Hallo, ich habe vor 30 Jahren von meinen Eltern eine kleine Landwirtschaft 3 ha , welche sie 7 Jahre vorher ebenfalls vom Nachbarn - mit Leibgeding übertragen bekommen haben,- überschrieben bekommen.
Diese" Landwirtschaft" wurde von mir nie bewirtschaftet, es sind nicht einmal Geräte vorhanden. Ich habe die Flächen unentgeltlich meinem Schwager zur Bewirtschaftung überlassen.
Nun möchte mein Sohn darauf bauen. Nach Tipp eines Bekanten, habe ich bei meinem Finanzamt nachgefragt,- und , diese haben bestätigt dass es immer noch eine Landwirtschaft ist und nie eine Betriebsaufgabe gemacht wurde.( Was ich auch nicht gewusst habe, dass das nötig wäre).
Im Vorfeld habe ich mit der Baubehörde die Möglichkeit einer neuen Ortsabrundung bereits geklärt.(eine Bebauung wäre möglich)
Es ist noch kein Bauantrag gestellt worden und die Ortsabrundungssatzung wurde momentan nur ausgearbeitet und nicht eingereicht.
Nun meine Frage, - wenn ich die geplante Fläche , welche ich meinem Sohn geben möchte, nun aus dem Betriebsvermögen herausnehmen möchte, - wird sich diese dann als normaler Wiesengrund oder schon als Bauland in der Höhe der zu ermittelnden Steuer wieder finden.???
Welche Möglichkeiten gibt es um die Steuerlast so gering wie möglich zu halten.
Oder wie kann ich meinem Sohn den Grund anderweitig über geben.
Zur info, ich habe bereits vor 25 Jahren eine Teilfläche für den Bau eines Doppelhauses verwendet, und die beiden Parzellen verkauft.
Hat das Finanzamt da noch eine Möglichkeit mich nachträglich zu besteuern oder ist das verjährt.
Und, -kann man da nicht sagen, dass durch dieses stillschweigende dulden das ganze nicht mehr als Landwirtschaft vom Finanzamt angesehen wurde.
Für eine schnelle Antwort wäre ich Ihnen dankbar.
mfg
Hans
Zur info,
Ich habe bereits eine sehr hohe Steuerlast, da ich neben meinem Einkommen auch noch ein weiteres Gewerbe betreibe und ebenso 2 PV Anlagen besitze.