Landwirtschaftliches Betriebsvermögen - Steuer bei Verkauf?

2 Antworten

Nachtrag: Die Schenkung an die Kinder erfolgt erst, wenn die Grundstücke erschlossen sind. Geschenkt wird also nicht Ackerland, sondern erschlossenes Bauland. Ist für das Anfallen von Steuern der Zeitpunkt der Schenkung entscheidend ?


Entscheidend ist nicht, ob man es für landwirtschaftliche Nutzung hält, sondern nur, ob es mal ein Betrieb war und ob der ggf. inzwischen aufgelöst wurde.

Also den einkommensteuerbescheid der Eltern nehmen und nachsehen, ob die Verpachtung bei den Einkünften aus V+V oder bei L+F erfasst wurde.

Wenn es bei Land und Forstwirtschaft erfasst ist, wäre die Schenkung eine Entnahme aus dem Betrieb.

War es bei der Entnahme schon Bauland, so entsteht da der Höhe Gewinn.

Sonst bei den Kindern.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

EnnoWarMal  26.04.2018, 18:25

Also ich kann hier keine LuF erkennen, ich gehe von V+V aus.

Damit greift § 23 EStG mit der Folge, dass keine Entnahme entsteht. Man muss sich nur über die Schenkungsteuer Gedanken machen. Aber die Frage war nicht, was die Schenkung auslöst, sondern was der Verkauf auslöst.

Wenn es V+V ist, löst der Verkauf gar nichts aus außer Grunderwerbsteuer, die üblicherweise aber der Käufer trägt.

wfwbinder  26.04.2018, 18:36
@EnnoWarMal

GRundsätzlich bin ich Deine Meinung lieber lEnnoWarMal, aber:

Ein hinzugezogener Steuerberater meint, da könnte Steuer anfallen, da Ackerland der Eltern als Land- und forstwirtschaftliches Betriebsvermögen gelten könnte.

wie der Kollege, bin ich der Ansicht, ein Blick in deren Steuerbescheide kostet kein Geld und gibt endgültige Sicherheit.