Es kommt drauf an; ich folge ein paar Steuerberatern auf X, auf Insta, auf Youtube, auf Threads und was weiß ich noch.

Einer Kanzlei aus Frankfurt folge ich überall und kommentiere gerne was für einen Schwachsinn sie verbreiten.

Reißerischer Titel und anschließend kommen irgendwelche skandalöse Infos die entweder falsch sind oder die jedem mit etwas Fachkenntnis schon lange bekannt sind.

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Wenn Du einfach die Entlassung beantragst, da Dir das Studium nicht zusagt, dann gibt es im Regelfall keine Rückzahlung.

Es würden zudem nicht die gesamten Beiträge zurückgefordert, sondern nur die Differenz zwischen Anwärterbezug und Sozialhilfesatz.

Die Rückforderung ist im Regelfall reserviert für die Fälle, die die Ausbildung bestanden haben, dann jedoch in die Wirtschaft wechseln.

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Andere Ansicht

Aus gutem Grund hat man sich in Deutschland für den Föderalismus entschieden und die Bundesländer sollen auch ihre Eigenheiten und Besonderheiten haben.

Wenn sich die beiden Bundesländer einen zusätzlichen Feiertage gönnen wollen, dann sollen sie es auch machen.

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P-Konto heißt nur, dass das Konto Pfändungsschutz genießt. Alle anderen Optionen wie Forderungspfändungen oder Vollstreckung in bewegliches und unbewegliches Vermögen sind noch möglich.

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Alle Dienstpflichten sind schlecht

Wenn die Bundeswehr nur irgendwie attraktiv wäre, dann würde sie auch Leute anziehen.

Bei einer Diskussion hab ich mal vorgeschlagen, dass sie denn "Soldaten" zum Ausbildungsberuf machen sollen, und nach erfolgter Ausbildung wird der bei A6 eingruppiert. Dann kann man von dem Job wenigstens Leben.

Zudem sollte die Bundeswehr gerade in dem Rangbereich durchgestraft werden und alle Tätigkeiten die nicht unbedingt durch einen Soldaten ausgeübt werden müssen, gehen an einen Zivilbediensteten, so dass alle Soldaten der Bundeswehr auch Soldaten sind und nicht Kämmerer, Zahlmeister oder Lagerverwalter.

Und die sonstigen Dienstpflichten waren schon immer bescheuert. Im Zivildienst als billige Arbeitskräfte verramscht, dass die Hilfsorganisationen kein Personal anstellen musste, für das evtl. Tarifverträge oder jetzt der Mindestlohn gilt.

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Andere Ansicht

Als Freund Palmer damals Tübingen übernommen hat, und angekündigt hat, dass er Tübingen autofrei machen will, haben viele gestöhnt.

Ich war damals Pendler und sah das Problem nicht. "Macht mir einen großen Parkplatz an die Einfahrtstraße und gebt mir eine vernünftige Busverbindung, mit der ich mein Ziel erreich und ich fahr keinen Meter mehr in diese Stadt hinein". Stuttgart hat es damals schon vorgemacht. Großes Parkhaus an der Einfahrtsstraße und der Parkschein galt als Ticket für den ÖPNV.

Im Moment zahle ich eine Stange Geld für einen Tiefgaragenplatz und noch einen weiteren Betrag dafür, dass ich meine Auto dort aufladen kann. Gebt mir einen Parkhausplatz an der Autobahnabfahrt und eine im Preis inbegriffene vernünftige ÖPNV Verbindung in die Stadt und ich bin der Erste der draußen bleibt.

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Sowas kommt vor; ist eher die Ausnahme als die Regel, aber es kommt vor. Meistens hängt da auch noch was zwischen StB und Mandant, aber das gibt es alles.

Einfach mal dem StB anrufen und fragen, wie es jetzt weitergehen soll.

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Ich bekomm also nicht 5.000 Euro geschenkt sondern 10.000 Euro geliehen und in vier Jahren will er sie wieder haben?

Ich sag dem Schenker, er soll das Geld behalten. Keinen Kopf für so einen Blödsinn. Ansonsten irgendeine Festgeldanlage auf vier Jahre; Hauptsache ich muss mich nicht aktiv drum kümmern.

Für die 5.000 Euro kauf ich mir ein paar John Deere Aktien und lass die vergammeln.

