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Kann man machen, würde mich da aber beraten lassen, da dieser Teil des Grundstücks dann zum Betriebsvermögen gehört und abgeschrieben wird. Soll der Teil des Grundstücks bei Betriebsaufgabe wieder zurück ins Privatvermögen muss dann die Summe für den „Rückkauf“ als Betriebseinnahme versteuert werden. So ähnlich jedenfalls. Lieber beraten lassen!