einfach nicht, was ein reseller ist.

Aber egal -

Du willst irgendwelches Zeug verkaufen, das Du von irgendwo her hast - also ein Gewerbe ausüben.

Das muss man natürlich anmelden. Du willst nicht erwischt werden? Dann lass es.

Du wirst keine zusätzlichen Einnahmen haben - Du wirst Gewinn machen.

Den erklärst Du in der Einkommensteuer-Erklärung.

Noch Fragen - ja, viele, oder?

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Die Mietbescheinigung gilt zur Vorlage bei Behörden - welche muss er ja nicht nennen.

Wenn sie rechtlich nicht erlaubt wäre, würde es sie doch nicht geben.

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"ob ich Steuererklärung machen soll" - theoretisch ja, praktisch nein.

"Strafen oder Nachzahlungen" - nein.

Lies nach unter Grundfreibetrag.

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Bitte setzen Sie sich zur Klärung direkt mit dem Händler in Verbindung. Wir gehen von einem defekt oder technischen Fehler vor Ort aus -

was soll man hier noch mehr dazu sagen.

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Falsche Denkweise - Du kaufst von einer GbR - die bekommt das Geld - was sie damit macht, ist ihre Sache.

Die GreSt errechnet sich wie bei anderen auch.

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Ich glaube nicht, dass der Gesetzgeber für alles etwas parat hat - schon gar nicht für sowas.

Rede mit dem Chef - schließlich sind Deine Arbeitszeiten (ggf. auch vor dem Arbeitsgericht) nachweisbar.

Allerdings - um wieviele Stunden geht es denn - ist Streit gut - was sagen die Kollegen?

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Wie immer - was steht im Vertrag?

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Nein - was könnte an einer Überweisung in den Niederlanden eine deutsche Steuerpflicht auslösen - überleg mal.

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Ein Idiot ist ein Mensch mit geringem Bildungsgrad.

Es ist nicht anzunehmen, dass gerade Du das hier beurteilen kannst (siehe Dein miserables Deutsch).

Ansonsten -

"Bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses hat Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Arbeitsbescheinigung auszufüllen und Ihnen auszuhändigen. So steht es in § 312 SGB III. Sie müssen eine solche Arbeitsbescheinigung auch nicht erst beantragen. Fehlt eine solche Bescheinigung trotz Ihres Verlangens, können Sie diese bei den Arbeitsgerichten einklagen.

Schwieriger wird es, wenn die Arbeitsbescheinigung inhaltlich falsch ist. Dann ist nämlich nicht mehr Ihr Arbeitgeber zuständig, sondern der Rechtsweg zu den Sozialgerichten ist gegeben. Hier würden Sie allerdings wegen einer Berichtigung der Arbeitsbescheinigung verlieren, da das Bundessozialgericht sagt, dass die Richtigkeit ohnehin von der Arbeitsagentur geprüft wird. 

Die Bundesagentur für Arbeit ist nicht an den Inhalt der Arbeitsbescheinigung gebunden. Im Zweifel muss sie eigene Ermittlungen vornehmen.

Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Ausstellung der Bescheinigung oder eine unrichtige oder eine unvollständige Ausstellung ist eine Ordnungswidrigkeit! Sie können Ihren Arbeitgeber also nach § 404 Abs. 2 Nr. 19 SGB III anzeigen. Außerdem kann sich Ihr Arbeitgebernach § 321 SGB III schadenersatzpflichtig machen. Das Gesetz regelt aber lediglich, dass der Arbeitgeber für Schäden aufzukommen hat, die der Bundesagentur für Arbeit durch die vorsätzliche oder fahrlässige Falschauskunft entsteht.

Ein Arbeitnehmer wird es hier wesentlich schwerer haben. Zwar hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen am 28.03.2003, Az.: 16 Sa 19/03, eine grundsätzliche Schadenersatzpflicht des Arbeitgebers bejaht. In dem Fall war es aufgrund der unrichtigen Arbeitsbescheinigungen zur Verhängung einer Sperrfrist beim Bezug des Arbeitslosengeldes gekommen. Das LAG sagte aber auch, dass es endgültig feststehen müsse, dass eine Zahlung durch die Arbeitsagentur nicht erfolge.

In aller Regel kann ein Arbeitnehmer jedoch die unrichtigen Angaben aus der Arbeitsbescheinigung gegenüber der Bundesagentur für Arbeit klarstellen. Meines Erachtens muss er dieses auch tun, damit er sich kein Mitverschulden anlasten muss.

Achtung: Haben Sie durch die falschen oder verspätet übersendete Arbeitsbescheinigung einen Schaden, beispielsweise einen Zinsschaden erlitten, haftet Ihr Arbeitgeber dafür!" -

fünf Sekunden Google !!

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Es ist nicht anzunehmen, dass jemand beim Finanzamt wegen der paar Mücken "rumzickt".

Aber - da siehst Du mal, was dabei rauskommen kann, wenn man seine Dinge nicht klar trennt.

Schreib Deine Kosten in die EÜR und warte ab.

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Aus Google -

Benötigen Jugendliche in Hartz IV Familien eine Zahnspange, müssen sie sich bei kieferorthopädischen Behandlungen nur auf das Nötigste beschränken. Zuschüsse über die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen hinaus gibt es nicht. Wenn überhaupt, können Zuschüsse nur in Härtefällen vom Jobcenter gezahlt werden, so das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung Az: B 4 AS 6/13 R vom 12.12.2013 -

so sehen deutsche Sätze aus.

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Darum sollte man sein Zeug um die Ecke kaufen und nicht jedem blöden Trend nachlaufen.

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Was ist mit Privatinso?

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