Offensichtlich bist du aber auf irgend einem Weg im Internet, denn du schreibst hier eine Frage. Also hättest du doch anstatt die Frage zu schreiben in der gleichen Zeit auch das Online Formular für die Anmeldung ausfüllen können. Aber vermutlich suchst du nur irgend einen Vorwand um die Zahlungspflicht zu umgehen. Das funktioniert aber nicht.

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Kann Finanzamt die Voraussteuerzahlung anpassen und herabsetzen nach steuererklärung wenn ich meine Lohnsteuerbescheinigung erhalte?

Wir haben eine Steuererklärung für 2019 am 30.09.2020 gemacht. Ich habe am 16.10.2020 einen Steuerbescheid für 2019 ( zu bezahlen 1040), voraussteuerzahlung für 2020 (zu bezahlen 1050) und vorauszahlung für 10.03.2021, 10.06.2020, 10.09.2021 und 10.12.2021( jeder mal zu bezahlen 235). Die voraussteuerzahlung für 2020 und 2021 sind gleich wie 2019. In 2020 und Anfang 2021, unsere Einkommen (Mein mann und ich) sind viel niedriger als 2019 weil es Kurzarbeit mit Corona gibt. Ich habe meine Jahrlich Lohnsteuerbescheinigung für 2020 warten und wenn ich erhielt von Arbeitsgeber am 09.02.2021, habe ich die Steuererklärung für 2020 gemacht. Finanzamt hat 3 Mahnungen geschickt am 19.11.2020, 16.12.2020 und am 28.01.2020 mein Mann Bankkonto pfändern. Der Unterschied zwischen die Voraussteuerzahlung für 2020 (zu bezahlen zu Finanzamt 1050) und die richtige Steuerbescheid muss sein ( Finanzamt muss bezahlen zu mir 500 und nicht Wir). Dass ist zu groß Unterschied. Und Seit Januar 2021 bin ich nochmal in Kurzarbeit das bedeutet einkomen auch für 2021 wird auch weniger als 2019 und vieilleicht wie 2020. Eine Letzte information: Es gibt eine Einspruchfrist von 1 monate in die Voraussteuerzahlung für 2020 und 2021. Aber kann ich nicht einen Einspruch legen weil ich nicht noch Lohnsteuerbescheinigung von Arbeitgeber habe. Bis jetzt habe ich keine Antwort von Finanzamt über Steuererklärung für 2020 gemacht am 10.02.2021. Was kann ich tun? Wie ist möglich dass Finanzamt Voraussteuerzahlung korrigiert? Mussen wir warten oder bezahlen? Haben sie noch Zeit oder der Frist ist schon abgelauft?

Icv brauche Hilfe und danke im Voraus.

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Man muss den Steuerbescheid vom Finanzamt abwarten. Erst dann kann die Vorauszahlung geändert werden. Bis dahin muss man die Vorauszahlungen leisten.

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Falls die dich freiwillig zur Regelbesteuerung entschieden hast, obwohl zu dem Zeitpunkt die Voraussetzungen zur Kleinunternehmerregelung gegeben waren, dann bist du 5 Jahre lang an diese Entscheidung gebunden. Es ist nicht möglich, nach Belieben hin und her zu wechseln. Du solltest dich also vorab beim Finanzamt erkundigen, oder der Wechsel möglich ist.

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Zu diesem Zweck gibt es in der Anlage V mehrere Felder, wo du deine ganzen Ausgaben eintragen kannst, unter anderem eben auch die Nebenkosten wie Müll, Wasser etc. Beachte nicht, dass dir der Mieter diese Kosten bezahlt hat. Es ist so gewollt, die Nebenkosten sowohl als Einnahmen als auch als Ausgaben anzugeben.

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Zur Wohnfläche zählt immer nur der Bereich, den man exklusiv zur alleinigen Nutzung hat. Das Zimmer im DG also. Die gemeinschaftlich genutzen Räume zählen nicht, denn diese werden nicht vermietet, sondern es wird nur die Nutzung erlaubt. Das macht einen großen Unterschied.

Die Frage ist aber, zu welchem Zweck ein Mietvertrag benötigt wird. Weder das Jobcenter noch das Finanzamt akzeptieren ein Mietverhältnis in der Konstellation.

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Du kannst keine Ausgaben (Kosten) für die Vasen bzw. das Material ansetzen. Es fehlen ja Belege dafür, die aber erforderlich sind. Wenn das Finanzamt deine EÜR überprüfen möchte, dann musst du Belege liefern. Kannst du das nicht, werden dir die Kosten gestrichen.