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Bei Personengesellschaft führt das Hinzukommen oder Ausscheiden eines Gesellschafters immer zu einer neuen Gesellschaft.

Mit dem Ausscheiden des Gesellschafters endet die GbR und das Einzelunternehmen beginnt.

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Andere Ansicht

Wo anfangen?

Es gab mal eine Zeit, als hinter dem gesamten Umsatzsteuersystem bzw. seinen Steuersätzen eine Systematik steckte. Ein Einführung des Allphasennettosystems war, glaube ich, 1967.

Damals gab es auch bereits den ermäßigten Steuersatz. Es gab eine Anlage zum UStG mit "Gegenständen" die der ermäßigten Satz unterlagen; es fing an mit den damals üblichen Fleischtieren, Fleisch, Fischen, tierischen Erzeugnissen, Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen. Weiterverarbeiteten landwirtschaftlichen Erzeugnissen; Zubereitungen aus tierischen Erzeugnissen, sofern sie nicht bereits damals als Luxus galten (Kaviar, Hummer); Zubereitungen aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen; man hat dann noch an "Wasser" gedacht, Essig, und als Zeichen der damaligen Zeit war dann auch noch der unverarbeitete Tabak mit drin. Es wurde dann um mineralische Erzeugnisse ergänzt, die aber auch hauptsächlich der Ernährung dienen wie z.B. Salz. Nach Dünger und Gewürzen haben sie noch das Holz aufgenommen, vor allem Brenn- und Bauholz, aber nichts tropisches. Dann ging es an die geistige Nahrung wie Bücher, Zeitungen, Bilderbücher, Musikstücke, alle Arten von Karten und die damals unverzichtbaren Briefmarken. Dann fiel irgendjemandem auf, dass man zwar tierische Häute ermäßig hat, aber viele Klamotten aus Wolle gefertigt werden, so dass man die Wolle noch aufnahm. Dann kamen Vorrichtungen die das Leben Kranker und Körperbehinderter erleichtern sollen wie Rollstühle, Prothesen und Hörgeräte. Vermutlich hat sich dann noch ein Lobby eingeschaltet, denn Kunst und Sammelgegenstände waren auch noch dabei.

Es kam noch ein paar weitere Steuerermäßigungen vor allem für Tierzüchter, Pflanzenzüchter. Besonderheit war auch, dass man die Tätigkeit der Angehörigen der freien Berufe (Steuerberater, Rechtsanwalt, Notar, aber auch Künstler, Dozenten) auch als "lebensnotwendig" ansah, da auch deren Tätigkeit nur dem reduzierten Satz unterlag. Auch Einrichtungen die der geistigen Ernährungen dienten wie z.B. Museen unterlagen dem ermäßigten Satz und auch die Schwimm- und Heilbäder, sowie den ÖPNV hat man mit einem ermäßigten Satz versehen.

Sinn der ermäßigten Satzes war es, dass das was der Mensch zum Leben brauchte, ermäßigt erworben werden konnte, damit es eben "günstiger" ist.

Bäcker und Metzger zahlten bei den Zutaten nur 5% und durften die Zubereitung auch für 5% verkaufen; wer seine Zutaten selbst kauft und daheim zubereitet wurde auch nur mit 5% belastet. Selbst die Rohstoffe für Kleidung waren nur mit 5% belastet.

Restaurants waren ausgenommen, wer seine "Nahrung" nicht selbst zubereitet, sondern sich zubereiten lässt, der sollte nicht mit einem günstigeren Satz "belohnt" werden.

Im Laufe der Jahrzehnte wurde § 12 und/oder Anlage 1 immer wieder angepasst und das nicht unbedingt mit einem großartigen Konzept im Hinterkopf, sondern meist aus politischen Gründen.

In Erinnerung blieb mir vor allem die Absenkung des Steuersatzes für Hotelübernachtungen, wegen angeblicher Wettbewerbsnachteile mit dem Ausland. Oder die dämliche Absenkung auf 0% für das ganze PV-Zeugs, dass nach meinen Erkenntnissen nicht wirklich zu einer Vergünstigung geführt hat.

