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Betriebsvermögen aus der Landwirtschaft ins Privatvermögen überführen?

Hallo, ich habe vor 30 Jahren von meinen Eltern eine kleine Landwirtschaft 3 ha , welche sie 7 Jahre vorher ebenfalls vom Nachbarn - mit Leibgeding übertragen bekommen haben,- überschrieben bekommen.

Diese" Landwirtschaft" wurde von mir nie bewirtschaftet, es sind nicht einmal Geräte vorhanden. Ich habe die Flächen unentgeltlich meinem Schwager zur Bewirtschaftung überlassen.

Nun möchte mein Sohn darauf bauen. Nach Tipp eines Bekanten, habe ich bei meinem Finanzamt nachgefragt,- und , diese haben bestätigt dass es immer noch eine Landwirtschaft ist und nie eine Betriebsaufgabe gemacht wurde.( Was ich auch nicht gewusst habe, dass das nötig wäre).

Im Vorfeld habe ich mit der Baubehörde die Möglichkeit einer neuen Ortsabrundung bereits geklärt.(eine Bebauung wäre möglich)

Es ist noch kein Bauantrag gestellt worden und die Ortsabrundungssatzung wurde momentan nur ausgearbeitet und nicht eingereicht.

Nun meine Frage, - wenn ich die geplante Fläche , welche ich meinem Sohn geben möchte, nun aus dem Betriebsvermögen herausnehmen möchte, - wird sich diese dann als normaler Wiesengrund oder schon als Bauland in der Höhe der zu ermittelnden Steuer wieder finden.???

Welche Möglichkeiten gibt es um die Steuerlast so gering wie möglich zu halten.

Oder wie kann ich meinem Sohn den Grund anderweitig über geben.

Zur info, ich habe bereits vor 25 Jahren eine Teilfläche für den Bau eines Doppelhauses verwendet, und die beiden Parzellen verkauft.

Hat das Finanzamt da noch eine Möglichkeit mich nachträglich zu besteuern oder ist das verjährt.

Und, -kann man da nicht sagen, dass durch dieses stillschweigende dulden das ganze nicht mehr als Landwirtschaft vom Finanzamt angesehen wurde.

Für eine schnelle Antwort wäre ich Ihnen dankbar.

mfg

Hans

Zur info,

Ich habe bereits eine sehr hohe Steuerlast, da ich neben meinem Einkommen auch noch ein weiteres Gewerbe betreibe und ebenso 2 PV Anlagen besitze.

Landwirtschaft, Betriebsvermögen
Grundstücke und Gründstücksteile als Betriebsvermögen?

Nehmen wir folgendes an: Auf einem Grundstück steht ein Gebäude, dieses Gebäude wird größtenteils zu eigenbetrieblichen Zwecken genutzt, d. h. der Betrieb des Einzelunternehmers befindet sich in dem Gebäude.

In dem Gebäude befindet sich auch noch die Wohnung des Einzelunternehmers. Die Wohnung benutzt er zu "eigenen Wohnzwecken".

Eine zweite Wohnung in dem Gebäude wird an Dritte (Fremde) vermietet.

Gemäß R 4.2 (3 - 4) EStR

Sind die Gebäudeteile, selbständige Wirtschaftsgüter.

Ich schaue mir jetzt R 4.2 (9) EStR an.

"Grundstücke und Grundstücksteile, die nicht eingenbetrieblich genutzt werden und weder eigenen Wohnzwecken dienen, noch Dritten zu Wohnzwecken unentgeltich überlassen sind, sondern z. B. zu Wohnzwecken oder zur gewerbl. Nutzung an Dritte vermietet sind, können als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt werden, wenn die Grundstücke oder die Gründstücksteile in einem gewissen objektiven Zusammenhang mit dem Betrieb stehen und ihn zu fördern bestimmt und geeignet sind."

Nutzt der Einzelunternehmer die Wohnung zu "eigenen Wohnzwecken" dann kann es sich nicht um Betriebsvermögen handeln, auch wenn die Wohnung sich in dem Gebäude befindet, wo sein Betrieb ist.

Die Vermietung der anderen Wohnung an Dritte (Fremde) gem. § 4.2 (9)

können somit Grundstücke und Grundstücksteile zum Betriebsvermögen gehöhren, da hier die Einnahmen aus der Vermietung an Dritte zur Förderung des Betriebes bestimmt und geeignet ist.

D. h.

Wohnung für eigene Zwecke: kein Betriebsvermögen, und damit auch der Grundstücksteil

Wohnung an Dritte, kann als "gewillkürtes" Betriebsvermögen angesetzt werden.

und somit auch das Grundstück bzw. der Grundstücksteil der auf die Wohnung entfällt.

Sehe ich das soweit korrekt?

Oder hat jemand Einwende?

Steuern, Betriebsvermögen
Zuordnung gemieteter Gebäudeteile zum Betriebsvermögen einer Einzelfirma?

In 2010 haben meine Frau und ich ein Grundstück erworben bebaut mit einem Mehrfamilienhaus mit 4 Wohnungen und einem alten Schuppen. In 2010 habe ich eine Einzelfirma gegründet. Diese hat in dem Gebäude eine 40m² Wohnung gemietet (als Büro), dazu Kellerräume und Schuppen als Lagerräume. Ein Teil des Grundstücks wurde ebenfalls von der Einzelfirma gepachtet. Das Miet- und Pachtverhältnis wurde bis 2013 so vom Finanzamt akzeptiert.

In 2013 wurde der Schuppen abgerissen und eine Lagerhalle neu errichtet, welche auch an meine Einzelfirma vermietet wird. In diesem Zusammenhang wurde vor Baubeginn in 2013 vom Finanzamt eine Umsatzsteuernummer an meine Frau und mich als Grundstücksgemeinschaft vergeben. Da die Halle gewerblich vermietet wird, konnten wir die Umsatzsteuer für die Baukosten vom Finanzamt erstatten lassen. Ab diesem Zeitpunkt wurden auch die Mietverträge entsprechen mit Umsatzsteuer geändert. Dem Finanzamt lagen alle Mietverträge vor.

Unsere Steuererklärung 2014 wurde bis heute nicht abschließend bearbeitet. Im August diesen Jahren haben wir vom Finanzamt ein Schreiben erhalten, in dem mitgeteilt wird, dass das Finanzamt beabsichtigt alle durch meine Einzelfirma gemieteten bzw. gepachteten Teile an Grundstück und Gebäude zur Hälfte (mein Anteil) meinem Betriebsvermögen zuordnen zu wollen.

Meine Frage: Kann das Finanzamt eine zuvor akzeptierte Situation dann ändern?

Betriebsvermögen

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