Ich sehe nur die Möglichkeit für die Zukunft, dass du von nun an das Material auf deinen Namen einkaufst. Dann hast du eine Rechnung.

Die Kleinunternehmerregelung ist nicht immer sinnvoll, auch wenn sie sich verlockend anhört. Denn man kann damit ja auch nicht die Mehrwertsteuer aus den Kostenbelegen abziehen. Und unter Umständen kann das sogar den Gewinn verringern.

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Der Mietvertrag geht dann erst mal kraft Gesetz auf den neuen Eigentümer, also den oder die Erben über. Dieser kann dann sicherlich die Miete erhöhen oder auch wegen Eigenbedarf kündigen.

Die sicherste Möglichkeit, dass ihr dort wohnen bleiben könnt, ist über einen Notar ein Wohnrecht im Grundbuch eintragen zu lassen. Dann ist zwar immer noch eine Mieterhöhung möglich, aber ihr verliert die Wohnung nicht.

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ich möchte aber eigentlich mich wegen den 2000€ nicht vor gericht gehen

Denk mal nach und wenn du ehrlich zu dir selber bist, dann leuchtet dir ein, dass es ohne Gericht nicht funktioniert. Die Person wird ewig damit weiter machen, dich hinzuhalten. Wenn sie die Absicht hätte, die Schulden zu bezahlen, hätte sie schon mal mit einer Ratenzahlung angefangen.

jedoch habe ich jetzt was schriftliches

Kommt ganz drauf an, was da genau drin steht. Nur wenn es im rechtlichen Sinne als deklaratorisches Schuldanerkenntnis gewertet werden kann, ist es vor Gericht etwas Wert.

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Untermieter, drohende Kündigung da Hauptmieter keine Miete bezahlt, was tun?

Wie in der Frage schon beschrieben bewohne ich zur Untermiete eine Dachgeschosswohnung seit 7 Monaten, der Hauptmieter mietet das ganze Haus, EG eine kleine Kneipe mit ein paar Tischen im Obergeschoss, die Dachgeschosswohnung miete ich zur Untermiete.

Nun hat der Hauptmieter mir geschrieben ich solle mich mit dem Besitzer in Verbindung setzen und die Miete zum nächsten Monat auch an diesen überweisen und nicht mehr an ihn, er hat mir hierfür die Telefonnummer des Besitzers noch geschrieben.

Ich hatte dann auch den Besitzer angerufen, dieser war erst einmal extrem verärgert da sich der Hauptmieter bei ihm seit Monaten nicht gemeldet hat und auch keine Miete mehr bezahlt hat und mich vorschickt um mit ihm zu sprechen.
Im Gespräch sagte er auch das er nun so auf die schnelle auch keinen neuen Mietvertrag mit mir schließen kann, da der Hauptmieter ja noch der Mieter des Hauses sei, also noch keine Kündigung seitens des Hauptmieter oder des Hausbesitzers vorliegt.

Nun die Frage was kann ich am besten tun um mich abzusichern bzw. welche rechtlichen Schritte könnte ich einleiten um mich auf den drohenden Rechtsstreit zwischen den Hauptmieter und den Besitzer abzusichern?

Ich weiß das der Besitzer einen Anwalt eingeschaltet hat da er mir dies noch gesagt hat .

Und ich gehe stark davon aus sollte ich das Mietverhältnis mit meinen Vermieter Kündigen sei es nun ob eine Einigung auf Übernahme mit dem Besitzer zustande kommt oder gleich eine neue Wohnung das dieser auch noch die Kaution einbehalten wird wenn er schon seit Monaten keine Miete bezahlt, das Problem hierbei wäre wenn es zu einem neuen Mietverhältnis kommt es für mich schwierig wird die Kaution aufzubringen sollte der Hauptmieter diese nicht zurückzahlen da ich für die Kaution ein Darlehn aufgenommen habe und diesen noch Ratenweise ab bezahle.

Ich bedanke mich schon einmal für alle hilfreichen Antworten.

mfg.

Patrick

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Im Gespräch sagte er auch das er nun so auf die schnelle auch keinen neuen Mietvertrag mit mir schließen kann, da der Hauptmieter ja noch der Mieter des Hauses sei

Das ist korrekt. Solange das Mietverhältnis noch besteht, kann der Eigentümer mit dir keinen neuen Vertrag abschließen.