Und in der Anlage die inzwischen Anlage 2 war, wurde auch herum gedoktert. Sie haben nach X Jahren erkannt, dass das Pferd kein Fleisch- sondern ein Freizeittier mehr ist. Okay, dann kann es auch raus, aber die Nr. 55 ist ein gutes Beispiel wie man es nicht macht. Die namentliche Auflistung aller aktuell möglichen Artikel zur Monatshygiene erfordert, dass der Gesetzgeber bei der Erfindung eines neuen "Gegenstandes" tatsächlich wieder ein Gesetz ändern muss. Vom Abstraktionsprinzip versteht wohl keiner mehr etwas.

Was hat das ganze mit der Ausgangsfrage zu tun? Nicht viel, außer dass ich der Meinung bin, dass im UStG immer schlampiger gearbeitet wird, und dass die Absenkung der USt für Restaurants ein Fehler war.

Der Punkt ist ganz einfach. Eine Nahrungszubereitung unterliegt der Anlage 2 und ist mit 7% zu versteuern. Wenn jemand an Ort und Stelle isst, dann erbringt der Unternehmer keine Lieferung, sondern eine sonstige Leistung. Er stellt nicht nur eine Nahrungsmittelzubereitung zur Verfügung, sondern er bietet eine Möglichkeit zu sitzen an, er bietet Besteck an, dass er nachher reinigen oder entsorgen muss usw. usf. es ist also keine reine Lieferung von Nahrung mehr, sondern es ist mehr und daher hat es auch kein "Recht" auf eine ermäßigte Besteuerung.

Warum holen sich viele Leute in der Mittagspause etwas "to go" und setzen sich nicht in den Restaurationsbetrieb (gibt es das Wort überhaupt)? Weil sie es aus Zeit oder sonstigen Gründen nicht wollen; sie haben keine Zeit für "Jacke aus", sitzen, Karten lesen, auf die Bedienung warten, bestellen, auf das Essen warten, ggf. Smalltalk, essen, Bedienung rufen, bezahlen, gehen. Sie wollen einfach nur zügig ihre Nahrung und die irgendwo verzehren, damit sie etwas gegessen haben.

Es ist, nach meiner Auffassung also ein massiver Unterschied, ob ich die Pizza mitnehme oder vor Ort verzehre; daher "Schluss mit dem ermäßigten Steuersatz". Zudem kam dieser nach meiner Auffassung eh nie beim Endverbraucher an; es ist also lediglich ein höhere Marge für den Unternehmer (was so wohl auch beabsichtigt war) und die Gründe dafür sind weggefallen.

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Die Ausgangsrechnung hast Du ja doppelt; also die erstellte pdf-Rechnung selbst und eine Kopie davon als Anhang in den gesendeten Objekten.

Ich kenne einige Unternehmen die nutzen z.B. Mailstore Home und machen damit ein Backup ihres eMail Programmes und das Backup kommt auf einen Stick und gut ist.

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§ 6 Abs. 6 PStTG: Meldezeitraum ist das Kalenderjahr

§ 4 Abs. 5 Nr. 4: Freigestellter Anbieter ist ein Anbieter der im Meldezeitraum bei derselben Plattform weniger als 30 Tätigkeiten erbracht und dadurch weniger als 2.000 Euro erzielt hat.

Die 2.000 Euro sind also eine Jahresgrenze.

Und nicht das Finanzamt wird informiert, sondern es erfolgt eine Mitteilung an das BZSt.

Und Paypal unterliegt nicht den PStTG da dort nicht gehandelt wird.

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Gib die verfickte Nullmeldung ab und das Finanzamt hebt sämtliche Pfändungen und alles wieder auf.

Wie blöd kann man eigentlich sein.

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Die meisten Influencer bezahlen die Flüge nicht, sondern erhalten die Flüge gratis, damit sie darüber berichten.

Es gibt Influencer der erzielen keinen Euro Cash, sondern bekommen ausschließlich geldwerte Vorteile und lernen erst bei der Fahndungsprüfung was das für ihre Steuer bedeutet.

Die Betriebsausgabe der meisten Influencer sind sehr übersichtlich und belaufen sich auf Handy plus Zusatzequipment; wenn sich auch streamen, dann meist noch einen PC und Videoequipment.

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Automatisch auf jeden Fall nicht. Mit dem Ausbildungsleiter sprechen was er von der Idee hält. Wenn der schon dagegen ist, dann wird es eh nichts.