Was du aber machen kannst, ist mit dem Eigentümer bereits im Voraus eine Vereinbarung zu treffen, dass du später einen Vertrag bekommen kannst, wenn der Vertrag mit dem Hauptmieter beendet ist. Das kann man auch schriftlich festhalten. So hättest du eine Sicherheit, in der Wohnung bleiben zu können.

Bezüglich der Kaution ist es so, dass ein Vermieter die gesetzliche Pflicht hat, diese getrennt von seinem Vermögen auf einem Treuhandkonto anzulegen. Aufgrund dieser gesetzlichen Vorschrift hat man als Mieter das Recht, sich von seinem Vermieter einen Nachweis geben zu lassen, wie die Kaution angelegt wurde. Wird der Nachweis nicht erbracht, kann man nach vorheriger Ankündigung die Kaution dadurch zurück holen, indem man mit der Miete aufrechnet, also keine Miete bezahlt, bis die Höhe der Kaution erreicht ist. Das dürfte die Lösung sein, denn der Hauptmieter wird den Nachweis vermutlich nicht erbringen können.

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Was der Satz des Anwalts bedeutet, wurde bereits in der anderen Antwort richtig gesagt, daher gehe ich darauf nicht weiter ein.

Ich habe dich deshalb um weitere Infos gebeten, da ich noch etwas dazu sagen möchte, obwohl du nicht danach gefragt hast, denn im Mietrecht gibt es meistens mehrere Aspekte zu bedenken.

Das Eine, was man wissen sollte ist, dass man als Mieter nur solche Schäden zu verantworten hat, die man selbst schuldhaft oder fahrlässig verursacht hat. man muss aber nicht für Schäden aufkommen, die durch die ganz normale Benutzung der Wohnung entstanden sind. Das ist in §538 BGB geregelt. Welche Art Schäden bei dir vorhanden sind, kann ich natürlich nicht beurteilen, darf ich auch nicht. Aber du solltest diese Unterscheidung wissen, um ggf. bei einem Anwalt vor Ort mal nachzufragen. ein Vermieter versucht natürlich, sich möglichst alles zahlen zu lassen.

Um auf deine Frage zurück zu kommen, kommt es dann noch an, wie lange der Vermieter für die Schadenbehebung braucht. Diesen Schadenersatz für den Mietausfall kann er nicht unbegrenzt fordern. Das hat seine Grenzen, wenn er es unnötig hinaus zögert. Denn der Vermieter hat eine Schadenminderungspflicht. Und bei manchen Schäden ist es so, dass er die Wohnung trotzdem vermieten kann, und die Reparaturen auch noch gemacht werden können, wenn schon jemand drin wohnt.

Es kommt jetzt also auf die konkrete Forderung des Vermieters an und wie er diese begründet. Erst dann kann man es prüfen, und im Zweifel frage einen Anwalt.

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Hier kann man wirklich nur empfehlen, dass du dich bei einem bestehenden Portal registrierst und die Sachen dort anbietest. Wenn du ebay nicht nutzen möchtest, macht das nichts, denn es gibt noch andere. Ein sehr beliebtes ist z.B. quoka.de

Das hat zwei Gründe. Erstens möchtest du ja, dass deine Angebote gefunden werden. Mit einem eigenen Shop dauert es aber sehr lang und ist mühevoll. Und zweitens, bei einem eigenen Shop kann durchaus der Verdacht aufkommen, dass die die Sachen gewerblich anbietest. Eine Privatperson würde sich in der Regel nicht die Mühe eines eigenen Shops machen.

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Erstausstattung zum zweiten mal?

Hey Leute,

bevor mich hier jemand verurteilt, erzähle ich euch KURZ etwas über mich. Ich bin 26 Jahre jung und habe bereits zwischen meines Fachabiturs und dem Studiums, als Übergang ALG2 erhalten, weil ich aus familiären Gründen (während des Fachabiturs), aus dem Elternhaushalt ausziehen musste. Nachdem ich mein Fachabitur 2018 erfolgreich absolviert habe, fing ich ein Studium an, welches ich jetzt, im März 2021 abbrechen werde (3. Semester). Es entspricht leider Gottes nicht meinen Vorstellungen und ich spielte bereits seit dem 2. Semester mit dem Gedanken es abzubrechen, aber habe es trotzdem noch weiter versucht. Es passt einfach nicht. Ich habe und bewerbe mich noch für Ausbildungen, damit ich nicht dauerhaft vom Amt leben muss.