Der erste Abschnitt des Studiums entspricht in etwas der zweijährigen Ausbildung (an den theoretischen Inhalten). Wenn Du bei der ZP durchgefallen bist, dann fehlt Dir ja definitiv diese Theorie. Ich sehe keine Möglichkeit für eine Verkürzung.

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Nahezu jeder der im öffentlichen Dienst arbeitet hat für seine Arbeit Zugriff auf eine Abfragemöglichkeit des Melderegisters. Dazu braucht es Name und Geburtsdatum und bei einigen Abfragen noch die Angabe in welcher Stadt gesucht werden soll.

Sämtliche Melderegister werden mit dem Register für die Steuer-ID-Nr. abgeglichen auf das jeder Finanzbeamter Zugriff hat, weil er es für seine Arbeit braucht. Dort reicht Namen und Geburtsdatum und man hat den Wohnort. Sollte der Wohnort wegen Gefährdung gesperrt sein, braucht es einen weiteren Klick, bis man ihn sieht.

Ja, jeder Finanzbeamte kann darauf zugreifen, aber...

  • jeder Zugriff wird mitgeloggt.
  • der Beauftrage für die Steuerdaten-Abrufverordnung hat Zugriff auf das Log und muss dieses regelmäßig prüfen.

Das Abrufen dieser Daten ohne Grund ist eine Straftat und führt bei Finanzbeamten bei jeder Art der Verurteilung zur Entlassung.

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Unbezahlte Überstunden und schlechtes Gehalt sind Dinge die von StFA noch nie gehört habe.

In Stoßzeiten arbeitet man gerne mal länger, dafür geht man außerhalb der Stoßzeiten eben früher oder baut ab. Ich kennen einen StB der hat aus der Not eine Tugend gemacht und zahlt die Überstunden regelmäßig aus. Das sei günstiger, als wenn die Leute während ungeschickter Zeit ihre Stunden abbauen (müssen).

Das jemand wirklich mit dem Gehalt unzufrieden gewesen wäre, wäre mir auch neu.

Ich hab den Mangel an Aufstiegsmöglichkeiten genannt bekommen; früher gab es nur StFA oder StB, dazwischen nichts. Es gibt jetzt wohl den Steuerassistenten?!? zu dem man sich auch weiterqualifizieren kann, aber der sei im wesentlich nur eine Zwischenstufe zum StB. Mehr kann ich dazu aber nicht sagen.

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Beim Finanzamt muss man keine Einnahmequellen anmelden, man muss Steuererklärungen und/oder Steueranmeldungen abgeben.

Die Banken gehören nicht zur Steuerverwaltung.

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Sammlungsverkauf via ebay: Was passiert bei Einstufung als "gewerblich"?

Ich habe eine vielfältige Sammlung, die v.a. Münzen (v.a. Silber), aber auch Mineralien und Fossilien umfasst.

Ich möchte große Teile davon bei ebay verkaufen.

Es handelt sich um Gegenstände, die meist einen Wert von mehreren hundert Euro haben. Manchmal auch "nur" hundert oder selten auch mal im niedrigen vierstelligen Bereich.

Es sind großteils Gegenstände, die vor mehreren Jahren gekauft wurden, maximal vor 10 bis vor ca. 1,5 Jahren. Im Schnitt würde ich sagen vor 3-4 Jahren, keiner innerhalb des letzten Jahres (ich würde eh keine Gegenstände innerhalb der Einjahresfrist verkaufen, da es zu steuerpflichtigen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften kommen könnte).

Diese Arten von Gegenständen erfahren über die Jahre meist eine Wertsteigerung infolge von Sammlerwert. Selten gibt es auch eine Wertminderung, z.B. durch „Materialverfall“.

Ich gehe davon aus, dass ich pro Monat ungefähr 2 Gegenstände (bzw. Münzrollen) verkaufen würde. Ich schätze, dass dafür im Schnitt grob 1000 € pro Monat gezahlt werden würden.

Ich habe gelesen, dass die Grenzen zwischen privatem und gewerblichem Verkaufen „fließend“ sind. Ich weiß auch, dass nach dem neuen Plattformtransparenzgesetz ebay und andere Plattformen bei über 30 Verkäufen oder über 2000 € Volumen pro Jahr verpflichtet sind, eine Meldung an die Steuerbehörden zu machen. Dies bedeutet aber keine Steuerpflicht!