Damals habe ich die Erstausstattung beantragt, aber ich muss bald aus meiner jetzigen Wohnung ausziehen, weil mein Vermieter „Eigenbedarf“ angemeldet hat. Als ich aber damals in die Wohnung eingezogen bin, war die Küche und die Waschmaschine z.B. bereits vorhanden. Wenn ich jetzt aber ausziehen muss, dann habe ich all die Sachen nicht mehr, welche sehr wichtig sind zum Leben. Und leisten kann ich es mir nicht einfach so eine Küche zu kaufen. Vor allem die Geräte nicht! Als Student ist man nun mal arm... :(

Daher meine Frage, ob ich eine Liste mit nur den Küchenmöbeln/-Geräten und einer Waschmaschine einreichen kann und somit ein zweites Mal Erstausstattung beantragen kann? Alle anderen Dinge, wie Bpgeleisen, Couch z.B. habe ich natürlich! Ist da evtl. etwas möglich oder bin ich erstmal am Arsch? :/

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Beantragen kann man das selbstverständlich immer. Und es sind ja nicht die gleichen Gegenstände wie beim ersten Antrag. Doch ob du es bekommst, kann man nicht vorhersehen. Denn das liegt im Ermessen des Sachbearbeiters, ob dieser einen Bedarf sieht.

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Hat die andere Person die nicht im Mietvertrag steht irgendwelche Rechte?

Ja. Gemäß §563 Abs. 2 BGB geht der Mietvertrag auf diese Person über und das Mietverhältnis wird mit ihr fortgeführt, außer die Person erklärt innerhalb einer bestimmten Frist, nicht in das Mietverhältnis eintreten zu wollen.

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Nicht nur die 2 fehlenden Mieten kann der Vermieter verlangen. Er kann als Schadenersatz zusätzlich auch noch bis zu 3 weitere Monate die Miete bekommen, weil er diese bei einer ordentlichen Kündigung auch bekommen hätte.

Vielleicht wollt ihr deshalb lieber überlegen, die fristlose Kündigung durch Zahlung aller Schulden zu heilen. Das ist nämlich möglich, wenn man von diesem Recht nicht schon innerhalb der letzten 2 Jahre gebrauch gemacht hat.

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Falls im Paragraph 3 Abschnitt 3 und 4 stehen sollte, dass du die Immobilie renoviert zu übergeben hast, dann musst du dieser Pflicht natürlich auch nachkommen. Steht im Vertrag nichts dergleichen, dann gilt der Zustand wie vom Käufer besichtigt, von arglistig verschwiegenen Mängeln abgesehen.

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Auch der Zukauf von Teilen ist Wareneinkauf. Das macht für die Gewinnermittlung keinen Unterschied, denn in jedem Fall dient der Kauf dazu, einen Gegenstand zum Verkauf zu schaffen, und das ist es, worauf es ankommt.

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Dieses Konto ist nur für die Bilanz interessant, um zu sehen, wieviel variables Kapital vorhanden ist. Für die EÜR spielt das aber keine Rolle, denn die Gewinnermittlung interessiert sich nicht für Geldentnahmen oder Einlagen. Für den steuerlichen Gewinn/Verlust zählen einzig und allein die Umätze und die Betriebsausgaben. Privatentnahmen sind keine Betriebsausgaben in diesem Sinne.

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Ich behaupte, dass dein Bruder einige Briefe gar nicht geöffnet hat, vielleicht einfach ungeöffnet weg geschmissen hat. Das ist nicht ungewöhnlich, das machen viele Leute so, die Schulden haben. Sie denken, dass es sich von allein erledigt. Das tut es aber nicht. Wenn dein Bruer auf diese Weise nicht auf die Post vom Gericht antwortet, dann ergeht ein Versäumnisurteil. Es liegt also dann ein gerichtlicher Titel vor, mit dem der Gerichtsvollzieher beauftragt werden kann.

Deine Bruder hat jetzt nur noch eine Möglichkeit, und zwar mit dem Gerichtsvollzieher oder mit dem Schuldner eine Ratenzahlung zu vereinbaren, um weitere Pfändungsmaßnahmen zu verhindern.

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Das hängt davon ab, wie der Wert für Grund und Boden ermittelt wurde. Wenn der Wert so im Kaufvertrag vereinbart wurde, dann wird das FA diesen so übernehmen und die Instandhaltungsrücklage von Gebäudewert abziehen. Andernfalls wird die Instandhaltungsrücklage von Kaufpreis abgezogen und dann nach den allgemeinen Berechnungsformeln der Wert prozentual aufgeteilt.

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