Ich würde zwar unter den 30 Verkäufen bleiben, die Grenze von 2000 € aber deutlich überschreiten. Meiner Recherche nach müsste ich die Sammlungsteile aber im privaten Rahmen steuerfrei verkaufen dürfen. Wenn bei Überschreitung der 2000 € von Seiten des Amtes „genauer hingeschaut“ werden sollte, dürfte dennoch keine gewerbliche Einstufung erfolgen (alles aus einer über sehr lange Zeit aufgebauten, wesentlich größeren Privatsammlung, große Zeiträume, nicht zu viele Verkäufe, keine „Neuware“, privater Vermögensbereich…).

Da die Grenzen aber fließend sind und evtl. zusammen mit dem neuen Plattformtransparenzgesetz auch eine andere Auslegung und Handhabung in der Praxis ins Haus stehen könnte (evtl. werden mehr Menschen, die etwas verkaufen, als „gewerblich“ eingestuft…), habe ich Fragen dazu, was die Konsequenzen wären, wenn man DOCH als gewerblich eingestuft wird.

Die Grenze von 22.000 Verkaufsvolumen pro Jahr würde ich definitiv nicht überschreiten, eine Umsatzsteuer (auch Gewerbesteuer) würde also selbst bei Einstufung als gewerblich nicht anfallen.

Wenn man rückwirkend als gewerblich eingestuft wird, müssten „Gewinne“ wohl versteuert werden müssen. Das heißt, die Gegenstände müssten rückwirkend als Privateinlage gebucht zum Teilwert werden. Da dieser bei Anschaffung vor über drei Jahren aber den gegenwärtigen Handelspreisen entspricht, würde allenfalls ein sehr kleiner Gewinn anfallen.

Gäbe es außer der nachträglichen Besteuerung irgendwelche anderen Konsequenzen?

Könnte sonst irgendetwas passieren, dass ich gerade nicht bedenke?

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Einkommensteuer

Die Grenzen zwischen privatem und gewerblichen Verkauf sind nicht fließend sondern klar.

Ein Gewerbebetrieb ist

  • die selbständige
  • nachhaltige Betätigung
  • mit der Absicht Gewinn zu erzielen (auch wenn dies evtl. nur Nebenzweck ist)
  • und bei der eine Beteiligung am allg. wirtschaftlichen Verkehr statt findet
  • und die nicht Land- und Forstwirtschaft oder eine freiberufliche Tätigkeit ist.

Wenn Du also Dinge verkaufst, die sich im Laufe der Zeit im Hause angesammelt haben, dann mangelt es an der Nachhaltigkeit. Eine nachhaltige Händlertätigkeit liegt dann vor, wenn durch koordinierten Ein- und Verkauf versucht wird einen Gewinn zu erzielen.

Bei der Auflösung einer Sammlung wird ja nichts nachgekauft. Es ist also kein Gewerbebetrieb.

Es könnte aber ein privates Veräußerungsgeschäft sein, dort gilt aber die Jahresfrist.

Umsatzsteuer

Hier hat der Bundesfinanzhof am 29.06.1987 und am 16.07.1987 entschieden, dass es einem Briefmarken- oder Münzsammler an der Nachhaltigkeit mangelt, wenn dieser eine Sammlung die aus privaten Neigungen entstanden ist ganz oder zum Teil veräußert oder diese teilweise umschichtet. Ohne diese umsatzsteuerliche Nachhaltigkeit ist der Verkäufer kein Unternehmer und die erzielten Umsätze unterliegen nicht der USt (UStAE 2.3 Abs. 6)

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Der Satz bedeutet, dass beim Finanzamt die automatische Erstattung gesperrt wurde.

Dafür kann es viele Gründe geben; Steuerrückstände, ggf. auf anderen Steuernummern. Haftungsrückstände, Abtretungen, Pfändungen oder auch ganz einfache Sachen wie gelegentliche Wechsel zwischen Einzel- oder Zusammenveranlagung, Änderung der Steuernummern oder oder oder.

Das Finanzamt behält das Guthaben im Moment nur zurück um zu prüfen, ob es ausgezahlt werden kann oder ob vorrangige Ansprüche zu befriedigen sind.

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